Daten

Begriffe

Brutto-Grundfläche (BGF) Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks mit Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02, Tabelle, Nummer 1 bis 9, und deren konstruktive Umschließungen.

Nicht zur Brutto-Grundfläche gehören die Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, z. B. nicht nutzbare Dachflächen, fest installierte Dachleitern und -stege, Wartungsstege in abgehängten Decken.

Die Brutto-Grundfläche gliedert sich in Netto-Grundfläche und Konstruktions-Grundfläche.

Brutto-Rauminhalt (BRI) Summe der Rauminhalte des Bauwerks über Brutto-Grundflächen

Der Brutto-Rauminhalt wird von den äußeren Begrenzungsflächen der konstruktiven Bauwerkssohle, der Außenwände und der Dächer einschließlich Dachgauben und Dachoberlichtern umschlossen.

Nicht zum Brutto-Rauminhalt gehören die Rauminhalte von

- Tief- und Flachgründungen,

- Lichtschächten,

- Außentreppen,

- Außenrampen,

- Eingangsüberdachungen,

- Dachüberständen, soweit sie nicht Überdeckungen für Bereich b nach Abschnitt 4.1.2. darstellen,

- auskragenden Sonnenschutzanlagen,

- über den Dachbelag aufgehenden Schornsteinköpfen, Lüftungsrohren und -schächten.

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4. Ermittlungsgrundlagen

Allgemeines:

Die Ermittlung der Grundflächen und Rauminhalte erfolgt in ihrer Genauigkeit entsprechend dem Planungsfortschritt z. B. von der Bedarfsplanung bis zur Dokumentation und anhand der jeweiligen Planungsunterlagen.

Grundflächen und Rauminhalte sind nach ihrer Zugehörigkeit zu folgenden Bereichen getrennt zu ermitteln:

- Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen,

- Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen,

- Bereich c: nicht überdeckt.

Sie sind ferner getrennt nach Grundrissebenen, z. B. Geschossen, und getrennt nach unterschiedlichen Höhen zu ermitteln. Dies gilt auch für Grundflächen unter oder über Schrägen.

Grundflächen von waagerechte Flächen sind aus ihren tatsächlichen Maßen, Grundflächen von schräg liegenden Flächen, z. B. Tribünen, Zuschauerräume, Treppen und Rampen, aus ihrer senkrechten Projektion auf eine waagerechte Ebene zu ermitteln.

Grundflächen sind in Quadratmeter (m2), Rauminhalte in Kubikmeter (m3 anzugeben.

Ermittlung von Grundflächen

Brutto-Grundfläche

Für die Ermittlung der Brutto-Grundfläche (Summe aus Netto-Grundfläche und Konstruktions-Grundfläche) sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z. B. Putz, Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Höhe der Boden- und Deckenbelagsoberkanten anzusetzen.

Brutto-Grundflächen des Bereiches b sind an den Stellen, an denen sie nicht umschlossen sind, bis zur vertikalen Projektion ihrer Überdeckungen zu ermitteln. Brutto-Grundflächen von Bauteilen (KonstruktionsGrundflächen), die zwischen den Bereichen a und b liegen, sind zum Bereich a zuzuordnen.