Perspektiven für die Arbeit des Kriseninterventionsteam Stalking und häusliche Gewalt beim Täter-Opfer-Ausgleich Bremen e. V.

Seit dem 15. Dezember 2006 ist der Täter-Opfer-Ausgleich Bremen e. V. (TOA Bremen) federführende Einrichtung des europäischen AGIS-Projekts unterstützt. Im Rahmen des Projekts werden, in engster Kooperation mit der Polizei um die Opfer von Stalking-Delikten zu schützen und auf die Täter einzuwirken.

Bremen hat in den vergangenen Jahren eine Vorreiterrolle im Bereich der auf Kriminalprävention und Opferschutz gleichermaßen und dient auch der Entlastung der Strafverfolgungsbehörden. Der TOA Bremen erarbeitet daher als entsprechenden Partnern aus Großbritannien, Italien, Polen und Schweden eine europäische best-practice zum Umgang mit Stalking-Delikten.

Am 31. März 2007 wurde mit dem Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen der neue Tatbestand der Nachstellung in das Strafgesetzbuch aufgenommen (§ 238 Das Stalking-KIT ist insofern nicht nur für die Opfer und die Täterinnen und Täter, sondern auch für die Strafverfolgungsbehörden ein sinnvolles Instrument zu einem angemessenen Umgang mit Stalking-Delikten und den davon betroffenen Bürgerinnen und Bürgern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Die Beauftragung des Stalking-KIT geschieht auf Grundlage einer bestehenden Verwaltungsvorschrift des Senators für Inneres, des Senators für Justiz und Verfassung sowie des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und des Senators für Bildung vom Dezember 2001. Sieht der Senat die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Bremen und der Polizei Bremen sichergestellt?

2. Wie viele hauptamtliche Mitarbeiter/-innen beschäftigt der TOA Bremen im dem auf Seiten der Polizei Bremen und der Staatsanwaltschaft Bremen gegenüber?

3. Kofinanzierung für das Stalking-KIT?

4. Staatsanwaltschaft Bremen im Stalking-Bereich seit Bestehen des neuen Nachstellungsparagrafen im Strafgesetzbuch?

5. Bremen seit seinem Bestehen mit welchem Erfolg betreut? Wie viele Stalker und wie viele Opfer wurden dabei erreicht (bitte Aufteilung nach Geschlecht)? Wie lassen sich weiterhin aus den bisher gewonnenen Daten ableiten?

6. Wie schätzt der Senat die Dunkelziffer im Bereich der Stalking-Delikte ein, und welche Entwicklungsperspektiven sieht der Senat für die weitere Arbeit des Stalking-KIT?

7. vor, die an Gesprächen im Stalking-KIT teilgenommen haben?

8. Welchen kriminalpräventiven Wert misst der Senat dem Stalking-KIT gerade im Umgang mit den Stalkern bei?

9. mit Stalking-Delikten ausgebildet, und wie wird eine tragfähige Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft mit dem freien Träger gesichert?

10. Welche Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen stehen Richterinnen und Richtern Verfügung?

11. Wie werden die Mitarbeiter/-innen des TOA Bremen im Umgang mit Stalkern sie?

12. Bremen hat bisher eine bundesweite Vorreiterrolle im Bereich der Stalking-Bekämpfung eingenommen. Wie kann vor diesem Hintergrund die Finanzierung des Stalking-KIT nach Auffassung des Senats auch in den kommenden Jahren sichergestellt werden?