Wohnungen
Ein eigenständiger Gleiskörper gilt als grundlegende Voraussetzung für eine staufreie Einbindung und damit wesentliche Beschleunigung der Straßenbahn.
In Abwägung dieser Gesichtspunkte wird eine Reduzierung der Straßenbreite über das im Bebauungsplan vorgesehene Maß hinaus abgelehnt. Die Aufteilung dieses Straßenquerschnitts ist nicht Gegenstand der Bebauungsplanung.
Sonstige verkehrliche Belange Stellungnahme: Die Reduzierung der Breiten Straße dürfte zu erheblichen Verkehrsstaus führen.
Abwägung: Im Vorfeld des 2009 erfolgten Straßenbaus wurden dessen voraussichtliche Auswirkungen geprüft. Da die zweistreifige Fahrbahn der Französischen Straße und die begrenzte Durchlassfähigkeit des Knotens Französische Straße / Friedrichstraße die mögliche Verkehrsbelastung des gesamten Straßenzuges begrenzen, ließe sich der Verkehrsfluss durch zusätzliche Fahrstreifen in der Breiten Straße nicht entscheidend verbessern. Bei einer festgesetzten Straßenbreite von 29,3 m lassen sich Anpassungen im Detail (z.B. Verlängerung des Fahrstreifens für Linksabbieger) bei Bedarf durch straßenverkehrsbehördliche Anordnung umsetzen; die Aufteilung der Straßenverkehrsfläche ist jedoch nicht Gegenstand des Bebauungsplans.
Stellungnahmen: Die vorhandenen Parkplätze, besonders bei „Ereignissen" in der Nähe, reichen nicht aus./ Die Reduzierung der Stellplätze ist nicht vertretbar. Stellplätze sind ein Teil der Wohnqualität, die für die Anwohner gemindert wird./ Die öffentlichen Parkplätze im Bereich des Petriplatzes sollten erhalten werden./ In Anbetracht der zukünftigen Entwicklung einer modernen Großstadt sei die Umwandlung von Straßenland in Bauland fragwürdig./ Die Reduzierung der im Gebiet vorhandenen Stellflächen für Autos sei auch deshalb unverständlich, weil durch die Schaffung weiterer Büroflächen der Parkdruck noch erhöht werde./ Die Schaffung von privaten Stellplätzen im Blockinnenbereich zwischen Breite Straße und Brüderstraße wird abgelehnt (Grünbestand, mehrere Eigentümer). Abwägung: Öffentliche Parkstände sind in den Straßenräumen des Plangebietes weiterhin in begrenztem Umfang möglich und sind in den auf der Grundlage des Bebauungsplans vorgesehenen Straßenumbaumaßnahmen auch vorgesehen bzw. bereits realisiert. Angesichts der Innenstadtlage und der guten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und in Abwägung mit den Planungszielen (Schaffung eines Stadtplatzes mit „Archäologischem Fenster", Ermöglichung einer zusätzlichen Bebauung, Wiederherstellung des Stadtzusammenhangs entlang der Gertraudenstraße), die nur bei Umnutzung der beiden zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses noch vorhandenen, inzwischen beseitigten öffentlich zugänglichen Parkplätze umsetzbar sind, wird wie in anderen Innenstadtgebieten auch in Kauf genommen, dass der möglichen Nachfrage nicht voll entsprochen werden kann. Dies gilt auch für besondere „Ereignisse" wie den Weihnachtsmarkt am Fernsehturm, für die eine Parkplatzreserve im öffentlichen Straßenraum stadtwirtschaftlich nicht gerechtfertigt werden kann. Der Bebauungsplan selbst trifft keine Festsetzungen, die solche „Ereignisse" speziell ermöglichen oder ihre Wahrscheinlichkeit erhöhen würden.
Es ist nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, im öffentlichen Raum Parkstände für die privaten Anlieger bereitzustellen. Der Plan geht vielmehr davon aus, dass der Stellplatzbedarf der Neubebauung auf den privaten Grundstücken abgedeckt wird und insofern eine Verschärfung der Stellplatzsituation vermieden werden kann. Zu privaten Stellplätzen im Innenhof der Bestandsbebauung trifft der Bebauungsplan keine Regelungen.
Stellungnahme: Die Fußgängerpassage durch den Block zwischen Breite Straße und Brüderstraße sollte (u.a. wegen Funktionslosigkeit und möglicher Störungen des Wohnens) entfallen./ Die Passage ist kritisch zu bewerten, da hierdurch eine Segregation zwischen einzelnen Benutzergruppen stattfindet. Auch gibt es keine schlüssige Begründung, warum der Bebauungsplan I-218 „Petriplatz / Breite Straße " Begründung 16.3.2011 97 „Verkehrsweg" von der Breiten Straße zum Kaufhaus Hertzog städtebaulich so ausgerichtet wurde.
Stellungnahme: Die Durchwegung des Blocks sollte nicht maßstabsgenau eingezeichnet, sondern nur textlich festgesetzt werden.
Die Blockdurchwegung dient u.a. der Erschließung von Flächen im Innenbereich dieses ungewöhnlich tiefen Baublocks. Sie soll zugleich eine attraktive verkehrsfreie Verbindung zwischen dem zukünftigen Humboldtforum und dem Petriplatz mit dem geplanten historischen Besucherzentrum ermöglichen. Wohnungen entlang der Passage können durchweg auch zu den ruhigen Blockinnenbereichen hin ausgerichtete Räume erhalten. Eine zeitgerechte und gestalterisch attraktive Herstellung kann nur bei einer Ausweisung als öffentliche Verkehrsfläche sichergestellt werden. Auch eine Ungleichbehandlung unterschiedlicher Nutzergruppen wird dadurch vermieden. Die Lage einer öffentlichen Verkehrsfläche kann im Bebauungsplan nicht offen gehalten werden.
Stellungnahme: Die kleineren Straßen des Plangebiets sollten zu Einbahnstraßen umgestaltet/ komplett verkehrsberuhigt werden.
Abwägung: Der Bebauungsplan setzt lediglich die für den öffentlichen Verkehr erforderlichen Flächen als Straßenverkehrsflächen fest. Er trifft keine Regelungen zur Straßenraumaufteilung oder zur künftigen Verkehrsregelung. Die dem Bebauungsplan-Entwurf zu Grunde liegende Konzeption geht jedoch grundsätzlich davon aus, dass die Straßen nicht als Einbahnstraßen genutzt werden, da diese i.d.R. den Verkehr beschleunigen und durch die Notwendigkeit von Umwegfahrten zusätzlichen Verkehr erzeugen. Durch Reduzierung der Fahrbahnquerschnitte soll auch eine Beruhigung des Verkehrs erreicht werden, eine Festsetzung als „verkehrsberuhigter Bereich" soll in der Innenstadt jedoch Sondersituationen wie der Uferstraße und der Kleinen Gertraudenstraße vorbehalten bleiben.
Stellungnahme: In der Gertraudenstraße ist eine eindeutige Trennung zwischen Fuß- und Radweg vorzunehmen./ Es sollten eine Fahrradspur und Platz für Fahrradständer vorgesehen werden./ Ein Radweg in einer Arkade ist unsinnig.
Abwägung: Der Bebauungsplan trifft keine Regelungen zur Straßenraumaufteilung (siehe textliche Festsetzung Nr. 14). Die dem Bebauungsplan zu Grunde liegende Straßenraumkonzeption sieht jedoch die Anlage von beidseitigen Radwegen in den Seitenräumen vor, die von den Fußgängerflächen deutlich getrennt sind. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so bemessen, dass dafür sowie für Fahrradständer ausreichend Platz zur Verfügung steht. Die Führung des Radweges in einer Arkade ist für einen 12 m langen Abschnitt an der Nordostseite des Petriplatzes vorgesehen, um dort die Fundamente der historischen Ratswaage in die Platzgestaltung einbeziehen zu können.
Stellungnahme: Arkaden zerstören die Sichtbeziehungen für Fußgänger, führen dadurch zu Unfällen und erhöhen außerdem die Lärmbelastung.
Abwägung: Arkaden sind ein in der Berliner Innenstadt bereits mehrfach bewährtes Gestaltungselement, das sowohl in gestalterischer als auch in funktionaler Hinsicht positive Wirkungen entfalten kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Arkaden eine ausreichende Breite und Höhe haben. Dazu trifft der Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen. Eine Erhöhung der Lärmbelastung ist damit nicht verbunden.
Denkmalschutz Stellungnahme: Für den Erhalt des Hertzog-Gebäudes ist eine schnelle Lösung erforderlich, denn Leerstand beschädigt.
Abwägung: Der Bebauungsplan ermöglicht für das Gebäude ein breites Nutzungsspektrum sowie rückwärtige Erweiterungsflächen, und schafft damit die Voraussetzungen für eine wirtschaftlich tragfähige und zugleich denkmalverträgliche Nachnutzung.
Begründung Bebauungsplan I-218 „Petriplatz / Breite Straße" 98 16.3.
Grünflächen, Baumerhalt und Baumpflanzungen Stellungnahme: Der in den vergangenen 50 Jahren entstandene Grünbestand stellt einen Wert dar, der an vielen Stellen zu leichtfertig in Frage gestellt bzw. aufgegeben wird. Die vorgesehenen Baumpflanzungen können die städtebaulichen und wirtschaftlichen Qualitäten der bereits 40jährigen Bäume nicht ausgleichen, die zudem eine erheblich höhere Aufenthaltsqualität gewähren als ein paar verteilte Straßenbäume.
Abwägung: Der Grünbestand im Plangebiet beschränkte sich zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses auf die Bäume entlang der Westseite der Breiten Straße und auf eine schmale Rahmeneingrünung der Parkplätze an der Gertraudenstraße, die inzwischen weitgehend beseitigt wurde, um die archäologischen Grabungen im Umfeld der früheren Petrikirche zu ermöglichen. Die Wiederherstellung eines städtebaulichen Kontextes und einer vielfältigen Nutzungsmischung unter Einschluss des Wohnens im Kern der historischen Innenstadt wird hier höher gewichtet als der Erhalt einiger Bäume in unverhältnismäßig aufgeweiteten Stadträumen. Durch Baumpflanzungen in den öffentlichen Straßen- und Platzräumen kann ein Ausgleich geschaffen werden. Teilweise ist dies bereits geschehen (Neupflanzungen in der Breiten Straße und an der Fischergracht, teilweise in den kurzfristig zur Realisierung anstehenden Ausbauplanungen noch vorgesehen (Neumannsgasse, Sperlingsgasse, Brüderstraße). In Verbindung mit der gleichzeitigen Verbreiterung der Seitenräume wird dadurch die Nutzungs- und Aufenthaltsqualität in den neu gestalteten Straßen deutlich verbessert. Bei der Ermittlung der Zahl von Neupflanzungen wird das Alter der beseitigten Bäume berücksichtigt.
Stellungnahme: Mit dem zu erwartenden Einwohnerzuwachs dürften im Plangebiet ca. 1 000
Menschen wohnen. Bei einem Grünflächenbedarf von 6 m2 je Einwohner wird eine Gesamtfläche von 6000 Quadratmeter benötigt. Dem steht im Plangebiet kein Angebot an öffentlichen Parkanlagen gegenüber. Weiterhin besteht ein Bedarf an einer Spielplatzfläche von ca. 1300 m. Zurzeit sind keine öffentlichen Spielplätze vorhanden und geplant.
Abwägung: Bei Realisierung der Planung wird ein Zuwachs auf etwa 850 Einwohner erwartet. Der Bedarf an öffentlichen Grünflächen lässt sich im innerstädtischen Bereich nur mit Einschränkungen abdecken. Im vorliegenden Fall kann die Naherholungsfunktion in begrenztem Umfang durch die teilweise Ausgestaltung des vor Beginn der Planung ausschließlich als Parkplatz genutzten Petriplatzes als Stadtplatz und der Uferstraße am Spreekanal als verkehrsberuhigter Bereich bzw. Fußgängerbereich übernommen werden. Im Übrigen muss die Nachfrage auf Flächen außerhalb des Plangebiets verwiesen werden, insbesondere auf die nur 300 m entfernte, neu gestaltete Freifläche nördlich des Spittelmarktes sowie auf die im Südosten und Südwesten unmittelbar an den Geltungsbereich anschließenden Grünflächen und Uferwege am Rand der Fischerinsel. Fußläufig erreichbar sind außerdem der Köllnische Park sowie die Grünflächen auf dem Marx-Engels-Forum. Insgesamt wird damit eine angesichts der Lage im Kernbereich der Innenstadt noch akzeptable Ausstattung mit wohnungsnahen Erholungsmöglichkeiten erreicht.
Im Plangebiet sind aufgrund der Bestandsnutzung, der starken Verkehrs- und Immissionsbelastung, sowie der Bodendenkmale, die sichtbar gemacht werden sollen, keine geeigneten Flächen für öffentliche Spielplätze verfügbar. Private Angebote können im Bereich des weiträumigen Innenhofs im allgemeinen Wohngebiet und in den kleineren Wohnhöfen des Mischgebietes eingeordnet werden, dort ggf. auf dem zu begrünenden Dach eines zulässigen ersten Vollgeschosses. Im Übrigen muss auch hier die Nachfrage auf Flächen außerhalb des Plangebiets verwiesen werden, insbesondere auf die nur 300 m entfernte und ohne Überquerung einer Hauptverkehrsstraße erreichbare, neu gestaltete Freifläche mit Kinderspielplatz nördlich des Spittelmarktes sowie auf die Spielplätze im Bereich der Fischerinsel.
Stellungnahme: Es wird in Frage gestellt, ob es nötig ist, im Zuge der Wiederherstellung der westlichen Bebauungskante der Breiten Strasse die inzwischen über 40 Jahre alte doppelte Platanenreihe zu fällen, oder ob die Möglichkeit besteht, einige Bäume in die neue Struktur zu integrieren und dafür auf die Ausbildung einer Blockkante in Teilen zu verzichten.