Abweichender Bericht der Fraktion der FDP gem

Für den Inhalt der abweichenden Berichte sind die Fraktionen verantwortlich.

Abgeordnetenhaus von Berlin ­ 16. Wahlperiode ­ Drucksache 16/4350

Abweichender Bericht der Fraktion der FDP

I. Stellungnahme zum Ausschussbericht der Fraktionen der SPD und. Die Linke

Die FDP-Fraktion schließt sich dem vorliegenden Bericht des Untersuchungsausschusses nicht an. Trotz der Formulierung „der Untersuchungsausschuss" handelt es sich bei dem Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses der 16. Wahlperiode zur Aufklärung der Hintergründe der Vergabepraxis der landeseigenen HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Verflechtungen mit politischen Parteien und Konsequenzen für das Land Berlin lediglich um den Bericht der Fraktionen der SPD und der Fraktion. Die Linke. Diese haben in ihrer Darstellung wesentliche Passagen des Berichtsentwurfes, insbesondere zum Kontrollversagen des Aufsichtsrates, dem Steuerungsdefizit des Senates und dem SPD-Filz im Rahmen der Vergabe von Planungsleistungen ersatzlos gestrichen. Belastende und teils widersprüchliche Aussagen, wie z. B. die des ehemaligen Finanzsenators Sarrazin, wurden deutlich relativiert. Auch wird das Fehlverhalten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegenüber dem Untersuchungsausschuss, wie z. B. die Unterschlagung von Akten, als bloßes Versehen dargestellt.

Trotz der anderweitigen Darstellung der Fraktionen der SPD und. Die Linke ist der Untersuchungsausschuss aus der Sicht der FDP-Fraktion notwendig gewesen, da es nicht nachvollziehbar war, wie es über Jahre hinweg immer wieder zur Nichtanwendung des Vergaberechts für die Vergabe von Planungsleistungen oberhalb der Schwellenwerte kam, obwohl die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE) spätestens seit dem Kammergerichtsurteil vom 6. Februar 2003 als öffentlicher Auftragnehmer gemäß § 98 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) galt und dementsprechend das Vergaberecht mit den entsprechenden Vergabeordnungen anzuwenden hatte. Dieses Urteil war ­ wie durch die Aussagen der Zeugen Mark Eichert (Leiter der Vergabestelle der HOWOGE) und Jens Mutscher (Mitarbeiter Rechtsabteilung der HOWOGE) bestätigt wurde

­ den zuständigen Mitarbeitern der HOWOGE auch bekannt.

Erst durch die Diskussion über mögliche Mietpreiserhöhungen im Zuge der geplanten Sanierungsmaßnahmen in Berlin-Buch, wurde öffentlich bekannt, dass die HOWOGE über Jahre hinweg keine Planungsleistungen ausgeschrieben und stattdessen u.a. den ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Bauausschusses und Mitglied der SPD-Fraktion Herrn Ralf Hillenberg mit Aufträgen in Millionenhöhe versorgt hat.

Um die Hintergründe hierzu zu klären, fanden im Jahr 2010 unterschiedliche Sitzungen des Beteiligungs- und Hauptausschusses statt. Diese brachten jedoch nicht die notwendige Sachaufklärung, stattdessen tauchten immer wieder neue Fakten in der Presse auf, wie das Schreiben des ehemaligen Senators für Finanzen Herrn Dr. Thilo Sarrazin vom 8.September 2010. In diesem Schreiben stellt er fest, dass er die „Vorgehensweise der HOWOGE aus wirtschaftlichen Gründen zum Wohle der Gesellschaft und damit auch des Gesellschafters Land Berlin von Anfang an und uneingeschränkt gebilligt habe". Nach dem dann Anfang 2011 auch noch Nachforderungen des Ingenieurbüros von Herrn Ralf Hillenberg bekannt wurden, beantragte die Fraktion der CDU eine Besprechung mit der Anhörung von Herrn Sarrazin im Hauptausschuss. Als dieser Antrag von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde, waren die Oppositionsfraktionen, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und CDU, sich einig, dass es notwendig sei, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, um zu klären, wie es zu dieser über Jahre unentdeckten, rechtswidrigen Vergabepraxis und der Form der Auftragsvergabe gekommen war und welche Kenntnis die Aufsichts- und Kontrollgremien u.a. mit dem ehemaligen Senator für Finanzen Herrn Dr. Thilo Sarrazin und der Senatorin für Stadtentwicklung Frau Ingeborg Junge-Reyer hatten bzw. warum es hier ein Kontroll- und Steuerungsversagen gab.