Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gewähren ihren Beschäftigten und Pensionären Freifahrten sowie deren Ehegatten bzw. Witwen und Witwern Fahrpreisermäßigungen. Der Rechnungshof hatte dies schon im Jahr 2003 beanstandet und zuletzt hierüber in seinem Jahresbericht 2004 (T 317 bis 323) berichtet. Angesichts der damit für die Jahre 1998 bis 2002 verbundenen Einnahmeausfälle von mehr als 73 Mio. hatte er die Erwartung geäußert, dass mit Ausnahme von nachweisbar dienstlichen Fahrten alle Vergünstigungen so schnell wie möglich entfallen. Das Abgeordnetenhaus und der Senat (Plenarprotokoll 15/56 und Drs 15/3488) hatten die Auffassung des Rechnungshofs geteilt und gefordert, die Freifahrten und Fahrpreisermäßigungen abzubauen.

Aufgrund steuerrechtlicher Änderungen haben die BVG im Dezember 2005 die Freifahrtberechtigungen neu geregelt. Die Dienstausweise der BVG berechtigen seitdem nicht mehr zur Freifahrt. Aktiv Beschäftigte erhalten auf Antrag einen unentgeltlichen nicht übertragbaren (persönlichen) Fahrausweis, der zur Freifahrt - auch in der Freizeit - berechtigt und lohnsteuerrechtlich berücksichtigt wird. Für dienstliche Fahrten werden den Beschäftigten der BVG Dienstfahrausweise zur Verfügung gestellt. Die Beibehaltung der Freifahrtregelung für aktiv Beschäftigte begründen die BVG damit, dass bei deren Reduzierung bzw. Wegfall „eine umfangreichere Inanspruchnahme von Fahrausweisen für Dienstgänge absehbar" sei und die Identifikation mit dem Unternehmen geschwächt würde. Bei Bekanntwerden entsprechender Bestrebungen zum Wegfall der Vergünstigung sei mit erheblichem Unwillen und entsprechenden Forderungen bei Tarifverhandlungen zu rechnen. Die Freifahrtregelung würde die Attraktivität der BVG als Arbeitgeber erhöhen und die Anwesenheit der aktiv Beschäftigten in den Fahrzeugen zur Sicherheit beitragen. Den seit Mai 2010 neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BVG wird der unentgeltliche persönliche Fahrausweis ausdrücklich als freiwillige Leistung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt.

Pensionäre der BVG erhalten derzeit nach mehr als fünfjähriger Dienstzeit einen für ein Jahr befristeten Fahrausweis, der auf Wunsch verlängert wird, bzw. nach zehnjähriger ununterbrochener Dienstzeit einen unbefristeten Fahrausweis. Auch diese Fahrausweise werden unentgeltlich ausgegeben und sind nicht übertragbar. Sie berechtigen zur Freifahrt im Tarifgebiet ABC. Die Beibehaltung der Freifahrtregelung für Pensionäre begründeten die BVG damit, dass diese in den letzten Jahren mehrmals Kürzungen der Ruhegeldbezüge hinnehmen mussten.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner aktiv Beschäftigter der BVG haben die Möglichkeit, einen ermäßigten persönlichen Fahrausweis zu besonderen Konditionen zu erwerben. Ehegatten mit eigenem Einkommen erhalten 50 v. H., Ehegatten ohne eigenes Einkommen 75 v. H. Ermäßigung auf den Preis einer Umweltkarte im Einzelverkauf für das gewählte Tarifgebiet.

Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2011

Auch Pensionärsehegatten sowie Witwen und Witwer ehemaliger Beschäftigter der BVG haben die Möglichkeit, einen ermäßigten persönlichen Fahrausweis zu erwerben. Sie erhalten 50 v. H. Ermäßigung auf den Preis einer Umweltkarte im Einzelverkauf für das gewählte Tarifgebiet. Auch wenn die Anzahl der Freifahrtberechtigten im Zeitraum 2003 bis 2010 rückläufig ist, wurde im Jahr 2010 noch immer insgesamt 19 918 aktiv Beschäftigten und Pensionären Freifahrt gewährt. Die Zahl der Angehörigen mit Fahrpreisermäßigungen hat sich seit dem Jahr 2003 ebenfalls verringert. Trotzdem war sie im Jahr 2010 mit 7 290 Personen noch erheblich. Insgesamt waren im Jahr 2010 noch immer 27 208 Personen begünstigt.

Durch die Gewährung von Freifahrten und Fahrpreisermäßigungen entstanden den BVG seit dem Jahr 2003 laufend weitere erhebliche Einnahmeausfälle. beziffert. Für die Jahre 2003 bis 2010 betrugen sie insgesamt 28,4 Mio.. Unter Berücksichtigung der vom Rechnungshof im Jahr 2003 für die Jahre 1998 bis 2002 ermittelten Beträge von über 73 Mio. (T 238), summieren sich die Einnahmeausfälle für den Zeitraum 1998 bis 2010 auf mehr als 100 Mio.. Obgleich die Berechnung der Einnahmeausfälle für den Zeitraum 1998 bis 2002 mit den BVG abgestimmt war, veranschlagen diese - aufgrund eines neuen Berechnungsmodells - die Einnahmeausfälle für diesen Zeitraum nunmehr auf 22,5 Mio.. Die 28,4 Mio. für die Jahre ab 2003 sind nach der neuen Methode berechnet worden.

Unabhängig davon ist nach Einschätzung des Rechnungshofs jedoch davon auszugehen, dass auch die Einnahmeausfälle seit dem Jahr 2003 höher waren.

So haben die BVG bei ihren Berechnungen für die aktiv Beschäftigten und Auszubildenden angenommen, dass deren Verhalten dem der „normalen Berufstätigen" entspricht und somit 34 v. H. potenzielle Zeitkartenkäufer seien. Hierbei haben sich die BVG auf die Ergebnisse einer Marktforschung berufen. Für die anderen aktiv Beschäftigten wurde als Ersatz für den Wegfall der Zeitkarte eine nur gelegentliche Nutzung von Einzelfahrscheinen angenommen. Diese Annahme ist zwar nachvollziehbar, der Anteil der möglichen Zeitkartenkäufer fällt nach Einschätzung des Rechnungshofs mit 34 v. H. jedoch zu gering aus.