Ausbildungs- und Prüfungsrahmen für einen Bachelorstudiengang gehobener Polizeivollzugsdienst

Mit der vorliegenden Verordnung wird der rechtliche Ausbildungs- und Prüfungsrahmen für einen Bachelorstudiengang gehobener Polizeivollzugsdienst ­ Schutzpolizei, Kriminalpolizei und Gewerbeaußendienst (APOgDPol ­ B.A.) geschaffen, der am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR Berlin) zum Wintersemester 2010 / 2011 nach erfolgter Akkreditierung angeboten werden wird. Die derzeit geltende Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst ­ Schutzpolizei, Kriminalpolizei und Gewerbeaußendienst ­ (APOgDPol), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. August 2002 (GVBl. S 264) bleibt bis zum Auslaufen des derzeitigen Diplomstudienganges gültig.

Die neu gefasste Verordnung vollzieht die Umstellung des seit 1974 angebotenen Diplomstudienganges gehobener Polizeivollzugsdienst auf einen berufsqualifizierenden Studiengang im „BachelorFormat" als Folge des sog. Bologna - Prozesses. Mit der Einführung des Bachelorstudiengangs bleibt der Studiengang gehobener Polizeivollzugsdienst weiterhin ein „interner" Studiengang gemäß § 122

Berliner Hochschulgesetz, an dem die Studierenden Anwärterinnen und Anwärter mit beamtenrechtlichen Pflichten sind und mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums die Laufbahnbefähigung erhalten. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung ist Bestandteil des von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) eingereichten Akkreditierungsverfahrens und soll mit der Akkreditierung des Bachelor - Studiengangs gehobener Polizeivollzugsdienst zum 1. Oktober 2010 in Kraft treten.

Mit der Umstellung der Ausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes werden die Inhalte des bestehenden Curriculums unter Berücksichtigung internationaler Standards weiterentwickelt und den aktuellen Anforderungen des Polizeiberufs angepasst. Darüber hinaus wird eine stärkere Verzahnung der fachtheoretischen und fachpraktischen Teile des Studiums verwirklicht. Neu sind der modulare Aufbau des Studiums und die damit verbundenen vermehrten Leistungskontrollen. Der Modulkatalog bildet die Grundlage für die fachtheoretische und die fachpraktische Ausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes. Hier sind die Inhalte, die Lernziele und die Struktur der jeweiligen Module beschrieben sowie die Form der Leistungsnachweise, die Arbeitsleistung der Studierenden in Kontaktu. Selbststudienanteil (sog. Workload), die Anzahl der zu erwerbenden Leistungspunkte (ECTSCredits) in jedem Modul sowie die Verantwortlichkeiten der Modulkoordination geregelt.

Für die Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen des mittleren Dienstes gibt es kein verkürztes Studium mehr, auch sie werden künftig drei Jahre für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei ausgebildet, um die für den Bachelor - Abschluss vorgeschriebenen 180 ECTS - Punkte (European Credit Transfer and Accumulation System) zu erwerben. Ihren Vorkenntnissen wird dadurch Rechnung getragen, dass die berufspraktischen Studienzeiten für sie teilweise inhaltlich anders ausgestaltet sind als bei den Laufbahnbewerbern und Laufbahnbewerberinnen.

Als Leistungsnachweise sind am Ende jedes Moduls oder Modul begleitend Prüfungen vorgesehen.

Die Fortsetzung des Studiums hängt vom erfolgreichen Bestehen jedes einzelnen Moduls ab.

Wesentliche Folge der Umstellung des Studiengangs ist die völlige Umgestaltung der Ausbildung, die die Anwärter und Anwärterinnen für den Polizeivollzugsdienst erhalten. ab. Es gibt künftig keine staatliche Laufbahnprüfung i.e. Sinne mehr, sondern die bestandene Hochschulprüfung wird durch diese Verordnung als Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst anerkannt.

Um die Kompatibilität des neuen Studiengangs zur polizeilichen Praxis und die Anforderungen an die rechtlichen Vorgaben sicherzustellen, wurden die Ausbildungsinhalte und die Formen der Leistungsüberprüfungen in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften des Fachbereichs 5 der HWR, Vertretern der Polizeibehörde und der Senatverwaltung für Inneres und Sport entwickelt. Somit entstand ein zwischen den betroffenen Bereichen abgestimmtes Konzept, dessen Ergebnis die Qualität der Ausbildung sichert und den gestiegenen Anforderungen des Polizeiberufs gerecht wird.

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Ständige Leistungskontrollen, eine Vielfalt didaktischer Lehrformen, die Verpflichtung des Fachbereichs zur ständigen Bewertung und Evaluation der Qualität der Lehre, die permanente Ausrichtung des Studiengangs an den Erfordernissen der polizeilichen Praxis sowie die Akkreditierung und in regelmäßigen Abständen stattfindende Folgeakkreditierungen sichern dabei die Qualität und die Praxisorientierung der Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst und gestalten den Lehrprozess lebendig und abwechslungsreich.

Die Umstellung ist auch vor dem Hintergrund der Einführung des Master-Studiengangs „Police Management" an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster-Hiltrup im Jahr 2005 zu sehen, dessen erfolgreicher Abschluss den Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst eröffnet. Der Bachelorstudiengang „gehobener Polizeivollzugsdienst" versteht sich als diesem Masterstudiengang vorgelagerte grundständige Ausbildung.

b) Einzelbegründungen:

1. Zu § 1 (Geltungsbereich)

In § 1 wird der Geltungsbereich definiert. Im Absatz 2 wird klargestellt, dass die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten unter den gleichen Bedingungen wie die Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber in die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes eingeführt werden.

2. Zu § 2 (Ziele der Ausbildung)

Die Vorschrift beschreibt das Ziel des Studiengangs, die Studierenden des Bachelorstudiengangs zu befähigen, die Anforderungen ihres künftigen Berufs als Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen zu erfüllen, die späteren Aufgaben fachlich und kompetent lösen zu können und ihren Dienst auf der Grundlage rechtstaatlicher Kompetenzen auszuführen.

Das Studium dient nicht nur der Vermittlung der fachlichen und methodischen Kompetenzen, es hat auch zum Ziel, die physische Leistungsfähigkeit und die Belastbarkeit jedes Einzelnen zu erreichen und zu stärken, um den Anforderungen der Praxis zu genügen.

3. Zu § 3 (Einstellung)

Die Bewerber und Bewerberinnen werden nach einem Eignungsprüfungsverfahren ausgewählt, das der Polizeipräsident in Berlin durchführt. Die Zahl der zum Studium zugelassenen Anwärter und Anwärterinnen und Beamten und Beamtinnen bestimmt sich aus der Personalplanung der Polizeibehörde und den daraus in den Hochschulverträgen festgeschriebenen Studienplätzen. Der Anspruch auf Erholungsurlaub ist mit der vorlesungsfreien Zeit abgegolten. Einzelfälle regelt der Polizeipräsident in Berlin als Dienstbehörde der studierenden Beamtenanwärter/innen.

4. Zu § 4 (Gliederung und Dauer des Vorbereitungsdienstes)

Der Vorbereitungsdienst umfasst das sechssemestrige Studium am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der HWR und ist modular aufgebaut. Über die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes entscheidet die Dienstbehörde Anlass- und Einzelfall bezogen. Sie ist auf maximal zwei Jahre begrenzt.

5. Zu § 5 (Gestaltung der Ausbildung)

Die Vorschrift gibt einen Überblick über die Inhalte und Strukturierung des Studiums.