Aufgabenkreisbeschreibungen
Aber auch in Fällen, in denen Aufgabenkreisbeschreibungen einem formell ordnungsgemäßen Bewertungsverfahren unterzogen worden waren, ergaben sich häufig Zweifel:
· Arbeitsgebiet und Arbeitsvorgänge wurden nicht übereinstimmend dargestellt.
· Arbeitsvorgänge wurden nicht sachgemäß gebildet oder entsprechen nicht dem Aufgabenprofil; nicht im Zusammenhang stehende Tätigkeiten wurden unzulässig zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst.
· Zeitanteile von Arbeitsvorgängen wurden teilweise nicht angegeben.
· Zur Realisierung von Wünschen nach einer höheren Bewertung sind Arbeitsvorgänge aufwendig dargestellt worden.
· Arbeitsgebiete wurden mit zusätzlichen Aufgaben angereichert und hierdurch höher bewertet. Die Herkunft der jeweiligen Zusatzaufgabe war unklar. Zudem führte deren späterer Wegfall nicht zu einer reduzierten Bewertung.
· Aufgabenkreisbeschreibungen sind mehrfach erstellt worden, bis das gewünschte Bewertungsergebnis erreicht war.
Insgesamt ergab sich dadurch ein deutlich zu hohes Tarifgefüge mit vermeidbaren Ausgaben von 250 000 jährlich.
Der Rechnungshof hat beanstandet, dass die Charite die Regelungen des § 22 BAT/BAT-O, wonach sich die Eingruppierung auch weiterhin nach den tatsächlich wahrzunehmenden Aufgaben bestimmt, in vielen Fällen nicht beachtet hat.
Die Bewertungen der Aufgabengebiete von Sekretärinnen und Vorzimmerkräften vor allem im Leitungsbereich des Klinikums nach den VGrn. V c/EG 8 bis II a/EG 14 erfüllen ebenfalls nicht die tariflichen Anforderungen. Häufig genannte Koordinierungs- oder Assistenzaufgaben, Erstellung von Sitzungsmaterialien und Listen, Erteilung von Auskünften, Einhaltung/Kenntnis der Schreibregeln oder die Erledigung elektronischer Post sind typische Anforderungen für Angestellte im Sekretariatsdienst und stellen keine Heraushebungsmerkmale im Sinne der vorgenommenen Eingruppierungen dar, in keinem Fall setzen sie eine wissenschaftliche Hochschulausbildung voraus. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang ein Beschluss des Vorstands über eine übertarifliche personengebundene Eingruppierung nach VGr. V b/EG 9, die mit der Vergleichbarkeit mehrerer Vorzimmerkräfte im Vorstandsbereich begründet wurde.
Der Rechnungshof hat die mangelhaften Stellenbewertungen und überhöhten Eingruppierungen beanstandet und die Charite aufgefordert, sachgerechte Arbeitskreisbeschreibungen zu erstellen und die Bewertung anhand der tatsächlich auszuführenden Aufgaben vorzunehmen.
Zu T 224 bis 226: Entsprechend der Hinweise des Rechnungshofs von Berlin hat der Vorstand bei den benannten Aufgabengebieten eine umfassende und eingehende Überprüfung veranlasst. Dabei werden im Rahmen von konkreten Stelleninterviews von April 2011 bis ca. Juni 2011 in jedem Einzelfall die Basisgrundlagen dafür geschaffen, dass ein sich daran anschließender Betrachtungszeitraum von vier Monaten zu Arbeitsaufzeichnungen führt. Diese Vorgehensweise wird gleichermaßen auf alle im Prüfungsbericht benannten Aufgabengebiete erstreckt. Darüber hinaus auch auf diejenigen die grundlegend nicht im Fokus von Arbeitsaufzeichnungen gesehen worden sind. In diesem Zusammenhang wird die Charite-Universitätsmedizin Berlin auch die Prüfung von eingruppierungsrelevanten Merkmalen integrieren, u. a. die Prüfung von persönlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nebst einer damit verbundenen Eingruppierung. Eine abschließende Bewertungsfeststellung zu den einzelnen Aufgabengebieten und Bereichen wird nicht vor Ende des Kalenderjahres 2011 zu erwarten sein.
Bei der Prüfung von Bewertungen von Stellen und Eingruppierungen von Angestellten in den Bereichen der Kaufmännischen Leitungen der Centren, des Geschäftsbereiches Informationstechnik und des Qualitätsmanagements in der Stabsstelle der Klinikumsdirektion stellte der Rechnungshof weitere erhebliche Mängel fest:
· In allen 17 Kaufmännischen Centrumsleitungen variieren Anzahl der Beschäftigten, Stellenbezeichnungen und Eingruppierungen, obwohl weitgehend identische Aufgaben zu erledigen sind. Die Stellen für Sekretärinnen, Referenten, Assistenten, Sachbearbeiter, wissenschaftliche Mitarbeiter und IT-Beauftragte sind für jeweils gleiche
Tätigkeiten unterschiedlich bewertet (EG 6 bis EG 12). Der Rechnungshof hat das Vorgehen der Charite beanstandet und eine einheitliche Stellenbewertung bei gleichen Aufgaben gefordert, um tarifgemäße Eingruppierungen zu gewährleisten und weitere unterschiedliche Entwicklungen zu vermeiden.
· Zum „kostenneutralen Insourcing von IT-Leistungen" beschloss der Aufsichtsrat im Mai 2008 die Rückführung bzw. Neuzuführung von 64 Dienstkräften in den Geschäftsbereich Informationstechnik. Zur Zeit der Prüfung war die Anzahl der Beschäftigten im Geschäftsbereich allerdings mehr als doppelt so hoch. Für die Bewertung der Aufgabengebiete und die Eingruppierung der Beschäftigten des gesamten IT-Bereichs hat die Charite bis auf wenige Ausnahmen den Allgemeinen Teil der Anlage 1 a zum BAT/BAT-O anstelle der speziellen Merkmale für Angestellte in der Datenverarbeitung des Teils II B a. a. O. herangezogen. Dieses fehlerhafte Verfahren hat zur Folge, dass IT-spezifische Arbeitsvorgänge bis zu zwei Vergütungsgruppen höher bewertet wurden. In den fünf Abteilungen mit 21 Arbeitsgruppen und fast 140 Dienstkräften entstand eine sehr hohe Vergütungsstruktur. Neben drei Beschäftigten mit Sonderverträgen sind allein 80 Beschäftigte in die VGrn. IV a/III/EG 11 bis II a/I b/EG 14 eingereiht. In der EG 14 befinden sich 20 Dienstkräfte, von denen zwölf nicht einmal eine Leitungsfunktion ausüben. Hingegen wären nach den spezifischen Eingruppierungsmerkmalen für Angestellte in der Datenverarbeitung die Leiter von IT-Bereichen bzw. Arbeitsgruppen vergleichsweise nur den VGrn. V b/EG 9 bis III/II a/EG 12 zuzuordnen. Der Rechnungshof hat die Vorgehensweise der Charite beanstandet.
· Mit der Zentralisierung der Aufgaben des Qualitätsmanagements in der Stabsstelle der Klinikumsdirektion wurden die Beschäftigten einheitlich aufgrund einer Muster-Aufgabenkreisbeschreibung der VGr. III/EG 12 zugeordnet. Die bewertungsrelevanten Arbeitsvorgänge gründen sich auf einzelne Projekte des Qualitätsmanagements, deren Leitung und Koordination ganz überwiegend Ärzten vorbehalten ist, und auf die „Entscheidungsbefugnis bei der Festlegung von Behandlungspfaden", die wiederum eigenverantwortlich von den jeweiligen medizinischen Fachbereichen wahrgenommen wird; der Bereich Qualitätsmanagement nimmt dabei die zentrale organisatorische Erfassung und Steuerung vor. Weitere Aufgaben, wie Auswertung von Fragebogen, Erarbeitung einer Datenbank für Patientenbeschwerden, Einführung eines Meldesystems für Zwischenfälle, online-Erfassungssystem für bestimmte Krankheiten oder Vereinheitlichungen von Pflegedokumenten, sind nicht als erheblich für eine Bewertung und Eingruppierung nach VGr. III/EG 12 anzusehen. Der Rechnungshof hat auch dieses mangelhafte Verfahren beanstandet.
Der Rechnungshof hat die Charite aufgefordert, Aufgabenkreisbeschreibungen und Bewertungen sowie die Eingruppierungen zu überprüfen.
Zu T 227 und 231: Kaufmännische Centrumsleitungen (KCL).
Bei der vom Rechnungshof gerügten Personalausstattung des Sekretariats- und Assistenzbereichs der Kaufmännischen Zentrumsleitungen war bereits im Zuge der Verwaltungsreform II (VWR II) eine Vereinheitlichung vorgesehen. So wurde im Rahmen der VWR II die Personalausstattung für die dezentrale Verwaltung angepasst. Die vorhandene personelle Ausstattung soll sich danach um 7,85 Vollkräfte (VK) reduzieren, was zurzeit auch in einem Umfang von 6,85 VK realisiert werden konnte. Diese Projektierung ist noch nicht in Gänze als abgeschlossen zu betrachten mit der Aufgabenstellung, die Restgröße kurzfristig zu realisieren. Im Übrigen werden die Aufgabengebiete der Assistentinnen für die KCLs ebenso einer inhaltlichen Überprüfung unterzogen sowie einer damit einhergehenden Bewertungsfeststellung.
Geschäftsbereich Informationstechnik (GB IT)
Auch bei diesen Aufgabengebieten wird die Charite entsprechend den Hinweisen des Rechnungshofs überprüfende Bewertungsfeststellungen vornehmen. Hierzu werden die einzelnen Aufgabengebiete einer umfassenden und eingehenden Kontrolle unterzogen. Dabei werden insbesondere die eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsmerkmale und deren tarifliche Zuordnung ebenso ein besonderes Augenmerk erfahren, wie die Abgrenzungen der unterschiedlichen Tätigkeitsfelder im Verhältnis zueinander und deren Wertebenen.
Soweit das so genannte IT-Insourcing-Konzept wegen einer angeblichen personellen Überausstattung bemängelt wird, weist die Charite daraufhin, dass gerade dieses
Projekt exemplarisch das wirtschaftliche Handeln der Charite zeige. Am 17.05. hat der Aufsichtsrat das IT-Konzept des Vorstands beschlossen. Ausgangspunkt war dabei, dass sich die IT-Aufwendungen bis zum Jahre 2008 auf 23,9 Mio. Euro aufsummiert hatten, wovon die Beauftragungen von Fremdfirmen mehr als die Hälfte des Betrags ausmachten.
Die durchschnittlichen Personalkosten dieser externen spezialisierten Dienstleister beliefen sich seinerzeit rechnerisch auf ca. 123.000 Euro pro Vollkraft und betrugen damit mehr als das Doppelte der Charite-internen Kosten pro Vollkraft. Zum Aufbau interner Expertise und Freisetzung von Ressourcen für überfällige IT-Infrastruktur durch erhebliche Absenkung des Lohnniveaus wurde das Insourcing beschlossen.
Die wirtschaftlichen Erwartungen haben sich voll erfüllt, die Abhängigkeit von Externen wurde überwunden, das Serviceniveau und die Infrastruktur ausgebaut und die Querschnitttechnologie in zahlreichen Zukunftsfeldern zur Optimierung der klinischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgreich eingesetzt.
Beispielhaft sind die Etablierung des elektronischen Rechnungseingangs, die Einführung des klinischen Arbeitsplatzes mit revisionssicherer standardisierter Arztbriefschreibung, die Einführung des RIS/PACS-Systems als Grundpfeiler leistungsstarker radiologischer Diagnostik (ohne physische Archivierung und Verwaltung von Röntgenfilmen), die Entwicklung telemedizinischer Anwendungen (mit der Folge erfolgreicher Einwerbung von Fördergeldern des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in 8-stelliger Höhe für das „Fontane-Projekt" zur Betreuung Herzkranker in Brandenburg) und innovative Datenbankprojekte zur umfassenden Nutzung von Routinedaten mit positiver Evaluation durch die Technologiestiftung Berlin (TSB).
Der Geschäftsbereich IT ist in diesen Feldern entweder federführend oder als „Enabler" maßgeblich am Erfolg beteiligt. Die 2010 erreichte nochmalige erhebliche Ausweitung der Drittmittel auf ca. 150 Mio. Euro ist zum Teil Resultat der Investitionen in IT-Leistungen. Kooperationsprojekte und Entwicklungspartnerschaften mit industriellen Partnern werden derzeit sondiert und erfordern die zwischenzeitlich aufgebaute interne IT-Kompetenz. All diese Effekte konnten letztlich nur dadurch erzielt werden, dass der Personalkörper im IT-Bereich zu den gegebenen Konditionen und im gegebenen Umfang aufgebaut wurde.
Aufgaben des Qualitätsmanagement Ebenfalls hält die Charite in diesem Sachthema die Eingruppierungen der Beschäftigten der Stabsstelle Qualitätsmanagement entgegen der Auffassung des Rechnungshofs nicht für zu hoch. Im Rahmen des Verfahrens für die Bewertungsfeststellung sei im Kalenderjahr 2007, im Wege von Referenzvergleichen (Abfrage von gleichrangigen Einrichtungen im Gesundheitswesen), sichergestellt worden, dass neu zu etablierende Aufgabengebiete auf der Ebene der Uni-Klinken in Deutschland vergleichbar sind. Dies beziehe sich sowohl auf die verschiedenen Aufgabenspektren als aber auch auf das Eingruppierungsgefüge. Für die Organisationseinheit „Stabsstelle Qualitätsmanagement" sei die Uniklinik Hamburg-Eppendorf als Vergleichsmaßstab herangezogen worden. Nahezu identische Aufgabenverteilungen seien dort nach Vergütungsgruppe III BAT bewertet worden.