Förderprogramm

Die Sinnhaftigkeit bzw. den Nutzen einer Maßnahme sehen sowohl Bezirksamt als auch Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als gegeben an, wenn sich dies aus den Analysen und Entwicklungszielen des Stadtteilentwicklungskonzepts für das jeweilige Fördergebiet ergibt. Somit konzentrieren sich Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU) bei öffentlichen Bauvorhaben des Stadtumbaus auf die Prüfung von Alternativen für die Bauplanung und vor allem auf die Prüfung der Angemessenheit der Baukosten.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird künftig das von den Bezirken für jedes Projekt auszufüllende Vornotierungsblatt zur Aufnahme eines Projektes in das Stadtumbau-Programm um Punkte zur WU / Kosten-Nutzen-Untersuchung (KNU) ergänzen und dabei insbesondere Aussagen aufnehmen

· zum Handlungsbedarf,

· zu Ziel- und Prioritätsvorstellungen,

· zu Lösungsmöglichkeiten/-alternativen und deren Nutzen und Kosten (geschätzt),

· zur Bewertung der Lösungsmöglichkeiten/-alternativen in rechtlicher, finanzieller, organisatorischer und personeller Hinsicht unter Zuhilfenahme eines Gewichtungssystems

· zur begleitenden Erfolgskontrolle (ggf. Notwendigkeit von Umplanungen).

Durch die um Aussagen zur Wirtschaftlichkeit ergänzten Vornotierungsblätter können die angemeldeten Projekte inkl. Alternativlösungen durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung noch besser beurteilt werden. Die erweiterten Vornotierungsblätter werden auch Angaben zu Projektzielen und zur begleitenden Erfolgskontrolle enthalten, die dann durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stichprobenhaft durchgeführt werden kann. Ggf. können - wenn notwendig - Anforderungen zur begleitenden Erfolgskontrolle in den Finanzierungszusagen an die Bezirksämter aufgenommen werden. Die Prüfung der Angemessenheit der Baukosten ist Aufgabe der PSS. Wirtschaftlichkeitskontrolle bei Antragstellung und Realisierung

Gemäß § 2 des Vertrages zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der PSS vom 25.01.2010 ist es Aufgabe der PSS, die Baubeschreibung inklusive der Zeitplanung auf ihre Plausibilität und umfassend alle Kostenpositionen auf ihre Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Bezug auf die umzusetzende Baumaßnahme zu prüfen. Dabei werden folgende Richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung beachtet:

· Wirtschaftliche Standards des öffentlichen Bauens

· Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen

· Leitfaden - Ökologisches Bauen - Anforderungen an Baumaßnahmen.

Der Programmservicestelle liegen folgende Beurteilungsgrundlagen zur Prüfung der Angemessenheit von Bau- und Baunebenkosten vor:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Kostenschema für den Neubau von Grünanlagen Januar 2005

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Rundschreiben IV D Nr. 22/2002 Bedarfs- und Kostenrichtwerte für soziale und Technische Infrastruktureinrichtungen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Einheitlicher Maßnahmen- und Kostenkatalog Bauteile, Elemente, Rezepturen (2004, 2008, 2009, 2010) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Einheitlicher Maßnahmen- und Kostenkatalog Straßen, Wege, Plätze, Außenanlagen (2009, 2010) Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern BKI Baukosten, 2006, 2007, 2009 Statistische Kostenwerte für Gebäude und Bauelemente Verlag für Wirtschaft und Verwaltung Schieweg 2001

Bauleistungspreise, Leistungstexte und Richtpreise Industriebauten / Hochbauten / Wohnbauten Bundesanzeiger Verlag Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), 2. überarbeitete Auflage 2002

Rudolf Müller Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), 4. überarbeitete Auflage 2009

In der Prüfung verwendet die PSS die jeweils aktuellen Kataloge. Die vom Rechnungshof geprüften Baumaßnahmen wurden entsprechend der Antragstellung nach dem damals gültigen Katalog aus dem Jahr 2001 bearbeitet.

Um die Einhaltung der wirtschaftlichen Standards des öffentlichen Bauens explizit abzufragen, werden künftig entsprechende Felder im Antrag und Antragsprüfvermerk I aufgenommen. Bei Abweichungen von den Standards muss eine Begründung eingetragen werden. Die Förderstelle kann im Antragsprüfvermerk II dieser Abweichung zustimmen oder eine Änderung verlangen. Um eventuelle Abweichungen während der Baudurchführung zu dokumentieren, werden die Felder zur Einhaltung der wirtschaftlichen Standards ebenfalls in den Prüfvermerken zum Zahlungsnachweis eingefügt.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird zusätzlich darauf hinwirken, dass die Prüfergebnisse besser dokumentiert werden, um den Prüfvorgang leichter nachvollziehen zu können. Es besteht ein enger Kontakt zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Programmservicestelle, um ggf. offene Fragen im Prüfvorgang klären zu können.

Stadtumbaumaßnahme „Schwerbelastungskörper"

Das Projekt „Schwerbelastungskörper" ist durch den Senat im Jahr 2005 auf der Grundlage einer Voruntersuchung als Stadtumbaumaßnahme für das Stadtumbaugebiet „Schöneberg-Südkreuz" festgelegt worden. Mit dieser Maßnahme war beabsichtigt, den im Jahr 1941 errichteten 14 m hohen Betonzylinder (Durchmesser: 21 m), mit dem die Belastung des Untergrundes für den von dem NS-Regime geplanten „Triumphbogen" simuliert werden sollte, als kulturhistorischen Ort, Landmarke und Merkpunkt aufzuwerten und so zur Imagebildung des Standortes beizutragen. Dazu sollten Sicherungsmaßnahmen am vorhandenen Betonbauwerk durchgeführt, das Standortgrundstück für eine freie Begehbarkeit geöffnet und eine Stelltafel bzw. ein Informationscontainer aufgestellt werden. Zudem sollte eine Aussichtsplattform aus Baugerüstelementen interessierten Besuchern einen Blick auf bzw. über den Schwerbelastungskörper ermöglichen.

Im Rahmen der Voruntersuchung sind die Kosten für die Bauwerksicherung durch eine neue Abdeckung des Betonkörpers auf 8 700 und für die weiteren Maßnahmen, einschließlich landschaftsgärtnerischer Gestaltung, auf 150 000 geschätzt und von der Senatsverwaltung einer Plausibilitätsprüfung unterzogen worden.

Im Ergebnis des Antragsverfahrens hat die Senatsverwaltung entsprechend den Anträgen des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg zuletzt mit Zuweisungen vom November 2007 und Juni 2009 ein gegenüber der ursprünglichen Planung erheblich verändertes Projekt gefördert.

Statt der geplanten Sicherungsmaßnahmen im Kostenumfang von 8 700 wurden Fördermittel von 215 000 für eine umfangreiche Betonsanierung des Schwerbelastungskörpers bereitgestellt.

Anstelle der geplanten Aussichtsplattform aus Baugerüstelementen und eines Informationscontainers wurden ein Aussichtsturm in aufwendiger Stahlbauweise mit einer zusätzlichen Metallgitterverkleidung der Fassade sowie ein massiver Pavillon mit 54 m² Bruttogeschossfläche und einer dem Aussichtsturm angepassten vollständigen Metallgitterverkleidung gefördert. Außerdem wurden Sitzflächen für Freiluftveranstaltungen, Wege und die gärtnerische Gestaltung des Umfelds finanziert. Für die gesamten Maßnahmen zur Gestaltung des Umfelds des Schwerbelastungskörpers waren nach der Vorplanung 150 000 vorgesehen (T 164). Im Ergebnis des Antragsverfahrens hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von der Senatsverwaltung hierfür 685 000 an Fördermitteln erhalten.

Die von der Senatsverwaltung für die Stadtumbaumaßnahme insgesamt bereitgestellte Fördersumme von 900 000 beträgt damit fast das Sechsfache des ursprünglich geschätzten Kostenansatzes. In die Förderentscheidungen sind zudem entgegen der ursprünglichen Planung (T 164) keine Vorgaben zur Offenhaltung des Geländes für die Öffentlichkeit aufgenommen worden. Die eingezäunte und nicht frei zugängliche Liegenschaft wird von Frühjahr bis Herbst vom Museum Tempelhof-Schöneberg und von einem Verein für Besichtigungen und Führungen genutzt.

Vor der antragsgemäßen Bewilligung der Fördermittel durch die Senatsverwaltung ist die Wirtschaftlichkeit des Förderprojekts - trotz der erheblichen Abweichung von der ursprünglichen Planung - nicht auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geprüft worden. Die Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und eine darauf basierende Prüfung der Wirtschaftlichkeit beantragter Förderprojekte im Zuge des Antragsverfahrens hat die Senatsverwaltung in ihren Vorgaben für die Antragstellung und die Antragsprüfung im Rahmen des Stadtumbaus und anderer Förderprogramme der Zukunftsinitiative Stadtteil nach den Feststellungen des Rechnungshofs generell nicht vorgesehen.

Infolge der versäumten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden die voraussichtlichen Kosten und Folgekosten der Maßnahme im Verhältnis zu dem verfolgten Nutzen nicht untersucht und bewertet. Zudem hätten die erheblichen Kostensteigerungen im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen Anlass für die Prüfung sein müssen, ob für das Projekt weiterhin eine Priorität besteht und ob kostengünstigere Lösungsmöglichkeiten in Betracht kommen.

Der Einsatz von 900 000 an Fördermitteln steht nach Auffassung des Rechnungshofs zu dem verfolgten Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis. Das Ziel, den Schwerbelastungskörper einschließlich seines Umfelds als Landmarke und kulturhistorischen Ort aufzuwerten, rechtfertigt den erheblichen Mittelaufwand nicht. Bei dem sehr kompakten, in seinem Bestand nicht gefährdeten Betonbauwerk, das schon aufgrund seiner bloßen Existenz eine weithin sichtbare Landmarke ist, hätte deshalb eine Beschränkung auf notwendige Sicherungsmaßnahmen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nahegelegen. Der Umstand, dass die geplante freie Zugänglichkeit des Geländes für die Öffentlichkeit im Rahmen der Fördermittelzuweisung nicht durch entsprechende Regelungen umgesetzt wurde, verschlechtert die ungünstige Ziel-Mittel-Relation weiter.

Außerdem wurden kostengünstigere, in den ursprünglichen Planungen zum Teil bereits enthaltene Alternativen im Antragsverfahren und bei der Förderentscheidung außer Betracht gelassen. So wäre der Zweck des Aussichtsturms, die städtebaulichen Dimensionen erfassbar zu machen, ungeachtet der Beurteilung der haushaltsrechtlichen Notwendigkeit (§ 6 LHO), dieses Teilziel prioritär zu fördern.