Der Liegenschaftsbestand der BIM umfasst über 1000 Gebäude

Abbildung 54: Flächendaten der öffentlichen Liegenschaften des Landes Berlin (Gesamtfläche: 11.077 m², ohne öffentliche Unternehmen, Universitäten und Krankenhäuser) Angaben in Tsd. m² NGF, Stand Oktober 2009Angaben in Tsd. m² NGF, Stand Oktober 2009Angaben in Tsd. m² NGF, Stand Oktober 2009Angaben in Tsd. m² NGF, Stand Oktober 2009

1.592; 14%1.592; 14%1.592; 14%1.592; 14% 2.485; 22%2.485; 22%2.485; 22%2.485; 22% 7.000; 64%7.000; 64%7.000; 64%7.000; 64% SenStadtSenStadtSenStadtSenStadt BIM / SILBBIM / SILBBIM / SILBBIM / SILB BezirkeBezirkeBezirkeBezirke Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 2010a Abbildung 54 verdeutlicht, dass der Hauptanteil der öffentlich bewirtschafteten Gebäudefläche den Bezirken untergeordnet ist.

Der Liegenschaftsbestand der BIM umfasst über 1.000 Gebäude. Die bewirtschaftete Bruttogrundfläche liegt bei rund 4 Mio. m². Die bisher durch die BIM vermessene Bruttogrundfläche beträgt ca. 3 Mio. m² und betrifft überwiegend die Flächen des Sondervermögens. Nach Abschluss der Arbeiten zur Durchführung der Aufmaße für die Polizei und Feuerwehr, deren Immobilienbestand bereits rund 1 Mio. m² ausmacht, ist die gesamte Fläche des Sondervermögens mittlerweile vermessen [Berliner Immobilienmanagement 2008].

Für das Sondervermögen hat sich die BIM im Rahmen einer Klimaschutzvereinbarung verpflichtet, die CO2-Emissionen bis 2015 gegenüber dem Jahr 2007 um insgesamt 21 % zu reduzieren. Ab dem Jahr 2009 ist bis 2015 eine kontinuierliche jährliche CO2-Reduzierung von 3 % zu erreichen [Berliner Immobilienmanagement, SenGUV 2009].

Darüber hinaus liegen noch Flächenangaben zu den Liegenschaften der Bezirke vor. Die Nettogeschossfläche der Bezirksverwaltungen wird auf 7 Mio. m² geschätzt. Davon entfallen auf die Schulen und Sportstätten knapp 5 Mio. m² [Abgeordnetenhaus Berlin 2009, Berliner Immobilienmanagement 2007, 2008].

Neben den Liegenschaften der öffentlichen Unternehmen, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung/BIM und der Bezirke spielen im öffentlichen Dienstleis89

Die Notwendigkeit einer Verbesserung der Datengrundlage zu den Berliner Liegenschaften wird auch daran deutlich, dass die Durchführung der Ausmaße im SILB-Vermögen ergeben hat, dass in den vermessenen Gebäuden 17 % mehr Fläche besteht als in den Altdaten vermerkt war [Berliner Immobilienmanagement 2008]. tungssektor Berlins die Liegenschaften des Bundes eine besondere Rolle. Zu einer Abschätzung der Liegenschaftsflächen dieses Akteurs wurde durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung mitgeteilt, dass in einer Datenbank der Deutschen Energieagentur die Bruttogeschossfläche der Bundesbauten in Berlin auf ca. 3,8 Mio. m² geschätzt wird.

Zwischen 25 und 30 % der gesamten öffentlichen Liegenschaftsfläche des Landes Berlin wären somit Flächen des Bundes.

Dies verdeutlicht, dass aufgrund der Verursacherbilanzierung auch der Bund als Akteur zur Realisierung der Klimaschutzziele Berlins berücksichtigt werden muss.

9.1.29.1.29.1.29.1.2 Bisherige Energieeffizienzpolitik im öffentlicheBisherige Energieeffizienzpolitik im öffentlicheBisherige Energieeffizienzpolitik im öffentlicheBisherige Energieeffizienzpolitik im öffentlichen Sektorn Sektorn Sektorn Sektor

Der öffentliche Dienstleistungssektor soll bei der Energieeffizienz eine politische und gesellschaftliche Vorreiterrolle einnehmen. So legt die EU-Richtlinie über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen fest [Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union 2006], dass in den EU-Mitgliedstaaten dem öffentlichen Sektor eine besondere Vorbildfunktion zukommt (Art. 5 EU-RL EDL). Der öffentliche Sektor soll Pilotprojekte initiieren, energieeffizientes Verhalten der Bediensteten fördern und gegenüber der Öffentlichkeit eine Multiplikatorenrolle wahrnehmen. Eine besondere Rolle spielt die energieeffiziente öffentliche Beschaffung.

Die landespolitische Umsetzung dieser Zielsetzung spiegelt sich in verschiedenen Programmen und Gesetzen. Beispielhaft ist an dieser Stelle auf das Landesenergieprogramm 2006 - 2010 und das Klimapolitische Arbeitsprogramm des Berliner Senats zu verweisen [Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz 2005, 2008a].

Das Klimapolitische Arbeitsprogramm hebt die besondere Bedeutung der ökologischen Sanierung öffentlicher Gebäude hervor [Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz 2008a]. Das Klimapolitische Arbeitsprogramm des Senats beschreibt im Abschnitt „Gebäudesanierung ausbauen" drei Bausteine:

1. Gesamtkonzept CO2-Sanierung

Die Steigerung der Energieeffizienz ist ein wesentlicher Schlüssel zur Verbesserung der Berliner Klimabilanz und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit insbesondere des Bestandes öffentlicher Liegenschaften (s.a. Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin, Drs. 16/0706). Die ökologische Sanierung öffentlicher Gebäude ist daher von besonderer Bedeutung. In der Zuständigkeit einzelner Fachverwaltungen gibt es hierzu einige vielversprechende Initiativen (Investitionspakt SenStadt, UEP I und UEP II SenGUV, Energiesparcontracting SenGUV etc.), es fehlt jedoch ein Konzept, das die entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten und die heterogene Eigentümerstruktur der landes- und bezirkseigenen Liegenschaften berücksichtigt.

Allerdings wurde einschränkend angemerkt, dass zur Vollständigkeit der erfassten Daten der Berliner Bundesliegenschaften keine Auskunft gegeben werden kann.

Aggregierte Informationen zum Energieverbrauch (Strom und Wärme) und den CO2 Emissionen im Jahr 2005 konnten vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung nicht zur Verfügung gestellt werden. Auch genauere Informationen zur Entwicklung des Energiebedarfs der Bundesliegenschaften in Berlin bis zum Jahr 2020 liegen der Berliner Energieagentur nicht vor.

Die Senatsverwaltung für Finanzen wird deshalb, in Abstimmung mit den einzelnen Fachressorts, die Finanzierungsmöglichkeiten mit der Möglichkeit der Nutzung von Drittmitteln darstellen. Für das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) übernimmt im Auftrag der Senatsverwaltung für Finanzen die BIM GmbH diese Aufgabe. Die Ergebnisse sind durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in einem Gesamtkonzept zusammenzuführen.

2. Maßnahmenkatalog öffentliche Gebäude und Wohngebäude

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat eine Untersuchung des energetischen Zustandes der Gebäude in ihrem Portfolio und der sich daraus ergebenden Einsparungspotentiale beauftragt. Als Ergebnis soll ein Maßnahmenkatalog mit einer Kostenschätzung und Prioritätensetzung vorliegen, mit dem der Rahmen für eine Umsetzung bestimmt werden kann. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird gebeten, über die dann vorliegenden Resultate bis zum 30.11.2008 zu berichten. Weitergehendes Ziel ist es, im Einvernehmen mit dem Senat und den Bezirken eine Selbstverpflichtung für alle landeseigenen Liegenschaften zu erreichen. (...)

3. Berliner Energiestandard

Die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz werden beauftragt, bis zum 30.11.2008 einen „Berliner Energiestandard" zu entwickeln, der Grundlage für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude sein kann. Bei Neubauten wird eine Unterschreitung der geltenden Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) um mindestens 30 % schon jetzt vorgegeben. Dabei soll der Anteil der Erneuerbaren Energien erhöht werden.

Diese Ziele werden auch für umfassende Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand angestrebt. (...)

Hierzu ergänzend besteht eine Arbeitsgruppe unter der Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Beteiligung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und der Senatsverwaltung für Finanzen, zur Erarbeitung einer einheitlichen Methodik für die Erfassung und Bewertung der energetischen Qualitäten des öffentlichen Gebäudebestandes.

Landesverwaltung

Für das Energiekonzept 2020 ist die Umsetzung einer einheitlichen Energieeffizienzpolitik für den Gebäudebestand ein zentraler Hebel zur Verwirklichung der Energie- und CO2-Einsparziele. Hier betont das aktuelle Landesenergieprogramm, dass das Land Berlin seine ehrgeizigen Klimaschutzziele nur erreichen kann, wenn der CO2-Ausstoss der öffentlichen Gebäude zwischen 1990 und 2010 um 30 % sinkt [Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz 2005].

Zu der Umsetzung der oben genannten Elemente des Klimapolitischen Arbeitsprogramms ist folgender Sachstand zu verzeichnen.

Zu 1. und 2. des Klimapolitischen Arbeitsprogramms

Für die energetische Erfassung und Bewertung der Gebäude ist im Hinblick auf die heterogene Liegenschaftsstruktur (Bezirksämter, SenStadt, SILB, Hochschulen, Krankenhäuser) hervorzuheben, dass diese Aufgaben in der Eigenverantwortung der jeweiligen Stellen liegen. Deshalb weisen die Bewertungen derzeit einen sehr unterschiedlichen Stand auf.