Bebauungsplan XV68a Dieser Bebauungsplan wurde am 18122002 festgesetzt

Die Kranbahnfuge, wie die ursprüngliche Ostfuge auch bezeichnet wird, ist im Bebauungsplan XV-68a vom 18.12.2002 (GVBl. 2003, S.9) als Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage festgesetzt, gleichzeitig seinerzeit als Landschaftsschutzgebiet nachrichtlich übernommen. Diese öffentliche Parkanlage wird ­ mit Ausnahme des Bereichs am Groß-Berliner Damm - durch den Bebauungsplan 9-16 überplant. Bebauungsplan XV-68a

Dieser Bebauungsplan wurde am 18.12.2002 festgesetzt. Mit dem Bebauungsplan wurde der Landschaftspark mit der West- und der Ostfuge bis zum Bahngelände festgesetzt. Damit wurde die Anlage des Landschaftsparks planungsrechtlich gesichert. Die als öffentliche Parkanlage festgesetzte Ostfuge östlich des Groß-Berliner Dammes wird nun durch den Bebauungsplan 9-16 überplant.

Der Landschaftspark hat innerhalb der Entwicklungsmaßnahme Berlin-Johannisthal/ Adlershof auch die Funktion einer zentralen Sammelausgleichsmaßnahme zum Ersatz für die Eingriffe in Natur und Landschaft einschließlich von Ersatzmaßnahmen für landesrechtlich besonders geschützte Biotope der umliegenden Baufelder bzw. Bebauungspläne des Entwicklungsbereiches. Mit Festsetzung des Bebauungsplanes XV-68a wurden abwägungsrelevante Eingriffe in der Entwicklungsmaßnahme Johannisthal/Adlershof ausgeglichen, sofern ein Ausgleich nicht innerhalb der anderen Bebauungspläne möglich ist.

Bebauungsplan XV-54ab

Der Bebauungsplan XV-54ab wurde am 26.06.2006 festgesetzt. Mit diesem Bebauungsplan wurde die Straßenverkehrsfläche des Groß-Berliner Damms zwischen Segelfliegerdamm und dem Landschaftspark festgesetzt.

Bebauungsplan XV-54c

Der Bebauungsplan XV-54c wurde am 30.06.2006 festgesetzt. Das Plangebiet ist als Gewerbegebiet ausgewiesen.

Bebauungspläne XV-55a und XV-55a-1

Im südwestlich angrenzenden Bebauungsplan XV-55a ist u.a. ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Ein Änderungsverfahren ­ XV-55a-1 ­ ist für Teilflächen dieses Bebauungsplans eingeleitet worden. Der Bebauungsplanentwurf XV-55a-1 grenzt jedoch nicht direkt an den Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-16 an. Der Bebauungsplanentwurf XV-55a-1 sieht die Festsetzung von Mischgebiet vor. Entlang des Groß-Berliner Damms soll das Mischgebiet so gegliedert werden, dass hier Wohnen nicht zulässig ist.

Dieser Bebauungsplanentwurf grenzt unmittelbar an die südöstliche Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans 9-16 an. Es sollen Gewerbegebiete und öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden.

Bebauungsplan XV-67a

Dieser Bebauungsplanentwurf grenzt östlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-16 an. In ihm wird die Wegeverbindung vom Landschaftspark über die Ostfuge zum SBahnhof Adlershof gesichert. Außerdem ist die Festsetzung von Gewerbe- und Kerngebieten geplant.

II. Planinhalt

II. 1 Entwicklung der Planungsüberlegungen

Der Entwicklungsplan für die Entwicklungsmaßnahme Johannisthal/Adlershof sah bis 2003 im Geltungsbereich des Bebauungsplans neben der Verknüpfung mit dem Landschaftspark über den Grünzug „Ostfuge" überwiegend, Wohn- und Mischgebiete sowie Gemeinbedarfsstandorte vor. Im nördlichen Bereich sollten Gewerbegebiete gesichert werden. Das städtebauliche Konzept sah ein orthogonales Straßenraster vor.

Aufgrund des Beschlusses zur Umsteuerung wurde dieser Entwicklungsplan überarbeitet.

Demnach sind im Geltungsbereich keine Wohn- und Wohnfolgenutzungen mehr vorgesehen.

Durch die Konzentration auf die gewerbliche Entwicklung mit der größere zusammenhängende Flächen angeboten werden können, entfällt auch die innere Erschließung des Gebietes. Außerdem wurde im Hinblick auf eine mögliche spätere Anbindung der angrenzenden Bahnflächen die Ostfuge gedreht (s.Pkt.2.4.6). Diese Drehung bewirkt gleichzeitig auch eine Verbesserung der Zuschnitte der Gewerbegrundstücke.

Südlich der Ostfuge soll an die städtebauliche Qualität zum zentralen Bereich der Entwicklungsmaßnahme hin angeknüpft werden und eine Raumkante am Groß-Berliner Damm entstehen. In der Ostfuge sollen die Freiraumqualitäten erkennbar sein und die Bebauung demgegenüber optisch etwas zurücktreten. Die Ostfuge bildet eine Art Zäsur. Nördlich von ihr, sind die städtebaulichen Anforderungen geringer.

II. 1.1 Ausgleichskonzeption für die Entwicklungsmaßnahme

Der Entwicklungsbereich einschließlich seiner Anpassungsgebiete (Flächen der WISTAMANAGEMENT GMBH) umfasste mit förmlicher Festlegung im Jahr 1994 ca. 420 ha. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen ist das Gebiet derzeit in 35 Bebauungspläne aufgeteilt, von denen 24 festgesetzt sind. Der Zuschnitt der Geltungsbereiche der Bebauungspläne in der Entwicklungsmaßnahme „Berlin-Johannisthal/Adlershof" orientiert sich an städtebaulichen Zusammenhängen und durchführungsorientierten Kriterien. Aufgrund dieser Abgrenzung ergibt sich nicht immer die Möglichkeit einer Zuordnung von Eingriffs- zu Ausgleichsflächen innerhalb der jeweiligen Bebauungspläne.