Verbraucherschutz

Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2011

Im Gliederungserlass für die Berliner Feuerwehr vom 6. Juli 2001 sind Struktur und Aufgaben der Behördenleitung geregelt sowie deren Ausstattung mit 51 Stellen festgelegt. Infolge wiederholter Umstrukturierungen haben sich die Leitungs- und Stabsbereiche stark verändert und vergrößert. Zum 1. Juli 2010 wurde die „Neuorganisation des Bereiches Behördenleitung und Stab der Berliner Feuerwehr" umgesetzt, nach der den Bereichen jetzt 77,5 Stellen zugeordnet sind, davon 25,5 Stellen der Behördenleitung und 52 Stellen dem Stab. Zuwächse gab es durch Verlagerung von Aufgaben aus den Direktionen, aber auch durch zusätzliche Aufgaben beim Arbeits- und Gesundheitsschutz wie Sportmanagement und Energiemanagement. Allein für die Aufgabengebiete Dienstorganisation und Einsatzvorbereitung werden sechs Stellen verwendet, für den Bereich Presse/Öffentlichkeitsarbeit sieben Stellen (darunter sechs Stellen des feuerwehrtechnischen Dienstes). Zusätzlich verfügte der Landesbranddirektor über eine weitere Stelle mit Aufgaben der Persönlichen Referentin im Stabsbereich Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit.

Im Stab der Behördenleitung der Feuerwehr mit seinen fünf Bereichen sind auch nach der Neustrukturierung Verwaltungs-, Steuerungs- und fachliche Grundsatzaufgaben vermischt. So sind doppelte Zuständigkeiten, Spiegelstellen im Stab zu Servicebereichen sowie eine Mischung aus Fach- und Serviceaufgaben entstanden.

Der Rechnungshof hat angesichts der erheblichen Ausweitung des Stellenrahmens die Erwartung geäußert, dass Struktur und Aufgabenverteilung von Behördenleitung und Stab grundlegend überarbeitet und überhöhte Ausstattungen zurückgeführt werden. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat mitgeteilt, dass sich die Feuerwehr gegenwärtig neu organisiere und beabsichtige, Teile des Stabes direkt der Behördenleitung zu unterstellen. Damit ist aber nicht sichergestellt, dass die gebotene Reduzierung der Gesamtausstattung erreicht wird. Der Rechnungshof hält daher seine Erwartung aufrecht.

Der Technische Dienst ist zuständig für die Durchführung von Einsätzen mit spezialisiertem Personal, Spezialfahrzeugen und Sondergeräten. Er gehört zum Einsatzdienst, ist aber direktionsübergreifend zuständig. Nach dem EK 06 ist eine Festausstattung von 168 Stellen für feuerwehrtechnische Dienstkräfte vorgesehen, die auf zwei Standorte verteilt sind. Dieses Personal ist für die Spezialtechnik besonders ausgebildet und muss täglich in praktischen Übungen trainieren. Daneben gehört die Aufnahme und Analyse von Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Feuerwehrfahrzeugen zu den Aufgaben, nicht aber Einsätze im Rettungsdienst. Nach Unterlagen der Feuerwehr ist die Belastung beim Technischen Dienst deutlich geringer als bei den Berufsfeuerwachen. Der Rechnungshof hat die Anzahl der Fahrzeugalarmierungen pro Berufsfeuerwache mit denen beim Technischen Dienst im Jahr 2009 unter Berücksichtigung der Ausstattung mit feuerwehrtechnischen Einsatzkräften verglichen. Danach ergibt sich für den Technischen Dienst nur ein geringer Belastungsgrad von 17 Alarmierungen, während der Median der Berufsfeuerwehr bei 110 liegt und der höchste Belastungsgrad 187 beträgt.

Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2011

Der Rechnungshof hält es für möglich, dass durch eine stärkere Zusammenarbeit mit dem Technischen Hilfswerk (THW) - wie in § 1 des Gesetzes über das Technische Hilfswerk vorgesehen - Synergieeffekte erschlossen werden und damit ein wirtschaftlicherer Einsatz des Technischen Dienstes mit seinen spezialisierten technischen Einsatzmitteln erreicht wird. Er hat der Feuerwehr empfohlen, auf eine Vereinbarung mit dem THW über eine stärkere Zusammenarbeit hinzuwirken und die personelle Ausstattung des Technischen Dienstes zu überprüfen.

Die Feuerwehr hat auf die bestehende Zusammenarbeit mit dem THW hingewiesen und lediglich zugesagt zu prüfen, ob durch Optimierungen bei der Einsatzorganisation Stellenreduzierungen erreicht werden könnten. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist der Ansicht, dass der Technische Dienst sich einer wirtschaftlichen Betrachtung in Bezug auf seine Auslastung entziehe. Diese Ansicht geht fehl. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nach § 7 LHO gilt ausnahmslos für die gesamte Verwaltung Berlins.

Mehr als drei Viertel der Aufgaben der Berliner Feuerwehr entfällt auf die Notfallrettung. Nach dem Rettungsdienstgesetz sind Notfallrettung und Krankentransport getrennt wahrzunehmen, wobei Krankentransporte nur in bestimmten Ausnahmefällen von der Feuerwehr durchgeführt werden dürfen (§ 2 Abs. 4, § 5 Abs. 2). Zwischen Notfallrettung und Krankentransport kann nicht immer eindeutig unterschieden werden. Im Einzelfall wird häufig von einem Notfall ausgegangen, obwohl eine Versorgung vor Ort durch einen Bereitschaftsarzt der Kassenärztlichen Vereinigung ausreichend wäre, ein Krankentransport angemessen wäre oder nur ein Bagatellfall vorliegt.

Seit dem 16. Juni 2010 besteht eine Schnittstelle zur Leitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Ärztlicher Notdienst), um die Übergabe weniger akuter Notfälle zu vereinfachen. Da es sich im Durchschnitt nur um zehn Fälle pro Tag handelt, haben sich die Einsatzzahlen nicht reduziert.

Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Berlin waren bereits im Jahr 1999

Gegenstand eines Gutachtens, das im Auftrag der damaligen Senatsverwaltung für Inneres und der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände erstellt worden ist. Darin wird die „Angliederung der Krankentransportleitstelle an die Leitstelle der Feuerwehr" empfohlen, um Meldesicherheit, Planungssicherheit und Kostenklarheit zu gewährleisten. Die im Gutachten prognostizierte Kostendämpfung wurde mit der hohen Differenz zwischen den Kosten für Rettungswagen-Einsätze der Berufsfeuerwehr (281) und für Krankentransporte (knapp 60) begründet. Gleichwohl wurde eine integrierte Leitstelle nicht eingerichtet; die damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteile blieben ungenutzt. Gründe hierfür sind weder aktenkundig noch sonst ersichtlich. Der Rechnungshof hat dieses langjährige Versäumnis beanstandet und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport aufgefordert, umgehend auf die Errichtung einer integrierten Leitstelle hinzuwirken.

Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2011

Die Senatsverwaltung hat entgegnet, dass bis zum Ablauf des Jahres 2003 mit allen beteiligten Partnern die Einrichtung einer Krankentransportleitstelle im Bereich der Leitstelle der Feuerwehr erörtert sowie rechtlich, fachlich und inhaltlich geprüft worden sei. Das angestrebte Ziel einer Kostenreduzierung sei erreicht worden, nachdem die Krankentransport-Richtlinie zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten war. Die Senatsverwaltung hat weiter mitgeteilt, über die Errichtung einer „gemeinsamen Leitstelle der privaten Krankentransportunternehmen" Beratungen zu initiieren. Das ist nur ein erster Schritt. Der Rechnungshof hält seine Erwartung aufrecht.

Die Serviceeinheit Aus- und Fortbildung (SE AF) ist die zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung für die Berliner Feuerwehr und wie folgt ausgestattet: Ansicht 20: Stellenausstattung der SE AF1

Organisationsbereich Stellen

AF BL Büroleitung

AF BT Referat feuerwehrtechnische Aus- und Fortbildung

AF GA Referat Grundsatzangelegenheiten

AF RD Referat Rettungsdienstliche Aus- und Fortbildung

SE AF insgesamt zuzüglich Abordnungen von feuerwehrtechnischen Dienstkräften

Quelle: Unterlage Serviceeinheit Finanzen und Innere Dienste vom August 2010

Die SE AF ist zuständig für die Planung und Durchführung der Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehren und von Dritten (z. B. Hilfsorganisationen). Die feuerwehrtechnische Aus- und Fortbildung untersteht der Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die rettungsdienstliche der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz.

Drei der neun Fachbereiche weisen mit nur bis zu vier Stellen eine zu geringe Leitungsspanne auf. Die bauliche und technische Ausstattung der SE AF ist unzureichend und führt zu zusätzlichem Aufwand für die Organisation der Ausbildung, z. B. zu hohen „Verfügungszeiten" (u. a. Wegezeiten zu anderen Feuerwachen für praktische Ausbildungen). Die nicht ausreichenden Übungsmöglichkeiten verursachen überdurchschnittliche krankheitsbedingte Ausfallzeiten.

Der Rechnungshof hat die Feuerwehr aufgefordert, die SE AF organisatorisch und aufgabenkritisch zu überprüfen. Die Feuerwehr hat dies bereits am Ende der Prüfung zugesagt.