Die Stärkung des Wohnstandortes Innenstadt erfolgt durch die Vergabe von Grundstücken im Rahmen der vorgesehenen Planung

Baugruppen umgesetzt. Hierbei wird die zweite Ausschreibungstranche in Kürze abgeschlossen. Darüber hinaus schreibt der Liegenschaftsfonds bei in Betracht kommenden Flächen im Bieterverfahren oftmals die bekannten Baugruppeninteressierten zusätzlich an und gewährt ggf. eine verlängerte Bietfrist. Der Liegenschaftsfonds hat dadurch in der Vergangenheit bereits erfolgreich Grundstücke im Rahmen eines bedingungsfreien Bieterverfahrens an sog. Baugruppen veräußert. Bei diesem Verfahren konnten allerdings eventuelle konkurrierende Konzepte nicht - wie im Festpreisverfahren vorgesehen - gegeneinander abgewogen werden, sondern die Vergabe musste an den Bestbieter erfolgen. Es stehen hier grundsätzlich auch die Verfahren „Ausschreibung" und „Beschränkte Ausschreibung" bereit.

Die Stärkung des Wohnstandortes Innenstadt erfolgt durch die Vergabe von Grundstücken im Rahmen der vorgesehenen Planung. Unbeplante Gebiete werden gezielt für Investoren ausgeschrieben, die teilweise auch durch Qualifizierungsmaßnahmen des Liegenschaftsfonds gestützt werden, das notwendige Planungsrecht gezielter und schneller zu erhalten.

Klimaverbessernde Maßnahmen können in der Regel durch Grundstücksverkäufe nicht gefördert werden, da hierzu gezielte Fördertitel erforderlich sind, die von den Fachverwaltungen bewirtschaftet werden. Das bedeutet, dass der Erwerber auf die allgemeinen Fördermaßnahmen zurückgreifen muss. Eine Erweiterungsmöglichkeit zur Finanzierung der Klima verbessernden Maßnahmen ist aber auch durch die Schaffung eines Kriterienkataloges für Nutzungsbindungen vorgesehen, in dem die Nutzungsbindungen aus klimapolitischen Gründen enthalten sind. Weiteres hierzu wird mit dem Thema Nutzungsbindungen geklärt (siehe Ziff. 1f).

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Kernziele im Grundsatz bereits berücksichtigt werden. Ihre Umsetzung wird durch zusätzliche Maßnahmen, wie z. B. Schaffung von Vorhalteflächen, Nutzungsbindungen oder die Erweiterung des Teilnehmerkreises beim Festpreisverfahren zukünftig noch verstärkt. In diesen Zusammenhängen wird die Frage von beihilferechtlichen Tatbeständen bzw. steuerlichen Themen geklärt.

1. Weitere Ausgestaltung der Ausrichtung der Liegenschaftspolitik „Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus eine Vorlage zur weiteren Ausgestaltung der Ausrichtung der Liegenschaftspolitik mit den o.g. Zielrichtungen zu unterbreiten und den Gesellschaftsvertrag der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG anzupassen."

Die Themen, für die zur Umsetzung der Liegenschaftspolitik Abgeordnetenhausbeschlüsse einzuholen sind, werden parallel bearbeitet und mit den eingangs genannten Vorlagen dem Abgeordnetenhaus zum Beschluss vorgelegt (z.B. die Festlegung der Wert beeinflussenden Nutzungsbindungen). Hierzu befindet sich die Vorlage (Vorlage Ziff. 1) im Verfahren. Die automatische Nachbestückung, das Schaffen von Vorhalteflächen sowie deren Finanzierung bedürfen noch weitergehender Klärungen u.a. steuerlicher Art. Über das Ergebnis wird eine Vorlage zur Beschlussfassung unter Beteiligung des Rates der Bürgermeister gefertigt werden (Vorlage Ziff. 3). Der Gesellschaftervertrag wird angepasst, soweit dies erforderlich ist.

1a. Automatische Nachbestückung und Vorhalteflächen „Zukünftig sollen Grundstücke, deren Fachnutzung aufgegeben wurde und deren Fachnutzung in den kommenden fünf Jahren nicht wieder aufleben soll, automatisch dem Liegenschaftsfonds zur Vermarktung übertragen werden, außer in begründeten Ausnahmefällen.

Es soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, Flächen als Vorhalteflächen für künftige Nutzungen der Daseinsvorsorge auszuweisen. Der Senat wird aufgefordert, geeignete Kriterien zu entwickeln, nach denen eine Einstufung einer Liegenschaft als Vorhaltefläche möglich ist. Es ist ein Verfahren zu entwickeln, wie identifizierte Vorhalteflächen, z. B. von der BIM GmbH, für einen längerfristigen, begrenzten Zeitraum bewirtschaftet werden können und wie die Bezirke in diesen Fällen, in denen eine Vorhaltung der Flächen nach Prüfung als sinnvoll erachtet wird, von den Kosten zur Hälfte befreit und an der Erträgen der Zwischennutzung hälftig beteiligt werden können. Der UA Vermögen des Hauptausschusses ist in geeigneter Form zu beteiligen und entscheidet im Zweifel. Bauliche Veränderungen, die über das Erhaltungsmaß hinaus gehen, bedürfen des Einvernehmens mit dem Bezirk."

Für die automatische Bestückung ist eine gesonderte Vorlage des Abgeordnetenhauses vorgesehen (Vorlage Ziff. 3). Hierbei werden die Ausschlusstatbestände aus der Neukonzeption des Liegenschaftsfonds vom 11.11.2004 (Drs. 15/3375) neu definiert werden.

Die Kriterien der Vorhalteflächen werden - wie mit dem Beschluss erbeten - festgelegt. Die finanzielle Beteiligung der Bezirke bzw. zukünftigen Vermögensträger ist zu klären. Die ehemalige sog. Tranche 2 (nur zur Bewirtschaftung) ist zu überprüfen und ggf. neu zu definieren. Zurzeit wird die Übertragung der zukünftigen Vorhalteflächen in den Liegenschaftsfonds geprüft. Diese Entscheidungen stehen noch unter dem Vorbehalt einer steuerlichen Prüfung. Die abschließenden Festlegungen benötigen daher noch einen gewissen Bearbeitungszeitraum. Das Ergebnis wird dem Abgeordnetenhaus über eine Vorlage zur Zustimmung vorgelegt werden (Vorlage Ziff. 3). 1b. Erfahrungen mit der Projekt KG „Die Erfahrungen mit der Projekt KG sind auszuwerten und in die strategische Ausrichtung der Arbeit einzubeziehen." Aufgabe und Bedeutung der Standortqualifizierung beim Liegenschaftsfonds

Im Rahmen der Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik wird die Notwendigkeit und Bedeutung der Qualifizierung von Objekten des Liegenschaftsfonds unterstrichen.

Mit diesem Instrument können und sollen die oft nur bedingt kompatiblen Forderungen und Präferenzen der Politik, der Fachbereiche des Senats und der Bezirke sowie des Marktes zu einer Kompromisslösung geführt werden. Das betrifft speziell die verstärkte Abwägung und Verknüpfung von stadtentwicklungspolitischen, wirtschaftspolitischen, wohnungspolitischen und Vermarktungsaspekten. Diese Vorgehensweise wurde in der Projekt KG des Liegenschaftsfonds, in enger Zusammenarbeit mit der Politik, Verwaltung und Vermarktung, in den bisherigen Qualifizierungsaktivitäten bereits mit Erfolg praktiziert.

Die Projekt KG initiiert, finanziert, koordiniert den Qualifizierungsprozess zu ausgewählten Liegenschaftsfonds-Standorten. In enger Abstimmung mit allen Beteiligten und unter Einbeziehung immobilienwirtschaftlicher Aspekte wird eine Kompromisslösung gesucht, die ein Überbewerten von Einzelpräferenzen verhindert und allseitig abgestimmte Rahmendaten für die Vermarktung liefert.

Vorteile der Qualifizierungstätigkeit für alle Beteiligten

- Für den Liegenschaftsfonds: politischer und fachlicher Konsens zu Gestaltungs- und Nutzungszielen, klare planungsrechtlich abgestimmte Rahmendaten für die Bewertung und Vermarktung, höhere Vertragssicherheit in der Vermarktung.

- Für den Investor: klare Aussagen zur möglichen Nutzung und Bebauung am Standort als Grundlage für Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Angebotsabgaben.

- Für Politik und Verwaltung: Verstärkte Einbeziehung und Berücksichtigung von stadtentwicklungspolitisch motivierten Gestaltungs- und Nutzungszielen und ­ vorgaben. Unterstützung der Bezirke durch den Liegenschaftsfonds bei Gutachten und planungsrechtlichen Aufgaben und gemeinsame Erarbeitung von Gestaltungs- und Nutzungszielen für die zur Vermarktung vorgesehenen Standorte.

Standortqualifizierung

I. Anlass und Rahmen

Durch Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Neukonzeption aus dem Jahr 2004 hat der Liegenschaftsfonds den Auftrag erhalten, ihm zur Vermarktung übertragene Grundstücke zu qualifizieren. Mit dem Instrument der Qualifizierung sollen auch die stadtentwicklungspolitischen Forderungen aus der Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik bei der Arbeit des Liegenschaftsfonds verstärkt berücksichtigt werden.

Der Liegenschaftsfonds ist befugt und aufgerufen, vorbereitende Planungsleistungen zur Unterstützung bei der Herstellung von Planungsrecht zu erbringen. Dies erfolgt z.

B. im Rahmen der Durchführung von städtebaulichen Gutachterverfahren und durch Mitwirkung in Bebauungsplanverfahren zu ausgewählten dem Liegenschaftsfonds zur Vermarktung übertragenen Standorten. Qualifizierungsaktivitäten des Liegenschaftsfonds erfolgen in enger Zusammenarbeit und in Konsens mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und den Bezirksverwaltungen. Voraussetzung für die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen ist das Vorliegen von konkretem Markt- und Investoreninteresse zu den betreffenden Standorten. Die Qualifizierungsmaßnahmen dienen der gemeinsamen Konkretisierung der städtebaulichen Ziele, der Vorbereitung von Planungsrecht und der Berücksichtigung immobilienwirtschaftlicher Aspekte in Vorbereitung der Vermarktung von LiegenschaftsfondsLiegenschaften. Die Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahmen erfolgt anteilig oder ganz durch den Liegenschaftsfonds.

II. Ablauf

Der Standort wird dem Liegenschaftsfonds zur Vermarktung übertragen. Die Situation, das Planungsrecht, die Entwicklungspotentiale, die standortverträgliche Nutzung werden geprüft. Das Markt- und Investoreninteresse wird geprüft. Wenn neues oder geändertes Planungsrecht erforderlich ist bzw. konkrete städtebauliche Zielvorgaben fehlen, wird die Qualifizierung mit dem Bezirk in folgenden Stufen vorbereitet.