Gleichstellung

4.3. Geschäftsstelle Gleichstellung

Zur landesweiten und verwaltungsübergreifenden Koordinierung der Umsetzung des GPR wurde durch Senatsbeschluss Ende 2008 die GPR-Geschäftsstelle begründet, in die auch die Öffentlichkeitsarbeit der Abteilung Frauen und Gleichstellung integriert wurde. Die Aufgaben der Gender Mainstreaming Geschäftsstelle wurden zunehmend mit den Aufgaben der GPR-Geschäftsstelle verknüpft sowie die Koordination und fachliche wie inhaltliche Verzahnung weiterentwickelt. Die Zusammenlegung der beiden Geschäftsstellen war von daher fachlich und organisatorisch gleichermaßen geboten. Sie erfolgte im April 2011 in der Geschäftsstelle Gleichstellung

Der Geschäftsstelle obliegt die

- Geschäftsführung für den Staatssekretärsausschuss Gleichstellung

- fachliche Weiterentwicklung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms, einschließlich Gender Mainstreaming und Gender Budgeting

- landesweite Koordination der Umsetzung des GPR

- Evaluation und Berichterstattung zum GPR

- Geschäftsführung für das Gremium der Genderbeauftragten und die AG Gender Budgeting

- Mittelverwaltung für das GPR, einschließlich der externen Gender- und Prozessberatung

- Öffentlichkeitsarbeit für die Frauen- und Gleichstellungspolitik, GPR, GM und GB

Der Aufbau der Geschäftsstelle und die Zusammenführung der Aufgaben aus dem GPR und den Prozessen des GM/GB sind erfolgt.

Gender Mainstreaming und Gender Budgeting

Die Instrumente des Gender Mainstreaming und des Gender Budgeting wurden ab 2003 im Land Berlin als landesweiter Prozess eingeführt. Die Projekte zum Gender Mainstreaming und zum Gender Budgeting werden seither durch externe Genderexpertinnen und -experten begleitet. Wesentliche Zielsetzung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms ist eine engere Verzahnung der Gender Mainstreaming und Gender Budgeting Prozesse mit der fachlichen Weiterentwicklung der Gleichstellung in den jeweiligen Senats- und Bezirksverwaltungen. Im Masterplan zum GPR und in der Berichterstattung werden die Maßnahmen und Aktivitäten zum Gender Mainstreaming und zum Gender Budgeting, soweit sie nicht fachlich einem der fünf Schwerpunkte des GPR zugehören, bisher gesondert aufgeführt.

AG Gender Beauftragte

In allen Senats- und Bezirksverwaltungen wurden Beauftragte für die Prozesse des Gender Mainstreaming/Gender Budgeting und des GPR benannt. Sie sind für die Umsetzung, die Koordination, die Kommunikation in die Häuser und die fachliche Weiterentwicklung zwischen Gender- und Fachthemen von besonderer Bedeutung. Diese haben sich in der Arbeitsgruppe (AG) der Genderbeauftragten zusammengefunden, die zweimal jährlich unter der Leitung der Staatssekretärin für Frauen tagt. Die Sitzungen dienen der fachlichen Diskussion und Weiterentwicklung der Gleichstellung im Land Berlin, der organisatorischen Koordination und der Vorbereitung der Sitzungen des Staatssekretärsausschusses Gleichstellung.

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Im Zuge der Neustrukturierung von GPR und GM/GB haben sich erhebliche Veränderungen in der Zusammensetzung, der Aufgabenstellung und dem Selbstverständnis der Genderbeauftragten und der AG der Genderbeauftragten ergeben. Um diese konstruktiv zu nutzen, wurde im Zuge einer anonymisierten Abfrage und zweier moderierter Workshops nach den Bedingungen für eine erfolgreiche und zufriedenstellende Arbeit der Genderbeauftragten und der AG gefragt.

Von Seiten der Genderbeauftragten wird es für sinnvoll erachtet, die Definition, Aufgabenbeschreibung und Rahmenbedingungen für die Arbeit der Gender Beauftragten im Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm zu regeln, um eine Verbindlichkeit für Arbeitsbedingungen und Ausstattung der Genderbeauftragten und der zugehörigen Arbeitsgemeinschaft zu erreichen.

AG Gender Budgeting

Das Instrument des Gender Budgeting wurde 2003 im Zuge der Gender Mainstreaming Prozesse im Land Berlin eingeführt. Mit den konkretisierenden Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen für die Aufstellung des Berliner Haushaltplans ist es mittlerweile gelungen, eine geschlechtergerechte Haushaltsanalyse für viele relevante Ausgaben durchzuführen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass für einen beachtlichen Teil der Ausgaben des Landes Berlin Aussagen darüber gemacht werden können, in welcher Größenordnung Ausgaben Frauen oder Männern, Mädchen oder Jungen zugute kommen. Nunmehr geht es darum, die bisherigen Erkenntnisse und Analysen, die sich aus dem Gender Budgeting Prozess ergeben haben, zu wirksamen Instrumenten der Steuerung von Gleichstellungspolitik zu entwickeln. Dieser Fragestellung widmete sich der zweitägige Kongress „Gender Budgeting - Von der Analyse zur Steuerung" im September 2010.

Zur Begleitung der Prozesse wurde die AG Gender Budgeting unter gemeinsamer Leitung der Senatsverwaltungen für Finanzen und für Wirtschaft, Technologie und Frauen eingerichtet, in der die in Bezug auf das Gender Budgeting besonders engagierten Senats- und Bezirksverwaltungen regelmäßig aktiv vertreten sind. In allen Senats- und Bezirksverwaltungen wurden aus den Haushaltsabteilungen bzw. Serviceeinheiten Gender Budgeting Beauftragte ernannt. In weiteren Unterarbeitsgruppen wurde der Gender Budgeting Kongress vorbereitet bzw. wird an der Entwicklung von Standards bei der Erhebung von Produkten gearbeitet. Für die Zukunft steht die Weiterentwicklung des Analyseinstruments Gender Budgeting zum Steuerungsinstrument im Sinne der Gleichstellung sowie die Erprobung finanzieller Anreize für Projekte zur Gleichstellung im Rahmen des Gender Budgeting auf der Agenda.

Masterplan

Zur Umsetzung der Ziele des GPR wurde ein landesweiter Masterplan erstellt, der die Vielzahl an konkreten Aktivitäten, Projekten und Maßnahmen zur Gleichstellung erfasst und damit zur Transparenz über den umfangreichen Gesamtprozess des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms beiträgt. Der Masterplan ist analog zum GPR strukturiert, so dass im ersten Teil alle Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten zu den fünf prioritären Handlungsfeldern zu finden sind, gefolgt von einem zweiten Teil mit den Maßnahmen im Bereich des Gender Mainstreaming und Gender Budgeting.

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Aufgenommen in den Masterplan wurden alle Maßnahmen und Aktivitäten, die von den Verwaltungen sowie deren nachgeordneten Einrichtungen und Anstalten benannt wurden. Mitgewirkt haben alle Senatsverwaltungen und die Senatskanzlei. Die Berliner Bezirke haben im Rat der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die Erarbeitung analoger bezirklicher Masterpläne empfohlen. Dieser Empfehlung sind einige Bezirke bereits gefolgt.

Der Masterplan zum GPR wurde im Juli 2009 im Senat als gemeinsame Grundlage der gleichstellungspolitischen Vorhaben des Landes Berlin verabschiedet. Im Zuge der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms wird ein umfassender Einbezug der Bezirke angestrebt. Eine künftige Überarbeitung und Straffung des Masterplans sollte die Entwicklung von Kriterien zur besseren Nachvollziehbarkeit und Beurteilung von Projekten und Maßnahmen, d. h., die Erarbeitung möglichst praxisbezogener Vorhaben und die Erarbeitung messbarer Ziele und geeigneter Methoden des Controlling zum Gegenstand haben. Die Weiterentwicklung der Querschnittsthemen der Verwaltung wie Personalentwicklung, Entwicklung von Genderkompetenz oder Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte.

Mitteleinsatz

Mit dem Haushaltsjahr 2010 wurden zur Umsetzung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms im Haushaltsplan 2010-2011 jährlich 200.000 zur Verfügung gestellt.

Für die externe Fachbegleitung und weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Gender Mainstreaming- und Gender Budgeting Projekten stehen jährlich 100.000 zur Verfügung.

Der Einsatz der Mittel dient in erster Linie zur Unterstützung von gleichstellungspolitischen Vorhaben der Senats- und Bezirksverwaltungen. Weiterhin werden damit Fachveranstaltungen ermöglicht, die den Schwerpunktsetzungen des GPR Rückhalt und öffentliche Resonanz ermöglichen sowie, insbesondere im Bereich des Gender Mainstreaming, die Ergebnisse bisheriger Projekte zusammenfassen und anderen Verwaltungen zur Verfügung stellen. Der Einsatz der Mittel in der bisherigen Form wird in den Berichten der Haupt- und Bezirksverwaltungen als außerordentlich hilfreich beschrieben.

Kompendium zu Gleichstellung, Gender Mainstreaming und Gender Budgeting in der Berliner Verwaltung

Die Berliner Verwaltung setzt seit dem Jahr 2003 Gender Mainstreaming und Gender Budgeting mit Erfolg um. In dieser Zeit wurden vielfach Methoden, Fachkenntnisse und Instrumente entwickelt. Häufig wurden in verschiedenen Senats- und Bezirksverwaltungen wertvolle Ansätze entwickelt und über die externe Genderberatung das Handlungswissen der Verwaltung erhöht. Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm hat den Umsetzungsprozessen der verschiedenen politischen Ebenen eine gemeinsame Richtung gegeben. Es dient als Zielrahmen der Umsetzung; der Masterplan flankiert die Umsetzung.