Tageseinrichtungen

Seite 16 hierbei die Maßnahmen, die allgemein den Gesamtprozess der Qualitätsentwicklung sicherstellen sollen:

- Erarbeitung von pädagogischen Konzeptionen, die sich an den Vorgaben des Bildungsprogramms orientieren;

- Durchführung von internen Evaluationen der pädagogischen Prozesse an Hand der Qualitätskriterien des Bildungsprogramms in allen Kindertageseinrichtungen (Beginn Ende 2008);

- Durchführung externer Evaluationen und Wiederholung derselben in einem Rhythmus von 5 Jahren (Beginn Ende 2009);

- Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte durch Fortbildungen, die den durch interne und externe Evaluation ermittelten Qualifizierungsbedarf berücksichtigen;

- Verbindliche Arbeit mit dem Sprachlerntagebuch.

Hinzu kommen folgende Maßnahmen

- Unterstützung der Träger bilingualer Kitas auf der Basis des „Konzeptes zur Einrichtung von Europa-Kitas";

- Erarbeitung von verbindlichen Vorgaben für die Kooperation von Kitas und Grundschulen im Zusammenhang des Übergangs der Kinder von der Kita in die Grundschule;

- Stärkung der Erziehungspartnerschaft und der Beteiligungsrechte der Eltern;

- Anforderungen an die Trägerqualität (Punkt 3.14, 3.15 und 3.16 QVTAG10);

- Sicherstellung einer gesunden Ernährung der Kinder.

Zuständigkeiten bei der Umsetzung der Maßnahmen

- Die Träger finanzieren die Kosten für die Fortbildungen sowie für die interne und externe Evaluation aus den durch die Finanzierung nach dem Kostenblatt zur Verfügung stehenden Mitteln.

- Das Land Berlin stellt Materialien für den vereinbarten Qualitätsentwicklungsprozess zur Verfügung und verpflichtet sich, das Fortbildungsangebot der landeseigenen Fortbildungsstätte dem Qualifizierungsbedarf fortlaufend anzupassen.

- Das Land Berlin stellt sicher, dass für die Kinder in Kindertagesstätten eine tägliche Anwesenheit von mindestens 5 Stunden gewährleistet ist. Mit dem Gesetz vom 17.12.2009 wurde stufenweise ein bedarfsunabhängiger An10

QVTAG „3.14 Träger von mehreren Kindertagesstätten formulieren ihre pädagogischen Ansprüche an deren Arbeit in Leitlinien.

3.15 Im Bereich ihrer Kindertagesstätten sorgen die Träger für ein transparentes Informations- und Entscheidungssystem. Sie formulieren klare Kompetenzen und Aufgabenprofile für ihre Mitarbeiter/innen.

3.16 Die Träger gewährleisten die ausreichende, rechtzeitige und regelmäßige Information ihrer Mitarbeiter/innen über wesentliche fachpolitische Entwicklungen im Land Berlin sowie einen regelmäßigen Austausch der in ihren Einrichtungen tätigen Fachkräfte mit anderen Fachkräften. Insbesondere Einrichtungen, deren Träger keinem Dachverband angeschlossen sind, können diese Anforderungen durch Kooperation mit den bestehenden Dachverbänden erfüllen oder eigene Zusammenschlüsse bilden. Das gilt auch für die Einführung der internen Evaluation durch hierfür qualifiziertes Fachpersonal." Seite 17 spruch auf eine Teilzeitförderung im Kindergarten eingeführt und damit der Sicherstellungsauftrag erweitert.

Evaluation des für die Umsetzung des Bildungsprogramms benötigten Zeitbedarfs (Punkt 3.13 QVTAG11)

Im Rahmen der Verhandlungen zur Erarbeitung der QVTAG äußerten die Vertreter der Verbände Zweifel an der Auskömmlichkeit der bestehenden Personalausstattung für die Realisierung des Bildungsprogramms. Die Verbände verwiesen darauf, dass mit der neuen Aufgabe der Beobachtung und Dokumentation der Bildungsprozesse der Kinder, den erhöhten Anforderungen an die Zusammenarbeit mit den Eltern, den Anforderungen einer differenzierten Förderung in allen Bildungsbereichen - insbesondere im Bereich der Sprachförderung - und den notwendigen Fortbildungen zur Qualifizierung der pädagogischen Arbeit Anforderungen bestünden, denen größtenteils nur außerhalb der unmittelbaren Arbeit mit den zu betreuenden Kindern entsprochen werden könnte. Der bestehende Personalschlüssel würde diese neue Situation nicht ausreichend berücksichtigen. Zum Zeitpunkt dieser Diskussion gab es noch keine ausreichenden Erkenntnisse darüber, wie viel Zeit die pädagogischen Fachkräfte für die Wahrnehmung dieser Aufgaben benötigen würden. Unter Punkt verständigten sich die Vereinbarungspartner darauf, den Zeitaufwand zur Umsetzung des Bildungsprogramms spätestens nach Ablauf von drei Jahren zu evaluieren. Als teilweiser pauschaler Ausgleich für die zusätzlichen Aufgaben nach der Qualitätsvereinbarung wurde gleichzeitig der Trägereigenanteil in der Kostenblattfinanzierung in 2 Schritten um insgesamt 2 % abgesenkt.

Abstimmungen im Rahmen der „AG zur Ausgestaltung der QVTAG"

Seit November 2006 arbeitet eine aus Vertreter(inne)n der in der LIGA zusammengeschlossenen Verbände, des Dachverbandes Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS) und der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung gebildete AG an der Ausgestaltung der QVTAG und der Umsetzung der in der Vereinbarung beschlossenen Maßnahmen. Die zu Beginn 2006 gegründeten Eigenbetriebe sind als Träger der kommunalen Kitas in diesen Prozess eingebunden.

Folgende Arbeitsergebnisse der AG liegen bisher vor:

- Ein abgestimmter Qualitätskriterienkatalog als Grundlage der internen und externen Evaluation sowie Instrumente zur internen Evaluation (auf der Grundlage der von INA überarbeiteten ersten Fassung, Anlage 1 der QVTAG);

QVTAG „3.13 Die Vertragspartner sind sich einig, dass die Arbeit nach dem Berliner Bildungsprogramm mehr Zeit zur Vorbereitung und Dokumentation erfordert. Ebenfalls Einigkeit besteht über die Notwendigkeit, die pädagogische Arbeit und die Organisation in den Kindertageseinrichtungen so zu verändern, dass den pädagogischen Fachkräften und der Leitung die Möglichkeit zur Beobachtung, Dokumentation und Evaluation gegeben ist. Die Vertragspartner vereinbaren, die Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte zur Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms auch hinsichtlich des hierfür notwendigen Zeitaufwandes nach Ablauf von spätestens drei Jahren zu evaluieren." Seite 18

- Erläuterungen zur internen Evaluation, die den Gesamtzusammenhang der Evaluation und die damit verbundenen Ziele beschreiben und Hinweise zur Umsetzung der internen Evaluation geben (Anlage 2 der QVTAG);

- Eckpunkte der externen Evaluation (zum Auftrag der QVTAG, bis zum Jahresende 2007 zwischen den Vereinbarungspartnern die Anforderungen an die externe Evaluation abzustimmen; die Eckpunkte wurden den Trägern zugesandt);

- das Positionspapier „Grundlagen für den Übergang von der Kita in die Grundschule" (entsprechend dem Auftrag aus Punkt 3. der QVTAG, Anlage 6 der QVTAG);

- Ergänzungen der QVTAG im Zusammenhang der Umsetzung des Sprachfördergesetzes vom 19. März 2008 (s. hierzu den untenstehenden Abschnitt „Exkurs zum Sprachfördergesetz").

Von der Liga und dem DaKS wurde im August 2008 die Studie „Arbeitszeitbedarf für die mittelbare pädagogische Arbeit einer Erzieherin in der Kita" vorgelegt, die durch eine aus Vertreter(inne)n der Verbände und der Eigenbetriebe bestehende Unterarbeitsgruppe erarbeitet worden ist (zu dem Auftrag aus Punkt 3.13 der QVTAG). Ziel der Studie war es, durch eine Analyse des Aufgabenspektrums von Erzieherinnen und Erziehern den Zeitaufwand für alle im Zeitraum eines Jahres anfallenden Aufgaben zu bestimmen und den bestehenden Personalressourcen gegenüber zu stellen.

Ausgegangen wurde dabei von einer Modellkita mit 100 belegten Plätzen.

Zurückgestellt wurde zunächst die Erarbeitung der Anforderungen an die Inhalte und die Erhebung der Leistungsnachweise sowie an das Verfahren bei Verdacht auf Leistungsstörungen. Hierzu besagt Punkt 4 der QVTAG, dass die Träger dem für den Standort der Kindertagesstätte zuständigen Jugendamt „auf Anforderung entsprechende Leistungsnachweise" übermitteln. Es galt, zunächst den Konsolidierungsprozess der bezirklichen Jugendämter nach der Übertragung der bezirklichen Kitas auf die Eigenbetriebe abzuwarten.

Gleichzeitig wurde deutlich, dass die fachlich angemessene Begleitung und Evaluation des Gesamtprozesses der Qualitätsentwicklung nicht aus dem Kreis der Vereinbarungspartner heraus geleistet werden kann. Deshalb sollte ein außenstehendes, unabhängiges wissenschaftliches Institut mit dieser Aufgabe beauftragt werden.

Beauftragung eines Qualitätsinstitutes mit der Begleitung, Unterstützung und Evaluation des Qualitätsentwicklungsprozesses

Entsprechend den Aussagen der Koalitionsvereinbarung der die Regierung bildenden Parteien sollte ein Qualitätsinstitut mit der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation der Umsetzung des Bildungsprogramms beauftragt werden.

QVTAG „3.10 Um den Kindern den Übergang in die Grundschule zu erleichtern und die Anschlussfähigkeit der schulischen Förderung an die des Kindergartens zu sichern, erarbeitet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport gemeinsam mit den Vereinbarungspartnern schnellstmöglich verbindliche Vorgaben für die Kooperation im Zusammenhang dieses Übergangs, die dann als Anlage beigefügt und damit zum Bestandteil dieser Vereinbarung werden."