Berliner Feuerwehr

Derzeit erstellt die Berliner Feuerwehr ein Neukonzept bzw. ein neues Organisationsmodell, was den Umgang mit eingeschränkt dienstfähigem bzw. feuerwehrdienstunfähigem Personal nach den Erfordernissen der Berliner Feuerwehr - Prüfung und Anpassung der Einsatzmöglichkeiten (Funktionen) - unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften regelt. Dieses erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Beschäftigtenvertretungen und auch mit den jeweiligen medizinischen Diensten. Primäres Ziel dieses Konzeptes ist es, diese Mitarbeiter wieder bestimmungsgemäß im Einsatzdienst bzw. ihren gesundheitlichen Einschränkungen entsprechend in anderen Bereichen der Berliner Feuerwehr zu verwenden. Sollte eine Einsatz bei der Berliner Feuerwehr nicht mehr möglich sein, wird die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gemeinsam mit der Feuerwehr darauf hinwirken, feuerwehrdienstunfähige Beamte bedarfsgerecht für einen Einsatz in den übrigen Bereichen der Landesverwaltung zu qualifizieren.

Die Zahlen der Fluktuationsprognose (Drucksache Nr. 16/2850) belegen, dass bis 2017 ein erheblicher Bedarf an für eine Tätigkeit in der Berliner Verwaltung qualifiziertem Personal besteht, so dass diese Qualifizierungsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden könnten.

Die Stellen für den feuerwehrtechnischen Dienst sind zu 90 v. H. für Dienstkräfte im unmittelbaren Einsatzdienst auf den Einsatzfahrzeugen in den Feuerwachen und dem Technischen Dienst vorgesehen. Die übrigen Stellen werden für Aufgaben in den Leitungs- und Servicebereichen verwendet, für deren Erfüllung feuerwehrtechnische Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind. T 101) verwendet werden.

Der Rechnungshof hat die Feuerwehr aufgefordert, eine qualifizierte Personalbedarfsermittlung und auf dieser Grundlage eine sachgerechte Stellenbemessung durchzuführen, um eine ordnungsgemäße Stellen- und Personalausstattung zu gewährleisten. Die Feuerwehr hat zugesagt, eine sachgerechte Personalbemessung sicherzustellen.

Zu T 105: Die aktuelle Verwendung von (Plan-)Stellen der Berliner Feuerwehr für den feuerwehrtechnischen Dienst stellt sich derzeit wie folgt dar (Stand 10.06.allgemeinen" feuerwehrtechnischen Dienst (feuerwehrtechnische/r Angestellte/r bzw. Beamter/Beamtin) übernommen werden. Die Verwendung dieser Beschäftigten erfolgt im Rettungsdienst. Sie leisten damit einen erheblichen Anteil an den von der Berliner Feuerwehr zu erfüllenden Aufgaben des Einsatzdienstes. Auf eine gesonderte Ausweisung von Stellen für diesen Personenkreis wurde verzichtet, da die ausgeübte Tätigkeit dem feuerwehrtechnischen Dienst zuzuordnen ist. Freiwerdende Stellen (z. B. durch Erreichen des Rentenalters, Kündigung usw.) werden in Planstellen umgewandelt, damit die Aufgaben im Rettungsdienst zukünftig von verbeamteten Dienstkräften wahrgenommen werden können. Eine Nachbesetzung der freiwerdenden Stellen mit Tarifbeschäftigten erfolgt nicht. Mit Ausscheiden des letzten vorhandenen Beschäftigten im Rettungsdienst wird eine „abweichende" Stellenbesetzung durch diesen Personenkreis nicht mehr vorhanden sein.

Probebeamte/-beamtinnen:

Die Gründe für eine abweichende Verwendung von (Plan-)Stellen des feuerwehrtechnischen Dienstes für diesen Beschäftigtenkreis wurden bereits unter T 103 dargestellt. Die letzten derzeit noch vorhandenen Beamten/Beamtinnen auf Probe (Ernennung zu Anwärtern/Anwärterinnen am 01.09.2009), die sich derzeit im zweiten Ausbildungsjahr befinden und abweichend auf Planstellen geführt werden müssen, sind - das Ende ihrer regulären Ausbildung unterstellt - zum 01.09.2011 diesen Planstellen nicht mehr abweichend zugeordnet.

Die zum 01.03. 2010 eingestellten Anwärter/innen mit einer zweijährigen Ausbildung als Brandmeisteranwärter/in werden nach dem Ablegen ihrer Laufbahnprüfung als fertig ausgebildete Brandmeister/innen zum März 2012 im Falle ihrer Übernahme ordnungsgemäß entsprechenden Planstellen zugeordnet.

Sonstiges nicht feuerwehrtechnisches Personal Hierin enthalten sind z. B. auch Rettungsassistenten/-assistentinnen, die in der Leitstelle als Leitstellendisponenten/-disponentinnen auf Angestelltenstellen des feuerwehrtechnischen Dienstes geführt werden, übernommene Beschäftigte aus dem ehemaligen Rettungsamt-Ost ohne feuerwehrtechnische oder rettungsdienstliche Ausbildung, die auf Feuerwachen als Fernmelder/innen eingesetzt werden sowie zum Teil auch Verwaltungspersonal.

Ordnungsgemäße Personalausstattung:

Die Berliner Feuerwehr überwacht im Zuge des Betriebes des EK 06 permanent die bisher vorgenommene Personalbemessung, um eine optimale und sachgerechte Personal- und Stellenbemessung sicherzustellen.

Die aktuelle Organisation der Berliner Feuerwehr mit drei regionalen Direktionen als Leistungs- und Verantwortungszentren und fünf Serviceeinheiten sowie dem Leitungs- und Stabsbereich ist im Zuge der Verwaltungsreform entstanden. Querschnittsaufgaben wie die Stellenwirtschaft werden in zentralen Serviceeinheiten für alle Organisationseinheiten wahrgenommen. Die Aufgaben zum Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz, zum Rettungsdienst und zur technischen Hilfeleistung wurden in einen zentralen Grundsatzbereich verlagert und sind zusätzlich in den Direktionen auf die Fachbereiche Einsatzorganisation und Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz übergegangen. Eine Abstimmung und Arbeitsteilung zwischen den zentralen und dezentralen Organisationseinheiten findet kaum statt. Es wird zwar pauschal zwischen übergreifenden und/oder Grundsatzaufgaben (zentral) und operativen Aufgaben mit regionaler Zuständigkeit (dezentral) unterschieden, die Aufgabenabgrenzung aber nicht eingehalten. Den dezentralen Fachbereichen wurden auch Sonderaufgaben sowie sog. zentralisierte stadtweite Aufgaben übertragen. Dort wurde die unzureichende Unterstützung durch den Grundsatzbereich bemängelt. Inzwischen wurden im Zuge der Neuorganisation von Behördenleitung und Stab zum 1. Juli 2010 einige Sonderaufgaben wieder zentralisiert. Andere Aufgaben mit stadtweitem Charakter bleiben aber bei den Fachbereichen der Direktionen. Beispielsweise nimmt der Fachbereich Vorbeugender Brandschutz der Direktion Nord berlinweit Genehmigungs- und Serviceaufgaben im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb von Feuerwehrschlüsseldepots und Übertragungseinrichtungen wahr.

Im Fachbereich Personal jeder Direktion sind für die Betreuung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren je zwei Aufgabengebiete eingerichtet, deren Arbeitsmengen sich aber erheblich unterscheiden. Die Direktion Nord ist für 723 Mitglieder zuständig, die Direktion Süd für 402 und die Direktion West für 295. Der Rechnungshof hatte die Erwartung geäußert, dass die sechs Stellen der Sachbearbeiter für Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehren aus den Direktionen in die Serviceeinheit Finanzen und Innere Dienste oder zur Geschäftsstelle des/der Landesbeauftragten Freiwillige Feuerwehren verlagert werden und von den sechs Stellen angesichts der unterschiedlichen Auslastung maximal drei Stellen verbleiben. Die Feuerwehr hat geantwortet, dass sie an der dezentralen Organisation festhalten wolle. Den unterschiedlichen Arbeitsmengen werde sie dadurch begegnen, dass in der Direktion Süd zusätzliche Aufgaben wahrgenommen werden würden. Zudem seien in der Direktion West 0,5 Stellenanteile nicht besetzt. Der Rechnungshof erwartet, dass zumindest die Auslastung der vorhandenen Stellen sichergestellt und sein Vorschlag einer Stellenreduzierung nochmals geprüft wird.

Zu T 106: Die aktuelle Aufbau- und Ablauforganisation der Berliner Feuerwehr ist das Ergebnis der Verwaltungsreform des Landes Berlin. In den Ausführungsvorschriften zur Gliederung der Berliner Feuerwehr vom 06.07.2001 ist diese Organisationsform dargelegt. Ein damaliger entscheidender Grund für diese Aufbauorganisation war, dass die Produktverantwortungen (inklusive der notwendigen Grundsatzangelegenheiten) regional nicht zugeordnet werden konnten und daher ein Grundsatzbereich als Stabsstelle geschaffen wurde.