Wasserstadt Berlin-Oberhave
Stand der Entwicklung im Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung:
Die im Rahmen der Umsteuerung geänderten Entwicklungsziele sind erreicht bzw. wurden für eine Teilfläche aufgegeben. Deshalb wurde auch für diese Bereiche mit einer Gesamtfläche von 136,8 ha die Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Wasserstadt Berlin Oberhavel vom 13. Juli 1992 aufgehoben.
Die Wasserstadt Berlin-Oberhavel ist zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbestandort mit erheblichem Zukunftspotenzial umgestaltet worden. Auch wenn bisher nicht alle Grundstücke bebaut sind, wurden doch die Voraussetzungen für eine künftige selbsttragende Entwicklung geschaffen. Die Entwicklungsziele sind durch die Festsetzung von Bebauungsplänen flächendeckend planerisch gesichert.
Alle Maßnahmen, für deren Umsetzung Berlin zuständig ist, sind im Geltungsbereich dieser Verordnung entweder bereits durchgeführt oder ihre Durchführung ist gewährleistet. Insbesondere wurden Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen hergestellt. Im Bereich Haveleck wurde eine Kita hergestellt, ein weiterer Standort im selben Quartier planungsrechtlich gesichert. Bei steigendem Bedarf an Schulplätzen kann eine weitere Grundschule im Bereich Maselake Nord errichtet werden, die hier planungsrechtlich gesichert wurde. Ferner wurden über 113.000 m² an Grün- und Spielflächen, insbesondere der Quartierspark im Haveleck und - auf der Westseite der Wasserstadt - der Maselakepark im Quartier Maselake-Zentrum hergestellt.
Soweit Betriebsverlagerungen zur Neuordnung des Gebiets erforderlich waren, wurden diese durchgeführt. Die Erschließungsmaßnahmen wurden im Geltungsbereich dieser Verordnung entweder bereits vollständig abgeschlossen oder ihre Herstellung ist gewährleistet. Insgesamt wurden über 150.000 m²
Verkehrsflächen hergestellt bzw. ausgebaut, darunter die Daumstraße, die Rauchstraße, zwei Havelbrücken, die erstmalige öffentliche Erschließung der Insel Eiswerder, die innere Erschließung des Quartiers Maselake Zentrum (IVG) und die Neuerschließung des Quartiers Haveleck nach Verlagerung und Sanierung der ehemaligen Öllager.
Auch der durchgängige Uferwanderweg ist mit Ausnahme von zwei kurzen Teilabschnitten bereits fertig gestellt. Umfangreiche Altlastensanierungsmaßnahmen wurden durchgeführt, die aufgrund der vormaligen Nutzung des Bereichs als Rüstungsproduktionsstätte- und Lagerstandort erforderlich waren, um eine Neuordnung des Gebiets zu ermöglichen.
Zusätzlich zu den in der Gebietskulisse der ersten Rechtsverordnung hergestellten über 3.300 Wohneinheiten wurden im Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung bis zum Ende des Jahres 2007 über 500 weitere Wohneinheiten und 367.000 m² BGF vorhandener Gewerbefläche entlassen.
Noch abzuschließende Maßnahmen nach Aufhebung des Entwicklungsrechts im Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung
Im Rahmen der Abwicklung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sind noch Restaufgaben durchzuführen.
Im Bereich des Gebiets Nordhafen plant die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Bau einer Fußgängerbrücke über die Hafeneinfahrt. Vom Bezirk Spandau wird in diesem Bereich noch ein Teil der dort geplanten Mischverkehrsflächen hergestellt.
Dies erfolgt auch im Bereich des Gebiets Parkstraße-Nord, wo zudem durch den Bezirk noch eine Erschließungsstraße gebaut wird.
Im Bereich des Gebiets Haveleck werden durch den Entwicklungsträger noch weite Teile der Havelpromenade endgültig und der Woblitz-See-Weg provisorisch hergestellt. Die endgültige Fertigstellung der übrigen Erschließungsstraßen in diesem Gebiet soll bei späterer Vermarktung baubegleitend durch den Bezirk Spandau erfolgen.
Teilweise Aufhebung des Entwicklungsrechts mit der vorliegenden Rechtsverordnung wegen Aufgabe der Entwicklungsabsicht
Für das Grundstück Mertensstraße 92 - 130 wurde das Entwicklungsrecht wegen Aufgabe der Entwicklungsabsicht aufgehoben.
Das ursprünglich verfolgte Entwicklungsziel, hier eine Aufwertung und Neuordnung der Fläche zu erreichen und planungsrechtlich zu sichern, konnte mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht erreicht werden. Die Entwicklungskonzeption hat sich deshalb darauf beschränkt, in diesem Bereich Störungen der Wohnbebauung „Wasserbogen" auf der gegenüberliegenden anderen Seite des Maselakekanals auszuschließen. Dies konnte durch eine vertragliche Vereinbarung mit den Eigentümern, die durch eine Baulast gesichert wurde, erreicht werden. Hierin verpflichten sich die Eigentümer zur Verlagerung bestimmter geräuschintensiver Nutzungen an andere Stelle und zur Beräumung des ufernahen Bereichs. Außerdem wurde der Uferwanderweg in diesem Bereich bis etwa auf die Höhe des „Wasserbogens" realisiert.