Einschlägige Studiengänge der fachgebundenen Hochschulreife zu § 46
1. Ausbildungsrichtung Wirtschaft:
a) Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge einschließlich Wirtschaftsingenieurwesen, -informatik und -mathematik Statistik Medienberatung Medienwissenschaft Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
b) Lehramt an beruflichen Schulen: Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fächer jeweils als berufliche Fachrichtungen
c) Studium für das Lehramt mit Kernfach und Zweitfach