Aufhebung des Verfütterungsverbotes für Fischmehl und Fischöl
Durch das zur Bekämpfung der Rinderseuche BSE eingeführte Tiermehlverbotsgesetz ist auch ein Verfütterungsverbot für Fischmehl und Fischöl in Kraft getreten.
Dieses Verbot der Fischmehl- und Fischölverfütterung bringt erhebliche Nachteile für die in Bremerhaven und die in der Region ansässige Fischwirtschaft, aber auch für den bremischen Hafenumschlag.
Ein Großteil der in Bremerhaven ansässigen Fischindustrie entsorgt ihre Fischabfälle in der Fischmehlfabrik, wo sie dann zu Schweine-, Fisch- und Geflügelfutter weiter verarbeitet werden. Besteht diese Möglichkeit nicht mehr, würde die Fischindustrie vor erheblichen Entsorgungsproblemen verbunden mit nicht unerheblichen finanziellen Auswirkungen stehen. Aber auch der Hafenumschlag ist von dieser Regelung betroffen, denn Bremen ist Hauptumschlagsplatz für Fischmehl- und Fischölimporte nach Deutschland und von dort aus in zahlreiche Drittländer. Insgesamt sind in Bremerhaven durch das Verfütterungsverbot für Fischmehl und Fischöl ca. 100 Arbeitsplätze bedroht. Dabei liegen weder wissenschaftliche Erkenntnisse über den Zusammenhang von BSE und die Verfütterung von Fischmehl und Fischöl noch über Vorfälle in der Praxis, die diesen Fall betreffen, vor.
Daher wird die von den Agrarministern in Brüssel beschlossene Ausnahmeregelung für das Fischmehl und das Fischöl begrüßt.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge deshalb beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Europäische Ausnahmeregelung bezüglich des Fischmehls und -öls in der Tiermehlverbotsverordnung auch in nationales Recht umgesetzt wird.