Gebietsentwicklung entlang der Heidestraße und des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanals

Auftakt in die Gebietsentwicklung entlang der Heidestraße und des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanals darstellt.

2. Intention der Planung:

Für die geordnete städtebauliche Entwicklung verfolgt die Bauleitplanung im Bereich des Bebauungsplanentwurfs II-201c die folgenden wesentlichen Ziele:

· Transformation eines ehemals gewerblich genutzten Bahngeländes zu einem Quartier im Kontext der neu geschaffenen Stadtstruktur, die sich u.a. durch die unmittelbare Nachbarschaft zum 2006 eröffneten Hauptbahnhof und dem Museums- und Ausstellungsstandort mit und um den Hamburger Bahnhof sowie zum Humboldthafen auszeichnet,

· Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfes 2008 des Büros Astoc in seinem letzten Überarbeitungsstand einschließlich der beiden städtebaulichen Akzente mittels zweier Hochhäuser,

· Sicherung eines repräsentativen öffentlichen Platzes als Erweiterung des Bahnhofsvorplatzes „Europaplatz" nach Norden über die Invalidenstraße hinaus,

· Sicherung einer öffentlichen Durchwegung zwischen dem „Europaplatz" und dem Museums- und Ausstellungsstandort (Kunstcampus) östlich der Heidestraße,

· Berücksichtigung der planfestgestellten Anlagen der Fern-, Regional-, U ­ und SBahn,

· Festsetzungen zum Immissionsschutz und zum Ausgleich des möglichen hohen Maßes der baulichen Dichte.

3. Umweltbericht:

Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans:

In der Begründung zum Bebauungsplan II-201c werden der Planungsgegenstand, die Planungsinhalte und die Planungsziele dieses Verfahrens beschrieben. An dieser Stelle werden nur die Planinhalte und Planziele dargestellt, die in Bezug auf die Umwelt besonders relevant sind.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans II-201c wurde durch Teilung des ursprünglichen Bebauungsplans II-201 im Jahr 1998 auf das Gebiet zwischen Invalidenstraße, MinnaCauer-Straße und Heidestraße festgelegt.

Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans II-201c soll unter Berücksichtigung der planfestgestellten Fern-, Regional, S-Bahn und U-Bahnanlagen eine kerngebietstypische Bebauung sowie eine adäquate Nutzung und Gestaltung der Grundstücksflächen ermöglicht werden. Der südliche Bereich ist als Büro- und Verwaltungsstandort vorgesehen, während die Flächen im Norden Standort für Geschäftsgebäude zur Unterbringung von Dienstleistungs- und Handelsbetrieben werden sollen.

Das Bebauungsplangebiet ist ein Teil des Stadtumbau West Gebietes Tiergarten-Nordring gem. § 171b BauGB und des Masterplankonzeptes zur Neugestaltung der Heidestraße. Ziel des Planungs- und Nutzungskonzeptes ist die städtebauliche Neustrukturierung der Flächen unter Ausnutzung der vorhandenen Qualitäten und Potentiale.

Neben der baulichen Nutzung wird eine gestalterische Aufwertung des Areals durch das Schaffen einer durchlässigen Raumwirkung mit Erhalt wichtiger Sichtbeziehungen angestrebt. Der Bereich der Invalidenstraße soll zudem als Übergangsbereich zwischen Bahnhof und dem künftigen Quartier Heidestraße ausgebildet werden.

Das dem Bebauungsverfahren zugrunde liegende Bebauungs- und Nutzungskonzept zum Masterplan Heidestraße wird durch folgende Merkmale charakterisiert:

· Neustrukturierung des Gebietes entlang der Heidestraße und Gewährleistung einer höherwertigen Nutzung zur Verwertung des Standortpotenzials der Flächen

· Transformation des ehemaligen Bahngeländes in ein neues Stadtquartier im Kontext der unmittelbare Nachbarschaft zum Hauptbahnhof und dem Museumsund Ausstellungsstandort mit und um den Hamburger Bahnhof sowie zum Hauptbahnhof gestalterische Aufwertung des Bahnhofumfeldes

· Schaffen einer prägnanten Eingangssituation zum Hauptbahnhof mit der räumlichen und baulichen Ausbildung eines Bahnhofvorplatzes als Erweiterung des „Europaplatzes"

· Gewährleistung der Durchlässigkeit des zu errichtenden Quartiers und Sicherung der Durchwegung zwischen dem Hauptbahnhof und dem künftigen KunstCampus

· Integration von Lärm- und Immissionsschutzmaßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigungen des Transitknotenpunkts Hauptbahnhof.

Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung

Die übergeordneten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind darauf ausgerichtet, Natur und Landschaft zu schützen, zu entwickeln und soweit erforderlich wiederherzustellen, dass

1. die biologische Vielfalt,

2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie

3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind (§ 1 BNatSchG). Eingriffe in Natur und Landschaft, d. h. Veränderungen der Gestaltung oder Nutzungen von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, sind zu vermeiden, zu minimieren bzw. ­ soweit dies nicht möglich ist ­ auszugleichen (§§ 13 bis 19 BNatSchG).

Die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft und die sich ggf. daraus ergebenden Eingriffe werden im Umweltbericht dargestellt.

Im Bebauungsplanverfahren ist die Beachtung artenschutzrechtlicher Handlungsverbote (§ 44 und 45 BNatSchG) erforderlich.

Im Bodenschutzgesetz und im Baugesetzbuch wird der sparsame und schonende Umgang mit dem Boden gefordert.

Außerdem liegt für Berlin ein Merkblatt zur Berücksichtigung der Belange des vorsorgenden Bodenschutzes vor, in dem Vorgaben zur Berücksichtigung des Bodenschutzes in Umweltberichten gemacht werden.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) / Berliner Wassergesetz (BWG) Fachgesetzliche Grundlagen: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. S. 2585). Berliner Wassergesetz (BWG) in der Fassung vom 17. Juni 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juni 2008 (GVBl. S. 139). § 3 Abs. 1 Nr. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes bestimmt, dass das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser als Benutzung gilt, für die eine behördliche Erlaubnis (§ 7 WHG i.V. mit den Bestimmungen des Berliner Wassergesetzes) erforderlich ist.

Flächennutzungsplan:

Der Flächennutzungsplan von Berlin (FNP) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666) weist den Geltungsbereich des Bebauungsplans II-201c als gemischte Baufläche aus.

Landschaftsprogramm Berlin:

Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm vom 29. Juli 1994 (ABl. 1994 S. 2331, zuletzt geändert am 28. Juni 2006 (ABl. S. 2350) stellt die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie die darauf aufbauenden Maßnahmen zu den Bereichen Naturhaushalt, Umweltschutz, Landschaftsbild, Biotop- und Artenschutz sowie Erholung/Freiraumnutzung für Berlin dar.

Der Programmplan Erholung und Freiraumnutzung des Landschaftsprogramms ordnet das Plangebiet der Kategorie sonstige Fläche außerhalb von Wohnquartieren zu. Als Entwicklungsziele und Maßnahmen werden vorgegeben:

· Erschließung von Freiflächen und Erholungspotentialen

· Entwicklung von Konzepten für die Erholungsnutzung

· Entwicklung von Wegeverbindungen.