Investition

· Maßnahmen zur Gewährleistung einer höheren Fahrzeugverfügbarkeit und Verbesserung der Fahrgastinformation wurden in einem Qualitätssicherungsplan Bestandteil des Verkehrsvertrages.

· Zur Gewährleistung einer kontinuierlich hohen Qualität wurde die S-Bahn Berlin GmbH zur Einführung eines Risikomanagementsystems verpflichtet.

Die Vertragspartner haben diese Eckpunkte in konkrete vertragliche Regelungen in Form eines Änderungsvertrages umgesetzt und den Änderungsvertrag am 11. Oktober 2010 unterzeichnet. Der Änderungsvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft.

Die Forderung nach einer Festlegung auf eine unabhängige Untersuchung der Ursachen der Krise im Rahmen der Nachverhandlungen hat die DB AG abgelehnt. Diese Forderung ist von Berlin nicht durchsetzbar. Die DB AG hat jedoch zugesagt, dem Senat das Ergebnis ihrer internen Untersuchungen zur Verfügung zu stellen. Der inzwischen vorliegende Ergebnisbericht (Bericht der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz vom 23. Februar 2010) befasst sich zwar mit den technischen und organisatorischen Ursachen der Betriebsstörungen bei der S-Bahn, er geht jedoch nicht auf die Rolle des Konzernvorstandes und dessen Gewinnvorgaben für die S-Bahn Berlin GmbH ein.

Die Umsetzung der Forderung nach einem Verwendungsnachweis der Mittel aus dem Verkehrsvertrag setzt eine vertragliche Vereinbarung über eine Überkompensationskontrolle voraus. Die Vertragsparteien haben im Rahmen der Nachverhandlungen des Verkehrsvertrages daher auch über die Einführung einer Überkompensationskontrolle verhandelt. Eine Einigung wurde u.a. auch deshalb noch nicht erreicht, da eine Entscheidung der EU-Kommission in dem Beihilfeverfahren C 47/07 (DB Regio Großer Vertrag) aussteht, die sich auf die o.g. angestrebte Regelung im S-Bahn-Vertrag auswirken kann.

Regelungen zum Ausgleich für Einnahmeverluste anderer Verkehrsunternehmen im Verbundbereich können nicht Gegenstand der Nachverhandlungen zum S-Bahn-Vertrag sein. Die Länder sind nicht Vertragspartner der Einnahmeaufteilungsverträge, die allein zwischen den Unternehmen abgeschlossen wurden. Diese Fragen sind daher auf der Grundlage des verbundweiten Einnahmeaufteilungsvertrages bzw. auf der Grundlage des trilateralen Einnahmeaufteilungsvertrages zwischen BVG, S-Bahn Berlin GmbH und der DB Regio direkt zwischen den beteiligten Verkehrsunternehmen zu regeln. Die Gespräche zu diesem Thema zwischen der BVG und der S-Bahn Berlin GmbH sind noch nicht abgeschlossen.

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

Die sich aus dem Änderungsvertrag zum Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH ergebenden Minderausgaben bei Kapitel 1270, Titel 54003 ­ Leistungen des Regional- und S-Bahnverkehrs ­ können über das Jahr 2010 hinaus nicht quantifiziert werden. Für das Jahr 2010 wurden 52,4 Mio. einbehalten; die genaue Abrechnung wird im Sommer 2011 vorliegen. Die bisher und zukünftig einbehaltenen Mittel werden ­ entsprechend der verbindlichen Erläuterung zum Titel 54003 ­ über Kapitel 1270, Titel 89102 ­ Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs ­ zur Verbesserung der ÖPNVInfrastruktur eingesetzt. B Verwendung der einbehaltenen Mittel

Der Senat hat im Jahr 2009 den Zuschussbetrag an die S-Bahn Berlin GmbH wegen der Schlechtleistung und Nichtleistung um 37,0 Mio. gekürzt. Im Rahmen der Nachverhandlungen zum S-Bahnvertrag wurde zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbHvereinbart, die einbehaltenen Mittel als pauschale Vertragsstrafe zu betrachten und auf die Schlussabrechnung für das Jahr 2009 zu verzichten.

Der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) hat in der vorläufigen Schlussabrechnung für das Jahr 2009 auf der Grundlage des bisherigen Vertrages eine Größenordnung in Höhe von 35,6 Mio. ermittelt.

Über die Verwendung der Mittel aus dem Jahr 2009 wurde der Hauptausschuss mit dem Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 21. April 2010 (rote Nr. 16/2057) unterrichtet.

Für das Jahr 2010 wurde dem Hauptauschuss mit Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 12.November 2010 (rote Nr.16/2273) über die Verwendung der zu diesem Zeitpunkt geschätzten Einbehalte (44,5 Mio) berichtet.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.