Finanzamt

Den Taxiunternehmen sind in den letzten Jahren zusätzliche Investitionskosten entstanden, weil eine Vielzahl älterer Fahrzeuge, die nicht mehr den gesetzlichen Abgasbestimmungen entsprachen, mit Russpartikelfilter nachgerüstet werden mussten. Nach Einrichtung der Umweltzone war es zudem erforderlich, die nicht nachrüstbaren Fahrzeuge zu erneuern.

Investitionskosten entstehen auch durch die Ausweitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Hierdurch wird der Service für die Fahrgäste verbessert. Den Flughafen Tegel dürfen nur noch solche Taxen anfahren, die eine bargeldlose Zahlung anbieten.

Eine zwingende Investition ist auch die Anschaffung oder Modernisierung der ITKommunikationsmittel, da Umsatzsteuermeldungen, Abführung von Krankenkassenbeiträgen und die Abrechnung der Krankenbeförderung online abgewickelt werden muss.

Zusätzliche Kosten entstehen auch durch die im Rahmen einer Qualitätsoffensive durchgeführten Schulungsmaßnahmen für Taxifahrer und - fahrerinnen. Bei diesen verpflichtenden Fortbildungen werden Kenntnisse zur Unfallverhütung, Verkehrssicherheit, Ortskunde, Taxenordnung und der Taxentarifordnung vermittelt bzw. aufgefrischt.

Darüber hinaus wird mit der Einführung eines Zuschlages von 0,50 bei Aufnahme von Fahrgästen am Flughafen Tegel sichergestellt, dass die Nutzung des gebührenpflichtigen (privaten)Nachrückplatzes 1 für die Taxen kostenneutral erfolgt.

Die Einführung des Zuschlages ist mit qualitätssichernden Maßnahmen verbunden.

Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin (LABO) als zuständige Genehmigungsbehörde für den Taxenverkehr, die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Fuhrgewerbe-Innung, das Straßenverkehrsamt des Landkreises Dahme -Spreewald, die Innung des Berliner Taxigewerbes e.v., der Taxiverband Berlin-Brandenburg e.V. und Taxi Deutschland, Landesverband Berlin e.V. wurden im Vorfeld zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr angehört.

Die angehörten Stellen haben der Verordnung im Wesentlichen zugestimmt.

Die Industrie und Handelskammer zu Berlin (IHK), bewertet in ihrer Stellungnahme die Anpassung der Taxitarife im beantragten Umfang als vertretbar und nicht aus dem wirtschaftlichen Umfeld herausfallend. Sie könne vom Markt ohne zu große Einbußen akzeptiert werden.. Sie folgt den Gewerbevertretungen, die gegenüber der IHK argumentiert haben, dass die Entlastung des Gewerbes durch gesunkene Kraftstoffpreise durch Preissteigerungen in anderen Bereichen überkompensiert seien und zusätzlich Qualitätsmaßnahmen im Taxengewerbe unumgänglich seien.

Zudem wurden im benachbarten Berliner Umland beträchtliche Tariferhöhungen durchgesetzt. Fluggäste auf dem Weg vom Flughafen Schönefeld nach Berlin haben bei gleicher Strecke deutlich unterschiedliche Preise zu zahlen je nachdem ob sie ein Taxi aus Berlin oder dem Landkreis Dahme ­ Spreewald bestiegen haben. Ebenfalls neuerdings deutlich angehobene Preise gelten auch für das Pflichtfahrgebiet Potsdam. Die beantragte Anhebung sei auch unter dem Gesichtspunkt der Bildung eines einheitlichen BBI ­ Tarifes zu befürworten. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)hält die Änderungen des Tarifes für gerechtfertigt und für im Vorfeld ausreichend geprüft und verzichtet deshalb auf weitere Stellungnahmen. Hingegen bewertet es die Einführung des 0,50 Zuschlages ausdrücklich als sehr begrüßenswert, die Summe aus Sicht des Fahrgastes tolerierbar und aus Sicht der Taxen für die Umsetzung des Qualitätskonzeptes unverzichtbar. Die Fuhrgewerbe - Innung, die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Dahme- Spreewald und die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. erklären ihre Zustimmung ohne weitere Begründung. Der Taxiverband Berlin- Brandenburg betont, dass diese moderate Tariferhöhung die Kostensteigerung seit der letzten Tariferhöhung nahezu und der Flughafenzuschlag die Gebühr für die Nutzung des Nachrückplatzes 1 ideal ausgleiche.

Einzig Taxi Deutschland Landesverband Berlin e.V. lehnt in seiner abschließenden Stellungnahme den Tarifantrag ab. Der Verbandvertritt im einzelnen die Ansicht, dass die durch den Flughafen in Rechnung gestellten 0,50 Flughafenzuschlag den Fahrgästen für einen ungerechtfertigten Aufwand in Rechnung gestellt würden. Aus Sicht des Verbandes Taxi Deutschland können die Taxen die Qualitätsmaßnahmen selbst durchführen und sind dazu nicht auf die Berliner Flughafengesellschaft angewiesen sind. Zudem ließe sich nicht feststellen, ob das abholende Taxi über den Nachrückplatz 1 gefahren und also berechtigt sei, den Zuschlag zu verlangen oder nicht, was rechtlich eventuell bedenklich wäre.

Grundsätzlich regen sie Verhandlungen über einen anders, in ihrem Sinne differenzierter, aber gerechter gestalteten Tarif an.

Die ablehnende Stellungnahme des Verbandes Taxi Deutschland führt zu keiner Änderung des Verordnungsentwurfs. Jahrelange erfolglose Bemühungen um die Behebung von Qualitäts- und Organisationsmängeln der Taxen am Flughafen Tegel haben gezeigt, dass die von der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH durchgeführten Qualitätsmaßnahmen auf dem Nachrückplatz 1 des Flughafens Berlin ­Tegel von den Taxen nicht vergleichbar in eigener Regie in die Hand genommen werden können.

b) Einzelbegründung: zu Ziffer 1 a) aa):

Der Grundpreis wird von bisher 3,00 auf 3,20 angehoben. zu Ziffer 1 a) bb)

Der Fortschaltungsbetrag wird aus technischen Gründen von 0,10 auf 0,20 umgestellt; eine Verteuerung des Fahrpreises ist mit der Umstellung des Fortschaltbetrages nicht verbunden. Der neue Grundpreis von 3,20 enthält bereits 0,20 für die erste Teilstrecke. Der bisherige Grundpreis von 3,00 enthielt 0,10 für die erste Teilstrecke. zu Ziffer 1 b)

Der Tarif für die Kurzstrecke wird von bisher 3,50 auf 4,00 angehoben. zu Ziffer 1 c) aa)

Der Kilometerpreis in der Tarifstufe 2 wird bei einer gefahrenen Wegstrecke von 0 bis 7 km von ursprünglich 1,58 auf 1,65 je km und ab 7 km von ursprünglich 1,20 auf 1,28 je km angehoben. zu Ziffer 1 c) bb)

Der Fortschaltbetrag wird von 0,10 auf 0,20 umgestellt. zu Ziffer 1 d)

Der Fortschaltbetrag wird von 0,10 auf 0,20 umgestellt.

Infolge der Änderung des Fortschaltbetrages von 0,10 auf 0,20 erfolgt eine Anpassung für die gefahrenen Wegstrecken wie folgt: 0 bis 7 km von ursprünglich 63,29 m auf jetzt 121,20 m und ab 7 Km von ursprünglich 83,33 m auf jetzt 156,30 m. zu Ziffer 2 a)

Die Überschrift wird aus redaktionellen Gründen durch die Angabe "Wartezeit" ergänzt, da der Absatz 1 nur die Wartezeit betrifft. Bei der Wartezeit handelt es sich nicht um einen Zuschlag. Zuschläge sind in den Absätzen 2 und 3 geregelt. zu Ziffer 2 b)

Bei der Änderung der Angabe „2 Minuten" in die Angabe „einer Minute" in Satz 1 handelt es sich um eine redaktionelle Änderung. Mit der Änderung des Tarifes vom 27. Februar 2007 war die Wartezeit von ursprünglich zwei Minuten auf eine Minute reduziert worden. Eine entsprechende Regelung war in Satz 2 ­ nicht aber in Satz 1 erfolgt. Dies wird nunmehr nachgeholt.

Ferner wird der Preis für die Wartezeit je Stunde von ursprünglich 24,00 auf jetzt 25,00 angehoben.

Schließlich wird nach Satz 2 aus redaktionellen Gründen ein neuer Satz 3 eingefügt, der der Umstellung des Fortschaltbetrages von 0,10 auf 0,20 Rechnung trägt.

Infolge dieser Änderung werden die ursprünglichen Sätze 3 und 4 zu den Sätzen 4 und 5. Im neuen Satz 4 wird der Begriff „Zuschlag" aus redaktionellen Gründen durch den Begriff „Betrag" ersetzt, da es sich bei der Wartezeit nicht um einen Zuschlag handelt. zu Ziffer 2 c)

Durch Änderung des Wortes „weitere" in „folgende" wird redaktionell klargestellt, dass es sich bei der Wartezeit nicht um einen Zuschlag handelt und dass Zuschläge vielmehr nur in Absatz 2 und 3 geregelt sind.

Neu eingeführt wird zum 1.7.2009 ein Zuschlag von 0,50 bei Aufnahme von Fahrgästen am Flughafen Tegel durch Taxen, die den kostenpflichtigen Nachrückplatz 1 nutzen. Dieser Zuschlag hat den Sinn, diejenigen Kosten zu decken, die den Taxen ab dem 1.7.2009 durch Nutzung des Nachrückplatzes 1 entstehen. Zu diesem Zeitpunkt führt die Berliner Flughafengesellschaft mbH auf dem Nachrückplatz 1 am Flughafen Tegel Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung ein.

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen stellt sie das Gebührensystem um und erhebt von den Taxen für jede Einfahrt auf den Nachrückplatz 1 eine Gebühr von 0,47. Bei der Höhe des von den Fahrgästen zu erhebenden Zuschlages wird berücksichtigt, dass die Taxen auf die Einnahme des Zuschlags von 0,50 an das Finanzamt 7% Mehrwertsteuer abführen müssen. Dadurch werden sie neben der an die Berliner Flughafengesellschaft mbH zu zahlenden Gebühr von 0,47 um weitere, an das Finanzamt zu zahlende, 0,03 belastet.

Der Zuschlag wird nur von denjenigen Fahrgästen erhoben, die eine Taxe vom Flughafen Tegel nutzen, die zuvor den kostenpflichtigen Nachrückplatz 1 in Anspruch genommen hat. zu Ziffer 3

Die Änderung der Angabe 0,40 in 0,41 ist auf die Erhöhung des Preises für die Wartezeit von 24,00 auf 25,00 je Stunde zurückzuführen.