Straßenausbaubeitragsgesetz
Das Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) stellt den untauglichen Versuch dar, die Unterhaltung und Pflege der öffentlichen Infrastruktur zu weiten Teilen auf die Gruppe der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer abzuwälzen. Die negativen Auswirkungen des Gesetzes zeigen sich in der Praxis. Eigentümer werden einseitig belastet. Investitionen werden durch anhängige Klagen nachhaltig behindert, wodurch insbesondere Arbeitsplätze in der mittelständischen Bauwirtschaft gefährdet werden.
Nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stehen die Einnahmen durch das Straßenausbaubeitragsgesetz zudem in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand (Drs. 16/14036). Im Gegenteil, die öffentliche Verwaltung wurde mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand belastet. Die neue Erkenntnis des Wirtschaftssenators, Herrn Wolf, der öffentlich den Sinn des Berliner Straßenausbaubeitragsgesetzes in Frage gestellt hat, zeigt, dass inzwischen auch in Teilen der Regierungskoalition die Erkenntnis gereift ist, dieses Gesetz endlich abschaffen zu wollen. Das Vertrösten auf die nächste Legislaturperiode ist den Anwohnern in den weit über 100 betroffenen Straßen, die gegenwärtig von Ausbaumaßnahmen betroffen sind, nicht zuzumuten.
Das Gesetz ist überflüssig und unsozial und muss daher schnellstmöglich aufgehoben werden.