Ungepflegte Grünflächen Berlin verfügt über viele Grünflächen

Weiterhin konnte der Ausschuss die Bürger in seinen Antworten darüber informieren, dass sich das Abgeordnetenhaus beziehungsweise die Ausschüsse intensiv mit der Problematik befasst und u.a. die betroffenen Verbände und Vereine angehört hatten. Ob die im November 2010 beschlossene Änderung des Straßenreinigungsgesetzes, mit der verschiedene Regelungen zum Winterdienst präzisiert und erweitert worden sind, sich in der Praxis bewähren wird und das Thema damit zu „Schnee von gestern" wird, ist allerdings fraglich.

Ungepflegte Grünflächen Berlin verfügt über viele Grünflächen. Allerdings befinden sich diese in einem zum Teil beklagenswert schlechten Zustand. Diese Bewertung war jedenfalls verschiedenen Zuschriften zu entnehmen, in denen auf die mangelhafte Pflege dieser Flächen hingewiesen wurde. Die Petenten baten den Petitionsausschuss, sich für eine bessere Pflege einzusetzen.

Bei der Pflege von Grünflächen sind grundsätzlich zwei Konstellationen zu unterscheiden: Überall dort, wo beispielsweise das üppige Grün am Straßenrand die Sicht auf das Verkehrsgeschehen beeinträchtigt, muss schon aus Gründen der Sicherheit eine regelmäßige und angemessene Pflege dieses Bereiches sichergestellt werden.

In allen anderen Fällen, in denen eine Pflege „nur" aus ästhetischen Gründen vorzunehmen ist, muss sich der Umfang der Unterhaltungsmaßnahmen insbesondere an dem finanziellen Handlungsspielraum des Landes Berlin ausrichten. Dieser ist ­ wie allgemein bekannt - sehr eingeschränkt; die von der Senatsverwaltung für Finanzen zugewiesenen Mittel reichten, so berichtete ein Bezirk dem Ausschuss, lediglich aus, eine Grünfläche ein- bis maximal zweimal pro Jahr zu mähen. Der Ausschuss griff diese Frage auf und bat die Senatsverwaltung für Finanzen, ihm darzulegen, inwieweit mit den den Bezirken zur Verfügung gestellten Mitteln eine ausreichende Finanzierung von Pflegemaßnahmen gewährleistet werden kann.

In ihrer Stellungnahme erläuterte die Senatsverwaltung ausführlich die sehr differenzierten Berechnungsmodalitäten für die Zuweisung der Mittel. Im Ergebnis seiner Prüfungen konnte sich der Ausschuss davon überzeugen, dass die Mittel für die Pflege der Grünflächen zwar knapp, aber doch grundsätzlich auskömmlich bemessen sind. In diesem Sinne musste er die hierzu vorliegenden Eingaben abschließen.

Taubenplage Tauben gehören zu dem Bild einer Großstadt; in manchen Städten zählen sie sogar zu den touristischen Attraktionen. Allerdings kann das massive Auftreten von Tauben

­ schon wegen der damit einhergehenden Verschmutzungen - auch als sehr belästigend empfunden werden. In diesem Sinne wandte sich ein Petent aus Berlin-Mitte an den Petitionsausschuss und forderte ein Fütterungsverbot für Tauben, um den Bestand der Tiere dadurch deutlich zu reduzieren. Zur Bekräftigung seiner Forderung legte er eine umfangreiche Unterschriftensammlung vor.

Im Ergebnis seiner umfassenden Recherchen bei verschiedenen Senatsverwaltungen sowie einer Umfrage bei allen Berliner Bezirksämtern sah der Ausschuss keine Möglichkeit, sich für dieses Anliegen einzusetzen. Dabei war für ihn ausschlaggebend, dass ein ausdrückliches Fütterungsverbot nur dann sinnvoll ist, wenn es in der Praxis auch durchgesetzt werden kann. Allerdings hegte der Ausschuss große Zweifel, ob eine solche Durchsetzung tatsächlich gewährleistet werden und das Fütterungsverbot insoweit Abhilfe bewirken könnte.

Der Ausschuss verwies in seiner Antwort an den Petenten deshalb vielmehr auf ein gegenwärtig im Land Berlin mit großem Engagement der Beteiligten aufgenommenes Konzept zur Taubenbetreuung, welches aus seiner Sicht eher zum Erfolg führen dürfte. Ziel des Konzeptes ist es, die Tauben durch Errichtung von Taubenständen an feste Standorte, die regelmäßig gereinigt und gewartet werden, zu binden, die Tiere dort artgerecht zu versorgen und gleichzeitig die Population auf schonende Art zu vermindern, indem beispielsweise die Eier entnommen werden. Im Bezirk Reinickendorf wurde im Oktober 2010 der erste Taubenschlag dieser Art angelegt; die übrigen Bezirke haben inzwischen ebenfalls betreute Taubenschläge an geeigneten Standorten eingerichtet beziehungsweise deren Errichtung zugesagt. Der Ausschuss dankte den Bezirken hierfür.

Fahrverbot in der Umweltzone

Auch in diesem Berichtszeitraum haben den Ausschuss Eingaben erreicht, mit denen er um Unterstützung bei der Erlangung von Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der Umweltzone gebeten wurde. In jedem Einzelfall prüfte der Petitionsausschuss die Argumente der Petenten eingehend. Nur in wenigen Fällen war es möglich, aufgrund der vorliegenden Besonderheiten im Einzelfall die gewünschte Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Oft konnte der Ausschuss allerdings nicht weiter behilflich sein, wie der folgende Fall zeigt:

Der Betreiber eines Abschleppunternehmens berichtete dem Petitionsausschuss, er verfüge über einen Transporter mit auf- und abladbarem Container. In diesem (geschlossenen) Container könnten empfindliche Oldtimer besonders sicher und geschützt transportiert werden. Der Transporter, eine Sonderanfertigung, sei bereits über 10 Jahre alt, eine Umrüstung auf den Umweltstandard zum Erhalt der Ausnahmegenehmigung sei für den Betrieb wirtschaftlich nicht akzeptabel, da das Fahrzeug nur selten eingesetzt werde. Vor diesem Hintergrund bat der Unternehmer den Petitionsausschuss, sich für eine Ausnahmegenehmigung einzusetzen.

Die vom Ausschuss eingeschaltete Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wies in ihrer ausführlichen Stellungnahme darauf hin, dass grundsätzlich auch Sonderfahrzeuge auf den bestmöglichen Standard nachgerüstet werden müssen. Eine nur geringe Fahrleistung ändere daran nichts, weil dies in der Praxis nicht kontrollierbar sei und sich die Nutzungshäufigkeit des Fahrzeugs in der Zukunft ändern könne. Im Ergebnis seiner Beratungen konnte sich der Petitionsausschuss dieser Argumentation nicht verschließen und dem Petenten bei allem Verständnis für sein Anliegen leider nicht behilflich sein.

Angelegenheiten der Behinderten Sonderfahrdienst Mobilität ist gerade für Menschen mit Behinderung wichtig, um am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können. Hierzu betreibt das Land Berlin den Sonderfahrdienst. Jeden Monat werden von dem Sonderfahrdienst circa 14.000 Beförderungen vorgenommen. Auch wenn die meisten Fahrten - wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin in einer Auswertung zum Sonderfahrdienst für das Jahr 2010 festgestellt hat - problemlos gebucht und abgewickelt werden können, kommt es doch immer wieder zu Beschwerden. Bei den vorliegenden Eingaben wurden beispielsweise Probleme bei der Fahrtbuchung und der telefonischen Erreichbarkeit des Sonderfahrdienstes geschildert; darüber hinaus wurde auch die unzuverlässige Abwicklung beziehungsweise der Ausfall von angemeldeten Fahrten beanstandet.

In den jeweiligen Einzelfällen hat der Petitionsausschuss beim Landesamt für Gesundheit und Soziales eine Stellungnahme angefordert. Im Ergebnis war es tatsächlich aus technischen oder organisatorischen Gründen zu Problemen gekommen.

Auch führte in Spitzenzeiten wie z. B. den Weihnachtsfeiertagen die Überlastung der nicht beliebig ausweitbaren Kapazitäten zu Verzögerungen bei der telefonischen Anmeldung und bei den Fahrten selbst. Allerdings konnte der Ausschuss erkennen, dass sich das Landesamt für Gesundheit und Soziales - gemeinsam mit dem Regiebetreiber - sehr intensiv mit der in den Eingaben jeweils geschilderten Problematik auseinandergesetzt hat. Darüber hinaus werden vom Landesamt auch regelmäßig Kundenbefragungen veranlasst, um Schwachstellen zu entdecken und auszuräumen. Auch der Ausschuss wird die weitere Entwicklung anhand der Eingaben, die ihn dazu erreichen, sehr genau verfolgen und sich dafür einsetzen, die Leistungen des Fahrdienstes weiter zu verbessern.

Dauer der Feststellung der Schwerbehinderung

Die dem Ausschuss vorliegenden Eingaben, in denen die lange Dauer der Bearbeitung von Anträgen nach dem Schwerbehindertenrecht beanstandet worden ist, gaben ihm Veranlassung, sich neben der Klärung der jeweiligen Einzelfälle der grundsätzlichen Problematik anzunehmen. Er hat deshalb im Januar 2010 zu diesem Thema eine so genannte „Selbstbefassung" beschlossen. Der Ausschuss kann nämlich nicht nur dann tätig werden, wenn ihm zu einem Sachverhalt eine Petition vorliegt; vielmehr eröffnet ihm das Petitionsgesetz auch die Möglichkeit, selbst Themen aufzugreifen, wenn ihm gewichtige Umstände bekannt werden.

Im Ergebnis einer gründlichen Auswertung der vorliegenden Einzelfälle, in denen die lange Bearbeitungsdauer beanstandet worden ist, konnte er feststellen, dass es bestimmte, häufig auftretende Gründe waren, die zu Verzögerungen geführt hatten. So wurden beispielsweise gesetzte Termine nicht ausreichend vom Landesamt überwacht; die fehlende Terminkontrolle führte dazu, dass die Akten unbearbeitet liegen blieben.