Steuer

Abb.: Stadt-Umland-Zusammenhang von Berlin und Potsdam

Die Analyse dieser Kriterien zeigt auch, dass dieser Raum nicht homogen, sondern sowohl in seiner Struktur als auch in seinen Entwicklungstendenzen differenziert zu bewerten ist. Die Steuerung der Wohnsiedlungsflächen muss dieser Differenziertheit Rechnung tragen.

Das prägende Grundprinzip für die räumliche Ausrichtung der Entwicklung der Wohnsiedlungsflächen orientiert sich dabei an der historisch vorgeprägten Siedlungsstruktur in diesem Raum (Siedlungsstern). Mit den Festlegungen des Plansatzes 4.5 (Z) Absatz 1 Nummer 2 erfolgt eine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die beiden Kerne Berlin und Potsdam einschließlich benachbarter Bereiche im siedlungsstrukturellen Zusammenhang und auf Räume entlang radial verlaufender Schienenstränge im Umland. Die Siedlungsflächenkonzentration soll zugleich den Flächenverbrauch in größeren Teilräumen reduzieren helfen und zur Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, zum Klimaschutz und zum Erhalt der Vielfalt der Kulturlandschaften beitragen.

Als Instrument zur Konzentration der Entwicklung der Wohnsiedlungsflächen auf geeignete Räume wird der Gestaltungsraum Siedlung definiert. Dieser Gestaltungsraum Siedlung umfasst Teile des Kernraumes Berlin und Potsdam sowie Teile der Gemeinden, die entlang der leistungsfähigen SPNV-Radialen liegen. In diesen Gebieten befinden sich für die Konzentration zusätzlicher Wohnsiedlungsflächen geeignete und dafür weniger geeignete Räume. Den Gemeinden verbleibt aber ein umfassender Gestaltungsfreiraum sowohl bei der Ausformung des Gestaltungsraumes Siedlung als auch bei der Ausformung der Entwicklung im Rahmen des Eigenbedarfes in den übrigen Siedlungsbereichen.

Zur Umsetzung dieses planerischen Grundgedankens wird zunächst der Gestaltungsraum Siedlung im Kernraum abgegrenzt. Ausgangspunkt ist dabei der von der Mitte Berlins und Potsdams ausgehende durchweg zusammenhängende Siedlungsflächenbestand. Dieser Kernraum reicht teilweise bis in angrenzende Gemeinden Brandenburgs hinein (Kleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow, Schönefeld, Ahrensfelde, Nuthetal).

Von diesem Kernraum ausgehend sind dann die leistungsfähigen Radialen (Achsen) und die auf diesen Radialen liegenden Gemeinden zu bestimmen, innerhalb derer in einem weiteren Schritt der Gestaltungsraum Siedlung zu definieren ist.

Der enge räumlich-funktionale Verbund zwischen den Umlandgemeinden und den Kernstädten Berlin und Potsdam drückt sich in der Qualität der Verbindung mit dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) aus. Dieser Aspekt ist für die Auswahl der Achsen entscheidend. Demgemäß wird die Qualität der Anbindung einer Bewertung unterzogen (Halt einer Regionalbahn ­ RB/RE, Halt einer S-Bahn, Kapazität, Entfernung vom S-Bahn-Ring Berlin, Entfernung vom Potsdamer Hauptbahnhof). Zusätzlich wird analysiert, welche Gemeinden auf diesen Achsen liegen und für die Aufnahme von weiteren Zuwächsen der Siedlungsentwicklung geeignet sind. Dabei werden zusätzliche Kriterien wie Bevölkerungskonzentration (Bevölkerungsstärke, Einwohnerdichte pro Hektar, Siedlungsfläche), zukünftige Bevölkerungsentwicklung (Bevölkerungsprognose bis 2020), Arbeitsplatzkonzentration (Zahl der Arbeitsplätze) und Anteil der Gewerbeflächen an den Siedlungsflächen herangezogen. Für die Einzugsbereiche wird ein 3-km-Radius angenommen.

- Die Binnenerschließung des Gestaltungsraumes Siedlung ist ausreichend (leistungsfähiges Straßennetz und ausreichende technische Ver- und Entsorgungsinfrastruktur).

- Innerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung liegen die jeweiligen Hauptortsteile der Gemeinden und diese erfassen zusammenhängende Wohnsiedlungsflächen einschließlich zugehöriger Standorte der sozialen Infrastruktur und der Wirtschaft.

- Innerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung liegende Gebiete weisen enge bauliche und räumlich-funktionale Verflechtungen auf.

- Die Freiraumstruktur bzw. Elemente des Freiraumverbundes werden nicht beeinträchtigt.

- Berücksichtigung der kommunalen Planungen, im Speziellen der genehmigten Flächen der Bauleitplanung.

Der nach diesen Kriterien entwickelte Gestaltungsraum Siedlung ist in der Festlegungskarte 1 festgelegt. Innerhalb dieses Gestaltungsraumes Siedlung soll sich die Entwicklung der Wohnsiedlungsflächen über den Eigenbedarf der Gemeinde hinaus vorrangig vollziehen.

Die Kommunen haben zur Binnendifferenzierung dieses Gestaltungsraumes Siedlung große Spielräume. So kann die konkrete räumliche Ausgestaltung der Außenkanten des Gestaltungsraumes Siedlung durch nachfolgende Planungsebenen maßstabsgerecht konkretisiert werden. Auch innerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung ist dem fachrechtlich gebotenen Freiraumerhalt Rechnung zu tragen. Insoweit umfasst der Gestaltungsraum Siedlung Räume, in denen auf der Ebene der Landesplanung eine Siedlungsentwicklung grundsätzlich ermöglicht wird. Maßstabsgerechte Differenzierungen sind durch nachfolgende Planungsebenen vorzunehmen, so dass der festgelegten Gestaltungsraum Siedlung nicht mit Bauflächen gleichzusetzen sind.

Die Entwicklungsspielräume der Gemeinden innerhalb des Siedlungsbestandes sind auf Grund der historischen Entwicklung groß. Geringe Siedlungsdichten und damit Potenziale zur Nachverdichtung (Grundstücksteilung, Neustrukturierung von Bauflächen und Bebauung von Brachen) sind auch außerhalb Zentraler Orte und außerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung sowohl für den Berlin fernen Raum als auch für Gemeinden in den Achsenzwischenräumen des Raumes Berlin ­ Potsdam und Umland vorhanden.