Metropol-Theater in der Denkmalliste

Zum Schutzgut gehören neben den Bauten und Anlagen der Fern- und S-Bahn auch die UBahnstation mit allen Verbindungstreppen und Gängen.

Des Weiteren sind unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplans angrenzend die Weidendammer Brücke und das Metropol-Theater in der Denkmalliste von Berlin als Baudenkmale gemäß § 2 Abs. 2 DSchGBln wie folgt eingetragen:

· Friedrichstraße, Weidendammer Brücke, 1895-97 von Otto Stahn, 1914-22 verbreitert.

· Friedrichstraße 101-102, Admirals-Palast, 1910-11 von Heinrich Schweitzer, Umbau zum Theater 1922 von Kaufmann & Wolffenstein; Umbau, 1939-40 von Paul Baumgarten d. Ä. Planckstraße 21/23

Schließlich ist die Stadtbahntrasse als Denkmalbereich (Gesamtanlage) gemäß § 2 Abs. 3 DSchGBln eingetragen:

· Stadtbahntrasse zwischen Ostbahnhof und Holtzendorffstraße, Stadtbahnviadukt, Bahndamm, Brückenbauten, 1875-82 von Ernst Dircksen; 1912-39 Umbauten.

Erhaltungsgebiet

Das Areal des „Spreedreiecks" liegt im Erhaltungsgebiet (gemäß § 172 BauGB), Bereich Dorotheenstadt, Friedrichstadt (Verordnung Bezirk Mitte vom 3. März 1997). Grunddienstbarkeiten:

Für die Flurstücke im Geltungsbereich sind im Grundbuch in der Abteilung II folgende planungsrelevanten Belastungen eingetragen: Flurstücke 235, 237 und ehemaliges Flurstück 243 (jetzt 434 und 435)

· Benutzung der Grundstücke als Straße in unbeschränktem Umfang wie eine öffentliche Straße durch den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Grundbuch der Dorotheenstadt Band 13, Blatt 622 (derzeit Deutsche Bahn AG) und keine Behinderung des Zu- und Abgangs auf dem Fahrdamm und den Bürgersteigen zwischen dem Reichstagufer und der Friedrichstraße

· beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Eisenbahntunnelrecht bzw. eisenbahnrechtlich gewidmetes Tunnelrecht) für die Deutsche Bahn AG

· Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht, Bebauungsverbot; Duldung von Einwirkungen, die von den Bahnanlagen und dem Bahnbetrieb ausgehen) für den jeweiligen Eigentümer von Mitte Blatt 19805 N (derzeit Deutsche Bahn AG). Flurstücke 238, 239 und 240

· beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Eisenbahntunnelanlagenrecht bzw. Eisenbahntunnelrecht) für die Deutsche Bahn AG Bezogen auf das neu gebildete Flurstück 429 besteht gemäß Vermögenszuordnungsbescheid vom 11. September 2001 die Verpflichtung, die aus dem Eigentumsübergang erwachsenden Rechte und Pflichten durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit dinglich zu sichern.

Darüber hinaus hat sich der Eigentümer verpflichtet, die nicht oberirdisch bebaubaren Freiflächen der ehemaligen Flurstücke 242 (jetzt 432 und 433) und 243 (jetzt 434 und 435) auf der Basis eines mit dem Bezirksamt Mitte zu schließenden Vertrages für die Öffentlichkeit als begehbaren Stadtplatz zugänglich zu halten.

Gewidmetes Straßenland

Das ehemalige Flurstück 243 (jetzt 434 und 435) ist gewidmetes Straßenland.

II. Planinhalt

1. Entwicklung der Planungsüberlegungen Erste Überlegungen zur Bebauung des Plangebietes gab es bereits 1910 im Rahmen des Wettbewerbes für Groß-Berlin. 1921 lobte die Berliner Turmbau AG einen Ideenwettbewerb aus, bei dem 145 Entwürfe eingereicht wurden. Lobende Erwähnung fand dabei Mies van der Rohes Entwurf für ein Glashochhaus, der internationale Bekanntheit erlangte und durch den auch das Areal prominent wurde. Der Hochhausentwurf wie auch nachfolgende Planungen wurden nicht realisiert.

Die Fläche wurde stattdessen für provisorische Läden genutzt, die im zweiten Weltkrieg zerstört worden sind. In der Nachkriegszeit blieb das Areal bis zur Errichtung der Grenzabfertigungshalle des Bahnhofs und ergänzender Bauten unbebaut.

In der Nachwendezeit war das Areal Gegenstand einer Reihe von Gutachten und Wettbewerben:

· Städtebauliches Strukturkonzept Bahnhof Friedrichstraße, Senatsverwaltung für Bauund Wohnungswesen, 1992

· Erarbeitung von Nutzungsempfehlungen für den Bereich Bahnhof Friedrichstraße in Berlin-Mitte, Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen 1992

· Gestaltungsgutachten Friedrichstraße, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz 1993

· Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Bahnhofsbereich Friedrichstraße", Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz 1992/93.

· Überarbeitung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs „Bahnhofsbereich Friedrichstraße" Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz 1993.

In einer überarbeiteten Fassung wurde das Bebauungskonzept der ersten Preisträger (Architekten „Nalbach+Nalbach"), mit einem Beschluss des Koordinierungsausschusses für innerstädtische Investitionen (KOAI) vom 27. September 1993 unter Beteiligung des Bezirks Mitte bestätigt. Es wurde damit das von den zuständigen Verwaltungen getragene Planungsziel für Berlin (FNP, Planwerk Innenstadt) und Grundlage des Bebauungsplanentwurfes I-50.

Das 1995 zwischenzeitlich beabsichtigte Planungsziel des Bezirksamtes Mitte für das Gelände des „Spreedreiecks", eine öffentliche Grünfläche planungsrechtlich zu sichern, entsprach nicht der Bedeutung dieses Standorts, so dass dieser Bereich 1998 zum Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem. § 9 AGBauGB erklärt wurde.

Einschränkungen hinsichtlich der Bebaubarkeit der Grundstücksflächen haben die Umsetzbarkeit des städtebaulichen Konzeptes von „Nalbach+Nalbach" jedoch in Frage gestellt. Im Jahre 2004 wurde deshalb erneut ein Gutachterverfahren mit 6 internationalen Architekturbüros durchgeführt. Gewinner in diesem Gutachterverfahren war das Büro „Diener + Diener Architekten", das ein dreiseitiges, leicht gefaltetes Bauwerk vorsah. Als zweiter Preisträger konnten sich Grüntuch Ernst Architekten und als dritter Preisträger „markbraun Architekten" qualifizieren.

Das Anforderungsprofil, das vom zukünftigen Nutzer des Bürogebäudes formuliert worden ist, machte eine Überarbeitung des Ergebnisses des Gutachterverfahrens erforderlich.