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JuraMagazin –

Dein Wegweiser durch das Jurastudium

JuraMagazin

Beim JuraMagazin-Projekt handelt es sich um ein am Technologiezentrum der Universität Dortmund angesiedeltes juristisches Portal, das von Studentinnen und Studenten betreut wird und in erster Linie den Studierenden zugute kommen soll, insbesondere denen, die am Anfang des Studiums stehen.

Mit diesem JuraMagazin Projekt wird das Ziel verfolgt, für die Studienanfängerinnen und –anfänger verständlich formulierte Inhalte bereitzustellen und eine Überschaubarkeit zu gewährleisten. Die Fortgeschrittenen erhalten hier Hinweise und Hilfe zum Weiterforschen.
Es soll jedoch auch jedem zugute kommen, der in Rechtsfragen schnell und unkompliziert Rat sucht, denn jeder Mensch ab einem bestimmten Alter durchläuft tagtäglich eine Vielzahl von wirtschaftlichen und rechtlichen Aktivitäten, sowohl als Konsumentin/Konsument und als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer oder auch als Unternehmerin/Unternehmer. Die Tragweiter der Handlungen wird dem Einzelnen häufig erst dann bewusst, wenn ein Rechtsgeschäft mal nicht ganz reibungslos verläuft und die Rechtsordnung zur Klärung der Rechtslage einschreiten muss.

Festzustellen ist jedoch, dass die Rechtsordnung und die Rechtssprache gerade für Studienanfängerinnen und -anfänger und Laien nur schwer verständlich sind. Dies wird dadurch noch verstärkt, dass einige gesetzliche Regelungen, Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen im Widerspruch zum Gerechtigkeitsgefühl stehen.

Das Ziel des JuraMagazin Portals ist es die Studierenden dort abzuholen, wo sie stehen. Dies können auch Studierende anderer Fachbereiche, wie z.B. der Wirtschaftswissenschaft, die sich ein Grundverständnis und die Grundtechniken aneignen müssen. Dabei sollen u.a. auch folgende Fragen beantwortet werden:

- Was definiert das Recht einer Gesellschaft?
- Wie lassen sich Rechtsnormen von anderen Normen unterscheiden?
- Was begründet eine Rechtsordnung?
- Wie steht es um die ethische Begründung rechtlichen Normen?
- Kann anscheinend gesetzliches Unrecht dennoch Recht sein?
- Wie begründet sich das staatliche Strafen?
- Sollten die Normen einer Rechtordnung immer befolgt werden?
- Ist es möglich das Recht objektiv anzuwenden?

Für diejenigen, die sich mit dem Recht beschäftigen, steht fest, dass das, was als Recht verstanden wird, auch tatsächlich Recht ist und nicht was anderes. Hier soll zunächst der Frage, was Recht eigentlich ist, nachgegangen werden. Dies ist erforderlich, um eine Einordnung des Rechtes in die Gesamtheit kultureller Phänomen vorzunehmen. Denn an dieser Stelle kann festgehalten werden, dass keine menschliche Gesellschaft ohne Verhaltensregeln vorstellbar wäre.

Es lassen sich zwei große Bereiche im Recht unterscheiden. Das sind zum einen das private Recht und zum anderen das öffentliche Recht. Die Grundlage und damit das wichtigste Gesetz bildet die Verfassung bzw. das Grundgesetz(GG), das aus dem öffentlichen Recht kommt. Hier wird der Rahmen für alle weiteren Gesetze der Bundesrepublik Deutschland vorgegeben und an dem Grundgesetz werden alle Gesetze gemessen. Dies gilt nicht nur für die Gesetze des öffentlichen Rechts, wie z.B. das Strafgesetzbuch(StGB) und das Sozialgesetzbuch(SGB), sondern auch für Gesetze des privaten Rechts, wie z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Rechtsbeziehungen der Bürgerinnen/Bürger untereinander und das öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und den Bürgerinnen/Bürgern.

Da wir das JuraMagazin.de Portal immer aktuell halten wollen und immer mehr Informationen zur Verfügung stellen wollen, ist es uns ein Anliegen, neben vielen Nutzerinnen und Nutzern auch einige Helferinnen und Helfer zu erreichen.


Vielen Dank für die Unterstützung
& viel Spaß


Das JuraMagazin - Team