Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Auf der Grundlage dieses Konzepts hat die MABB den Planungsprozess auf einen Neubau mit Gesamtkosten von 6 Mio. (einschließlich Grundstückskosten) ausgerichtet und die Rücklagen von 4 Mio. im Wirtschaftsplan 2007 für ein Ausbildungszentrum investiv veranschlagt.

Im Rahmen des Entscheidungsprozesses hat die MABB auch problematisiert, dass die Anmietung eines Gebäudes zur Deckung des Bedarfs billiger sein könnte. Für das Ausbildungsfernsehen lag ihr sogar ein mit Miet- und Bewirtschaftungskosten von 59 000 pro Jahr kalkuliertes Mietangebot vor. Dessen ungeachtet hat die MABB die Planungen für den Neubau des MIZ weiterverfolgt und dieses Vorgehen insbesondere damit begründet, dass die an den RBB im Jahr 2005 abgeführten Rücklagen andernfalls um 4 Mio. höher ausgefallen wären. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit nachvollziehbarer Feststellung eines langfristigen Bedarfs an einem Neubau zur Erfüllung ihr übertragener Aufgaben und zur Ermittlung wirtschaftlicher Alternativen hat die MABB nicht durchgeführt.

Im Januar 2008 erschien der MABB die bisherige Konzeption nicht mehr umsetzbar, weil sich u. a. die Einbindung der Trägergesellschaft des Ausbildungsfernsehens (T 272) als problematisch darstellte. Die MABB hat daraufhin ein neues Konzept erarbeitet, das nun die Errichtung eines MIZ unter der Verantwortung des von der MABB betriebenen und in Berlin ansässigen Offenen Kanals zum Ziel hatte. Darauf aufbauend hat die MABB im Februar 2008 im Rahmen von „Planungen für das Medienkompetenzzentrum Babelsberg" den Raumbedarf der dafür vorgesehenen Nutzungen dargestellt. In einer „Minimum-Variante" wurden für das Ausbildungsfernsehprojekt ein Raumbedarf von 250 m² und für den Offenen Kanal ein Raumbedarf von 295 m² als Grundlage für die Suche nach Mietobjekten angegeben. Die Neubauvariante sah darüber hinausgehend zur „Clusterbildung" und „Schaffung von Synergien" die Aufnahme eines privaten Instituts mit einem geschätzten Raumbedarf von 400 m² und zudem eine nicht näher spezifizierte Flächenreserve von 300 m² vor. Der Gesamtflächenbedarf für diese Variante wurde mit 1 245 m² (netto) angegeben.

Weder das Konzept noch die Planungen enthalten eine nachvollziehbare Ermittlung des von der MABB dargestellten Flächenbedarfs mit entsprechender Nachweisführung. Allenfalls für das Ausbildungsfernsehprojekt ist aus dessen tatsächlicher Flächeninanspruchnahme ein Flächenbedarf von 250 m² ableitbar.

In den Planungen vom Februar 2008 hatte die MABB zudem angegeben, dass ihre Bemühungen „bei den relevanten Vermietern in Babelsberg" zur Realisierung der „Minimum-Variante" (T 273) nicht zum Erfolg geführt hätten, die Recherchen aber fortgeführt werden sollten. Die Realisierungsvariante - Neubau oder Anmietung - ist im Rahmen dieser Planungen nicht abschließend geklärt worden. Dennoch enthielten die Planungen die Empfehlung, Kaufverhandlungen für den Erwerb eines Baugrundstücks aufzunehmen. Der Medienrat der MABB ist dieser Empfehlung noch im Februar 2008 gefolgt. Im Juni 2008 hat die MABB dann in einem Wettbewerb Planungsbüros zur Ideenfindung für die Bebauung eines 2 656 m² Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2011 großen Grundstücks mit einem Nutzflächenbedarf von 900 m² in der ersten Bauphase (1. Bauabschnitt) und einem weiteren Flächenbedarf von 700 m² in einer späteren zweiten Bauphase aufgerufen.

Als Entscheidungshilfe für die Planung des 1. Bauabschnitts des MIZ hat die MABB im Juli 2008 eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes durch ein Wirtschaftsberatungsunternehmen erstellen lassen. Diese enthält insbesondere Angaben zu möglichen Vermietungserlösen aus dem Neubau, ein Weitervermietungsszenario, eine Analyse und Plausibilisierung der Baukostenschätzung sowie eine Variantenberechnung für die Bau- und Bewirtschaftungsphase. Einen Vergleich von Realisierungsvarianten, insbesondere unter Einbeziehung der naheliegenden Variante einer Bedarfsdeckung am Immobilienmarkt (Mietlösung), hat die MABB jedoch nicht beauftragt. Dessen ungeachtet hat das Wirtschaftsberatungsunternehmen in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ein ausreichendes Angebot an geeigneten Immobilien am Markt zu einem Mietpreis von 10 /m² und Monat für eine gute Lage in PotsdamBabelsberg bestätigt. Die vom Rechnungshof für den Neubau des MIZ (1. Bauabschnitt) unter Heranziehung von Angaben aus der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ermittelte Kostenmiete, die erwirtschaftet werden müsste, um den Neubau kostendeckend zu betreiben, beträgt demgegenüber mehr als 30 /m² und Monat. Die monatliche Quadratmeterkostenmiete für den Neubau liegt damit über dem dreifachen monatlichen Quadratmetermietpreis für vergleichbare Mietobjekte.

Ohne den Bedarf für ein Neubauvorhaben im Rahmen der Planung abschließend ermittelt und die Vorteilhaftigkeit dieser Realisierungsvariante gegenüber einer Mietlösung aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgestellt zu haben, hat die MABB im November 2008 beschlossen, ein MIZ zu errichten, ein entsprechendes Baugrundstück zu erwerben und die Rücklage für das MIZ auf 5,4 Mio. zu erhöhen.

Im Januar 2009 hat die MABB ein 2 656 m² großes Baugrundstück für 664 000 erworben. Die Planungen vom Mai/Juni 2009 sahen die Errichtung eines Gebäudekomplexes einschließlich Tiefgarage mit einer Nutzfläche von 1 654 m² und geschätzten Gesamtkosten von 8,1 Mio. in zwei Bauabschnitten vor. Die Bauarbeiten für den 1. Bauabschnitt des MIZ haben im November 2009 begonnen. Zwischenzeitlich sind der 1. Bauabschnitt mit Nutzflächen von 970 m² sowie die Tiefgaragenplätze für beide Bauabschnitte nahezu fertiggestellt. Die durch das Vorhaben ausgelösten Ausgaben für das Gebäude des 1. Bauabschnitts (einschließlich der Tiefgaragenplätze und der Planungskosten) betragen nach der Kostenberechnung ca. 5,6 Mio.. Die jährlichen Bewirtschaftungskosten hierfür werden auf 110 000 geschätzt. Sie liegen damit um etwa 50 000 jährlich höher als die kalkulierten Kosten für die Anmietung von Flächen für das Ausbildungsfernsehprojekt (T 272). Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2011

Die MABB sucht seit dem Jahr 2010 - insbesondere im Rahmen eines Ideenwettbewerbs - nach Nutzungen von Flächen im Umfang von 700 m² im 1. Bauabschnitt. Auch für den geplanten 2. Bauabschnitt ist die Nutzung nicht geklärt.

Der Rechnungshof hat beanstandet, dass die MABB den Neubau des MIZ geplant und hierfür ein Baugrundstück erworben hat sowie in einem ersten Bauabschnitt Nutzflächen von 970 m² herstellt, obwohl für diese Baumaßnahme ein entsprechender langfristiger Bedarf im Rahmen einer angemessenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht ermittelt und festgestellt worden ist. Allenfalls für ein Ausbildungsfernsehprojekt kann ein Flächenbedarf von 250 m² aus dessen bisheriger Flächeninanspruchnahme abgeleitet werden. Diese geringfügige Flächennachfrage rechtfertigt jedoch weder die Planung eines Gebäudekomplexes mit einer Nutzfläche von insgesamt 1 654 m² und geschätzten Gesamtkosten von 8,1 Mio. noch die Realisierung des 1. Bauabschnitts mit 970 m² Nutzfläche und die Herstellung der Tiefgaragenplätze für beide Bauabschnitte.

Der Rechnungshof hat außerdem beanstandet, dass die MABB entgegen § 16 Abs. 2 MStV erhebliche Rücklagen für eine Investition gebildet hat, die für die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben nicht notwendig ist.

Der Rechnungshof hat weiterhin beanstandet, dass die MABB - ungeachtet des für den Baukörper nicht festgestellten Bedarfs - vor der Entscheidung zur Realisierung des Neubaus keine geeigneten alternativen Lösungsmöglichkeiten (einschließlich deren Kosten und Nutzen) zur Ermittlung der wirtschaftlichsten Realisierungsvariante untersucht hat. Der Rechnungshof vermag nicht nachzuvollziehen, warum die MABB die sich aufdrängende und von ihr sogar erörterte kostengünstige Mietvariante zur Förderung des Ausbildungsfernsehprojekts (T 272) nicht in die beauftragte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einbezogen und insbesondere den jährlichen Bewirtschaftungskosten des Neubaus (T 277) gegenübergestellt hat. Die MABB hat sich im Ergebnis für eine Neubauvariante entschieden, deren Kostenmiete mehr als das Dreifache über dem Mietpreis am Immobilienmarkt liegt (T 275).

Die MABB hat in ihrer Stellungnahme vom 26. Februar 2011 zu den Beanstandungen des Rechnungshofs im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:

Der Rechnungshof würdige nicht die nach Auffassung der MABB für die Errichtung des MIZ wesentlichen Erweiterungen des Aufgabenbereichs der Medienanstalt durch den Vierten Staatsvertrag zur Änderung des MStV, der sie in § 42a ermächtige, Einrichtungen zur Förderung der Medienausbildung und -fortbildung sowie der Medienkompetenz allein oder mit anderen gemeinsam zu betreiben.