Wohnungsbau

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

1. Seit wann und in welchem Umfang hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, insbesondere die Senatorin für Stadtentwicklung Frau Ingeborg Junge-Reyer, von den Vergaberechtsverstößen und risikoreichen Vergaben der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH Kenntnis?

2. Inwieweit wurde bewusst Einfluss auf die Vergabepraxis der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH genommen? In welcher Form wurde die Vergabepraxis ausdrücklich oder stillschweigend gebilligt?

3. Gab es zu irgendeinem Zeitpunkt Warnungen durch Mitarbeiter oder Hinweise durch öffentliche Diskussionen, dass die gewählte Vergabepraxis gegen geltendes Recht verstieß oder Risiken barg? Welche Konsequenzen wurden anschließend ergriffen?

4. Gab es eine Risikobewertung innerhalb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu dem Vorgehen der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, und inwieweit wurde hier das in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestehende Fachwissen zu Vergaben im Baubereich mit eingebracht und genutzt? Welche Konsequenzen wurden anschließend ergriffen?

5. Wann und in welcher Form hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ggf. über ihre Einschätzung zur Vergabepraxis die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH über die Billigung der Vergabepraxis informiert? Gab es hierzu einen Informationsaustausch und evtl. Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen bzw. wurde dies durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zum Thema des Gesellschaftergesprächs gemacht?

6. Wann und in welcher Form hat die Senatsverwaltung für Finanzen die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH über die Billigung der Vergabepraxis informiert? Gab es hierzu einen Informationsaustausch und evtl. Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen?

7. Inwieweit gab es Einflussnahmen seitens der Auftragnehmer der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH oder anderer Akteure aus dem politischen Raum auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, um die Vergabepraxis zu billigen, zu steuern oder zu begünstigen?

8. Welchen Kenntnisstand gab es innerhalb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu der Vergaberechtspraxis der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH Anfang 2010, und wer war wann darüber informiert?

9. Welche Konsequenzen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nach der Entlassung der Geschäftsführer im Frühjahr 2010 aus der vergaberechtswidrigen Praxis gezogen?

D) Abgeordnetenhaus

In welchem Umfang, zu welchen Zeitpunkten und mit welcher Begründung hat das frühere Mitglied der Fraktion der SPD des Abgeordnetenhauses von Berlin, der Abgeordnete Ralf Hillenberg, für Aufträge der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH oder anderer Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin Nachforderungen geltend gemacht?

B. Personelle Zusammensetzung

I. Mitglieder des Untersuchungsausschusses

Durch den Einsetzungsbeschluss vom 17. März 2011 wurde zugleich festgelegt, dass der Ausschuss aus 13 Mitgliedern (5 Mitglieder der Fraktion der SPD, 3 Mitglieder der Fraktion der CDU, 2 Mitglieder der Fraktion. Die Linke, 2 Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein Mitglied der Fraktion der FDP) sowie deren Stellvertreter/inne/n bestehen sollte.

Zu Mitgliedern und Stellvertreter/inne/n des Untersuchungsausschusses wurden in der 79.

Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 17. Nicolas Zimmer (CDU) und zum stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Abg. Florian Dörstelmann (SPD).

II. Fraktionsmitarbeiter/innen

Zur Unterstützung der Fraktionen im Untersuchungsausschuss wurden als Mitarbeiter/innen von den Fraktionen benannt:

- SPD: Frau Doris Jagodzinski und (seit 31. Mai 2011) Herr Jan Nikolas Schubert

- CDU: Herr Ciamak Djamchidi

- Bündnis 90/Die Grünen: Frau Dr. Cordula Ludwig

- Die Linke: Herr Andre Duderstaedt

- FDP: Frau Irina Krantz

III. Sekretariat des Untersuchungsausschusses

Das den 2. Untersuchungsausschuss in organisatorischer und wissenschaftlicher Hinsicht unterstützende Sekretariat bestand zunächst aus einer Volljuristin und einer Verwaltungsangestellten und wurde im Mai 2011 durch einen zweiten Volljuristen zur Anfertigung des Berichtsentwurfs und wissenschaftlichen Zuarbeit ergänzt. Dem Ausschussbüro gehörten an:

- Frau Dr. Birgit Reiter (Leiterin)

- Herr Philipp Hellriegel (Anfertigung des Berichtsentwurfs und wissenschaftliche Zuarbeit)

- Frau Alexandra Vadura (Geschäftsstelle)

- Frau Cathrin Friese (Vertretung Geschäftsstelle)

Wie schon in den vorangegangenen Untersuchungsausschüssen hat sich erwiesen, dass diese Personalausstattung nicht unterschritten werden sollte, um die Ausschussarbeit angemessen zu unterstützen und die zu erfüllenden Aufgaben innerhalb des vom Plenum vorgegebenen Zeitrahmens zu bewältigen.

C. Ablauf des Untersuchungsverfahrens

I. Konstituierung und Verfahrensregeln

Am 25. März 2011 trat der 2. Untersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und wählte den Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) zum Schriftführer sowie den Abgeordneten Albert Weingartner (CDU) zum stellvertretenden Schriftführer.

Folgende Verfahrensregeln hat der Ausschuss beschlossen: Verfahrensregeln für den 2. Untersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode:

1. Die stellvertretenden Mitglieder haben Rede- und Fragerecht. Sie sollen gem. § 3 Abs. 4 Untersuchungsausschussgesetz (UntAG) an allen Sitzungen teilnehmen.