Prognosenullfall

Ursache für die vergleichsweise hohen Pegel ist primär das für 2015 auch ohne Bauvorhaben (Prognosenullfall) prognostizierte Verkehrsaufkommen für die Leipziger Straße. Pegelerhöhend wirkt sich auch hier die Mehrfachreflexion durch die geplanten Gebäude aus. Die durch die Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglichten Nutzungen und damit verursachten Schallemissionen tragen in diesem Bereich nur sehr geringfügig zum Beurteilungspegel bei.

Luftschadstoffe Entlang der Voßstraße und insbesondere im unmittelbaren Nahbereich der untersuchten westlichen und östlichen Zufahrt zum Plangebiet ist eine merkliche Erhöhung der NO2-Immissionen gegenüber dem Prognosenullfall zu erkennen. Die erreichten Konzentrationen liegen jedoch an allen Punkten deutlich unterhalb des Grenzwertes.

An der Leipziger Straße im Bereich der südlichen Fassaden des planungsrechtlich ermöglichten Bauvorhabens „Leipziger Platz 12 ­ 13" entstehen primär durch die bauliche Verdichtung hohe Luftschadstoffimmissionen durch NO2 (Stickoxide), PM10

(Feinstaub mit einem Durchmesser von bis zu 10 µm) und PM2,5 (Feinstaub mit einem Durchmesser von bis zu 2,5 µm) die örtlich die Grenzwerte der 22. BImSchV bzw. der EU-Richtlinie 2008/50/EG überschreiten bzw. knapp erreichen. An den übrigen Fassaden und an den Straßenabschnitten des weiteren Untersuchungsgebietes werden keine unzulässigen Luftschadstoffimmissionen verursacht. Die Jahres-Grenzwerte der 22. BImSchV werden an allen beurteilungsrelevanten Punkten eingehalten.

Maßgeblich für die Zunahme der Luftschadstoffimmissionen ist die Randbebauung entlang der Leipziger Straße, die den freien Abtransport der Luftschadstoffe beeinträchtigt. Der vorhabensbezogene Kfz-Verkehr ist für die Zunahme der Immissionen nur von untergeordneter Bedeutung.

An der Leipziger Straße überschreiten die PM10-Immissionen in den bodennahen Luftschichten den Tagesgrenzwert. Das es sich bei dem Tagesgrenzwert für PM10 um eine maximale Überschreitungshäufigkeit eines Tagesmittelwertes handelt (35 zulässige Überschreitungen eines Tagesmittelwertes von 50 µg/m³), ist bei der Bewertung zu berücksichtigen, dass sich in den betroffenen Bereichen ausschließlich gewerbliche Nutzungen (Büros, Verkaufsräume, Übernachtungsräume von Beherbergungsstätten) befinden. Die Beschäftigten oder Kunden halten sich dort nur vorübergehend auf.

Im Bereich der an der Leipziger Straße gemäß Bebauungsplanentwurf zulässigen Wohnnutzung ab 51 m über NHN (entspricht ca. 16 m über Gehweg) sind die Luftschadstoffimmissionen bereits deutlich geringer als in der bodennahen Schicht.

Das PM10-Tagesgrenzwert-Äquivalent wird aber auch in dieser Höhe noch überschritten. Die übrigen Grenzwerte der untersuchten Luftschadstoffe (PM2,5, N02, Benzol) werden hier eingehalten.

Unter den Kolonnaden tritt keine höhere Luftschadstoffkonzentration als am Straßenrand auf. Eine zusätzliche Anreicherung von Schadstoffen findet hier erfahrungsgemäß nicht statt. Auch im Bereich der Überdachung der Durchwegung/Passage ist keine Anreicherung von Schadstoffen, die zu bedenklichen Werten führen könnte, zu verzeichnen.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass mit Einführung der 2. Stufe der Umweltzone am 1. Oktober 2010 ein zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem erhöhten Schadstoffausstoß innerhalb der Umweltzone gilt. Es wird davon ausgegangen, dass damit positive Auswirkungen im gesamten Innenstadtbereich vor allem in Bezug auf die Feinstaubbelastung verbunden sind.

Stadtklima:

Mit der Bebauung der letzten Baulücke am Leipziger Platz werden vor allem die bodennahen Nord-Süd gerichteten Durchlüftungsverhältnisse unterbrochen.

Beeinträchtigt werden dadurch vor allem die Wohngebiete an der Voßstraße und der Gertrud-Kolmar-Straße. Aber auch im Bereich des Leipziger Platzes selbst werden die Austauschverhältnisse beeinträchtigt.

Zusammen mit der in den letzten Jahren realisierten dichten Bebauung am Potsdamer und Leipziger Platz besteht zudem die Gefahr der Bildung einer neuen innerstädtischen Wärmeinsel, was bioklimatische Belastungen nach sich ziehen kann. Dem stehen mit der vorgesehenen Begrünung der Dachflächen (textliche Festsetzung Nr. 10) positive klimatische Auswirkungen gegenüber.

Windkomfort:

Hinsichtlich des Windkomforts wird eingeschätzt, dass sich wegen der baulichen Schließung des Leipziger Platzes und der anschließenden Randbebauung entlang der Leipziger Straße Düseneffekte ergeben können. Hierbei können vor allem im Übergang vom rund 180 m breiten Leipziger Platz zum 22 m breiten Straßenraum der Leipziger Straße bei entsprechenden Windrichtungen und ­stärken höhere Windgeschwindigkeiten auftreten.

Verschattung

Durch die vorgesehene Bebauung werden die nördlich und östlich angrenzenden Bereiche zusätzlich verschattet. Entlang der Voßstraße ist eine rund 27,50 m hohe Randbebauung mit vier bis zu 36,50 m hohen Wohntürmen vorgesehen. Der Abstand zu den von der Voßstraße zurückgesetzten Gebäuden beträgt 32 bis 34 m.

Die Verschattungsstudie zeigt, dass alle Gebäude im Plangebiet und im Umfeld vom Frühjahr bis zum Herbst im Laufe des Tages zumindest von einer Seite eine natürliche Besonnung erhalten.

Die Belichtung der Gebäude nördlich der Voßstraße im Frühjahr bzw. Herbst ab den Mittagstunden wird durch die im Geltungsbereich des Bebauungsplans I-15b zulässigen baulichen Anlagen nicht beeinträchtigt. Bei einem höheren Sonnenstand im Sommer ist entsprechend ganztags keine Verschattung der nördlich der Voßstraße gelegenen Gebäude zu erwarten. Lediglich während der kürzesten Tage im Winter wird eine direkte Besonnung dieser Gebäude kurzzeitig durch die Neubebauung verhindert.

Negative Auswirkungen auf die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind nicht zu erwarten. Nähere Ausführungen zur Verschattung sind zudem dem Kapitel II zu entnehmen.

Erholung:

Die vorgesehene bauliche Schließung des Leipziger Platzes hat positive Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität der innenliegenden Grünflächen des Leipziger Platzes, da die städtebauliche Figur des Oktogons und der geschlossene Raumeindruck wieder erlebbar gemacht wird.

Die Festsetzung einer Fläche, die mit einem öffentlichen Gehrecht innerhalb der Nord-Süd-Passage in Fortsetzung der Gertrud-Kolmar-Straße und mit Bezug zum Vorplatz des Bundesrates in einer Breite von mindestens 10 m belastet wird, verbessert die Vernetzung des öffentlichen Raums. Hierdurch ergeben sich auch neue Wegebeziehungen zwischen dem Leipziger Platz und dem Denkmal für die ermordeten Juden südlich des Pariser Platzes, wovon auch die Anwohner in der Voßstraße und Gertrud-Kolmar-Straße profitieren.

Im Hinblick auf die Erholungsnutzung verbessert sich also mit der Umsetzung der Planung die Bestandsituation für das angrenzende Wohngebiet sowie im Hinblick auf das städtische Grünverbindungsnetz, es treten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf.

Beeinträchtigung durch die Bodenbeschaffenheit Verbunden mit der vollständigen Unterbauung des Kerngebiets (mit Ausnahme der U-Bahntrasse) durch ein Basement mit Kerngebietsnutzungen und einer mehrgeschossigen Tiefgarage wird der eventuell kontaminierte Boden bis in eine Tiefe von 12 m vollständig ausgehoben und fachgerecht entsorgt. Aus diesem Grund kann eine Gefährdung für künftige Nutzer ausgeschlossen werden.

Schutzgut Biotope Derzeitiger Umweltzustand

Das Kerngebiet wurde beräumt und diente zwischenzeitlich zeitweise als Ort für Veranstaltungen. Im westlichen Bereich wird das Kerngebiet von der Betondecke der U-Bahn-Trasse durchzogen. An der Voßstraße befinden sich zwei kleine Baumgruppen aus Hybridpappeln (Populus spec.), die nach der Berliner Baumschutzverordnung geschützt sind. Im Südosten ist eine buschartige Weide (Salix spec.) vorhanden. Ansonsten weist das Plangebet keinen Vegetationsbestand auf.

Am 15. Mai 2008 wurde die Fläche begangen und bzgl. des Vorhandenseins von Lebensstätten geschützter Arten hin untersucht. Die Fläche hat weder als Nahrungsgebiet noch als Fortpflanzungsstätte für Tierarten eine Lebensraumfunktion. Es konnten lediglich ein paar Haussperlinge (Passer domesticus) beobachtet werden, die die wenigen und kleinflächig vorhandenen Bereiche mit sandigem Substrat zum Sandbaden nutzten. In den wenigen vorhandenen Gehölzen konnten keine Nester von Freibrütern festgestellt werden.

Der Vegetationswert des Plangebiets wird als gering eingeschätzt. Aufgrund der geringen Lebensraumpotenziale für Tiere im Plangebiet sowie der nutzungsbedingten Störungen und mangelnden Biotopverbindungen mit anderen Freiräumen hat das Plangebiet auch eine nur sehr geringe Bedeutung für die Fauna.

Betroffenheit artenschutzrechtlicher Bestimmungen

Im Plangebiet und seiner Umgebung gelten keine Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung oder der Europäischen Vogelschutzgebiete i. S. des BNatSchG. Im Plangebiet sind keine geschützten bzw. streng geschützten Arten und ihrer Lebensstätten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG vorhanden.