Es werde daher angeregt das Baugrundstück auf die ehem
Bebauungsplan I-B4bb 86 Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB Abwägung
1. Städtebauliches Konzept und historischer Stadtgrundriss Stellungnahme: Obgleich das Baugrundstück aus Grundstücken des alten Kernbereichs Berlin bestehe, die an bedeutenden Straßenzügen lagen, gehe die Neubauplanung in keiner Weise auf diese Ursprünge ein und berücksichtige weder die intensive Diskussion um den historischen Stadtgrundriss noch das Planwerk Innenstadt. Die Inanspruchnahme von ehemaligen Straßenland des in diesem Bereich über fast 800 Jahre gewachsenen Straßenrasters (hier Flächen der ehem. Littenstraße bzw. Neue Friedrichstraße) habe schon SenStadt in der Trägerbeteiligung 1997 kritisiert. Hier halte man sich ohne Grund „nicht an die historische Straßengrenze". Diese Kritik werde geteilt, eine mögliche Wiedererrichtung der mittelalterlichen Straßenzüge der Littenstraße und des Hohen Steinweges hätten sich nicht einmal die Planer der DDR in ihrer Radikalität verbaut (Durchwegung Rathauspassagen, Markthallenforum an der Karl-Liebknecht-Straße).
Der künftige Baukörper beschädige zwei historische Straßenzüge. In erster Linie die ehemalige Neue Friedrichstraße, deren zukünftige Wiederherstellung nicht einmal durch den Fernsehturm behindert wäre, in zweiter Linie die Gontardstraße, deren Baufluchtlinie verlassen werde.
Die Neubebauung beachte nicht die historischen Bezüge Nur noch in Straßen- und Flurstücksbezügen lasse sich der alte Stadtraum darstellen. Die Rathausstraße (ehemals Königstraße) habe als ganz besondere Straße direkt zum Schloss geführt und gerade am Eingangsbereich in die Stadt sei dieser Umstand noch durch die Königskolonnaden besonders hervorgehoben. Die Neue Friedrichstraße wiederum sei auf dem ehemaligen Befestigungsring der Altstadt Berlins angelegt worden. Man erwarte bei modernen Planungen auch eine Berücksichtigung von Straßengrundrissen des historischen Berlins. Eine Überbauung der ehem. Littenstraße sei nicht notwendig, um das Baugrundstück wirtschaftlich auszunutzen.
Es werde daher angeregt das Baugrundstück auf die ehem. C&A-Grundstücke zu beschränken.
Abwägung:
Die Stellungnahmen zielen auf eine Grundsatzentscheidung über städtebauliche Zielvorstellungen, bei der die Wiederherstellung des historischen Stadtgrundrisses - etwa der Vorkriegssituation - eine Option wäre. Das Land Berlin hat diese Grundsatzdebatte auf mehreren Ebenen und über einen langen Zeitraum geführt und hat folgende Entscheidungen getroffen:
· 1993 durchgeführter städtebaulichen Ideenwettbewerb mit dem Siegerentwurf des Büros Kollhoff/Timmermann,
· „Planwerk Innenstadt" am 18. Mai 1999 vom Senat beschlossen,
· 2009 durchgeführter kooperativer Realisierungswettbewerb mit der Empfehlung den Entwurf des Büros Sauerbruch Hutton zur Grundlage der Weiterarbeit zu machen,
· ebenfalls 2009 durchgeführter landschaftsplanerischer Wettbewerb „Sanierung der Freiflächen um den Fernsehturm zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur" mit dem präferierten Konzept der Landschaftsarchitekten Levin Monsigny,
· Überarbeitung des Planwerks Innenstadt unter dem Titel „Planwerk Innere Stadt" vom Senat von Berlin am 11. Januar 2011 beschlossen.
Dabei wurde durchgehend die Grundsatzentscheidung getroffen, für den Bereich des Alexanderplatzes und den Bereich um den Fernsehturm sowie des Marx-Engels-Forums den historischen Stadtgrundriss weder in der Bebauung noch in der Freiraumgestaltung noch in der verkehrlichen Konzeption wiederherzustellen. Damit unterscheidet sich dieser Teil des ehemaligen Stadtkerns etwa vom nahe gelegenen Molkenmarkt. Die Diskussion um die Wiederherstellung der Blockstruktur der Vorkriegszeit und des damit verbundenen Straßenrasters ist explizit im Rahmen der Erstellung des „Planwerks" Innenstadt geführt worden. Die Entscheidung ist im Bereich um den Fernsehturm bis zur Spree gegen die Wiederherstellung des historischen Stadtgrundrisses ausgefallen. Beim vorliegenden Bebauungsplan geht es Bebauungsplan I-B4bb Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB 87 um die Umsetzung der dokumentierten landesplanerischen Zielvorstellungen, die sich in den Planwerken, der Bereichsentwicklungsplanung und des Flächennutzungsplans wiederspiegeln und nicht um das Wiederaufleben der abgeschlossenen Debatte.
Der einst gewachsene Stadtgrundriss ist durch Kriegseinwirkung und insbesondere durch die Planungen des sozialistischen Städtebaus mit seiner Abkehr von der Bürgerstadt und ihren Blockstrukturen einschließlich der damit verbundenen neuen Funktionszuweisungen grundlegend verändert worden und heute nicht mehr ablesbar. So wurde insbesondere durch den Bau des Fernsehturmes und seiner Sockelbebauung der historische Straßenverlauf der Neuen Friedrichstraße, die 1951 in Littenstraße umbenannt worden war, aufgehoben. An die Stelle der Restbebauung des Vorkriegsblocks trat nach Abriss des letzten Gebäudes 1973 eine Gestaltung als Grün- und Erholungsfläche. Der Fernsehturm steht mit seinen Sockelgebäuden unter Denkmalschutz und eine Wiederherstellung der Littenstraße wäre z. B. ohne Abriss der Sockelgebäude nicht möglich.
Die 1997 von der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie abgegebene Stellungnahme war vor dem Hintergrund erfolgt, dass man abwarten solle „wie sich die Planung um den Fernsehturm entwickelt". Das Planwerk Innenstadt lag beispielsweise zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vor. Inzwischen hatte sich das Land Berlin nicht nur durch das Planwerk Innenstadt für eine Bebauung in dem im Bebauungsplan vorgesehenen Umfang ausgesprochen und eben nicht zur der im Entstehungsprozess des Planwerks vorgeschlagenen Variante mit weitgehender Blockstruktur bekannt. Der nunmehr vorgelegte Bebauungsplanentwurf korrespondiert 1:1 mit dem Planwerk Innere Stadt. Im Übrigen nimmt der zukünftige Baublock in seinem Grundriss sehr wohl Bezug auf die Abmaße der historischen Bebauung an der Rathausstraße, auch wenn der Verlauf der beiden flankierenden Straßen nicht zu 100% dem historischen Grundriss entspricht. Es befindet sich nur ein schmaler Streifen Bauland im Bereich der ehemaligen Littenstraße. Die Auskragung im ersten und zweiten Vollgeschoss entlang der Gontardstraße ist eine Referenz an den ursprünglichen Straßenverlauf, so dass von einer Beschädigung zweier historischer real nicht mehr vorhandenen- Straßenzüge nicht die Rede sein kann. Der Anregung wird nicht gefolgt.
Stellungnahme:
Der Bebauungsplan solle „zurückgenommen" werden, um die unberücksichtigten historischen Lagen sich bei Aushebung der Baugrube zu bewahren.
Abwägung:
Das 2009 erstellte Bodengutachten auf der Basis von 12 Rammkernbohrungen und 8
Rammsondierungen hat keinen Anhaltspunkt über vorhandene Fundamente erbracht. Nur in einer Probe war „viel Ziegel mit Bitumenhaftungen, Mörtel, Beton" vorhanden. Weitere Beprobungen haben aber gezeigt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Fundamentreste im Boden befinden. Es handelt sich jedoch nicht um eingetragene Bodendenkmale. Das Landesdenkmalamt hat in seiner Stellungnahme vom 1.4.2011 keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen und daraufhingewiesen, dass ein Teil des Grundstücks in einem archäologischen Verdachtsgebiet liegt. Alle Bodeneingriffe sind im Vorfeld mit der archäologischen Bodendenkmalpflege des Landesdenkmalamtes abzustimmen und das betreffende Gebiet durch Ausgrabungen zu dokumentieren. Das Landesdenkmalamt führt in solchen Fällen archäologische Rettungsmaßnahmen durch, deren Bedingungen in öffentlich rechtlichen Verträgen vereinbart werden, so dass es seine Belange waren kann.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Stellungnahme:
Die Einholung eines historischen Fachgutachtens werde für erforderlich gehalten. Sonst wäre im bisherigen Planungsprozess deutlicher geworden, dass es sich bei der Rathausstraße im Bereich der Neuen Friedrichstraße um eine Stadttorsituation handele. Die Stadtmauer sei jahrhundertelang westlich dieser Straße verlaufen, dies begründe auch die prägnante städtebauliche Zäsur, die an dieser Stelle des Berliner Stadtkerns ablesbar bleiben müsse.
Bebauungsplan I-B4bb 88 Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB Abwägung: Ausgiebige historische Recherchen sind insbesondere in die Ausarbeitung des Planwerk Innenstadt eingeflossen und berücksichtigt worden. Die beschriebene „Torsituation" ist heute nicht mehr ablesbar und kann an dieser Stelle nicht mehr hergestellt werden, da sich auch die Funktion des Stadtraumes grundlegend geändert hat: für das durchgängig als Fußgängerbereich gestaltete Umfeld soll gerade eine Verknüpfung zwischen Alexanderplatz und Forumsbereich um den Fernsehturm nicht zuletzt wegen der sehr intensiven touristischen Nutzung angestrebt werden. Der Stellungnahme kann nicht entsprochen werden.
Stellungnahme:
Es werde angeregt, die Originalfundamente, der in den Kleistpark verbrachten Kolonnaden zu ergraben und an den Standort durch eine städtebauliche Geste zu erinnern, wie dies z. B. bei der Dreifaltigkeitskirche in der Friedrichstadt der Fall sei bzw. bei der Cöllnischen Ratswaage am Petriplatz sein solle. Auch eine Rückführung der Königskolonnaden sei ergebnisoffen zu prüfen und abzuwägen. In diesem Zusammenhang werde darauf hingewiesen, dass der Standort der Königskolonnaden (ab 1877 von Carl von Gontard) als repräsentatives Stadteingangstor in den wenigen Absätzen der historischen Begründung überhaupt nicht erwähnt und untersucht wurde.
Darüber hinaus solle in dem Straßenpflaster ein optischer Hinweis auf die ehemaligen Straßen erfolgen. Durch unterschiedliche Materialien des Straßen- und Gehwegbelages könne kenntlich gemacht werden, dass es sich hier um einstige Altstadtstraßen handele.
Abwägung:
Die Stellungnahme verkennt die Aufgabe, die einer Begründung zu einem Bebauungsplan zukommt. Dabei kann der Bezug zur Historie durchaus ein zu berücksichtigender Belang darstellen. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Begründung, der Stadtgeschichte einen Vorrang einzuräumen, zumal gerade an diesem zentralen Ort, Geschichte sich äußert vielschichtig darstellt und der Versuch einer Auseinandersetzung mit der Stadtgeschichte den Rahmen einer Begründung völlig sprengen würde. So ist es für die nunmehr verfolgten städtebaulichen Ziele auch nicht geboten, auf die bereits 1910 umgesetzten Königskolonnaden hinzuweisen, deren Existenz nur eine der vielen Geschichtsebenen repräsentieren würde. Der Rückführung der Kolonnaden steht alleine schon die planfestgestellte Straßenbahntrasse entgegen. In der künftigen Freiflächengestaltung ist eine solche angeregte Geste der Erinnerung in der Kreuzungssituation Rathausstraße/Gontardstraße nicht enthalten, da der Ort aufgrund seiner heutigen Funktionen definiert und gestaltet werden soll. Dies gilt für die gesamte Freiflächengestaltung um den Fernsehturm, deren wesentliches Ziel die Schaffung von Aufenthaltsqualitäten und die Verbesserung der touristischen Infrastruktur ist.
Im Übrigen erinnert der Name der Straße an den Schöpfer der Kolonnaden. Den Stellungnahmen wird nicht gefolgt.
Stellungnahme:
So nachvollziehbar der Wunsch des Investors sei, soviel Fläche wie möglich auf einem zu 100 Prozent versiegelten Grundstück unterzubringen, umso klarer sei auch, dass dies für den Ort des Bebauungspllanes I-B4bb nicht der einzige Weg sein müsse.
Angesichts der laufenden öffentlichen Diskussion um eine Wiedergewinnung der Berliner Altstadt und über die Notwendigkeit einer kleinteiligen Parzellierung und angesichts des historisch sehr prominenten Eckgrundstücks werde folgendes angeregt: Anstelle der vollständigen Überbauung sei eine kleinteilige Blockrandbebauung auf den historischen Grundstücken und alten Blockkanten mit sich in das Umfeld einfügenden Bauhöhen und in einer Bautiefe von 10 bis 13 Metern (diese ließen Grundrisse dem Lärmschutz entsprechend zu) zu ermöglichen. Damit könne erreicht werden, dass wenigstens die alten Straßen und Blockkanten wieder erkennbar wären. Die Einbeziehung von Straßenlandflächen an der Neuen Friedrichstraße für das Baugrundstück sei deshalb abzulehnen.
Die Zäsur, die dieser Teil der Altstadt Berlins durch die Errichtung des Fernsehturms erfahren habe, solle nicht noch zusätzlich durch weitere Solitärgebäude verfestigt werden.