Kern- und Nebenaufgaben der Feuerwehr

Optimierung der Kern- und Nebenaufgaben der Feuerwehr Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr würde kein Feuer gelöscht, kein die Bergung und Versorgung vieler Verletzter beispielsweise nach einem Bus- oder

Die Herstellung und die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft einer Feuerwehr ist Kernaufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge.

Darüber hinaus erfüllen die Feuerwehren im Rahmen des vorbeugenden werden, um gegebenenfalls mögliche Effizienzgewinne aufzuspüren und zu generieren.

Wir fragen den Senat:

1. Den Berufsfeuerwehren obliegt die Beratung der Baubehörden im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren, der Gewerbeaufsichtsbehörden, der Hafenbehörden, der Betriebe und auf Antrag sonstiger juristischer und natürlicher Personen hinsichtlich erforderlicher Gefahrenabwehrmaßnahmen.

a) Wie viele Beratungen wurden im letzten Jahr mit welchem Zeitaufwand durchgeführt?

b) Anträge sonstiger juristischer und natürlicher Personen abgelehnt werden?

c) Welche Einnahmen wurden bei der Feuerwehr Bremen und der Feuerwehr Bremerhaven im Rahmen dieser Beratungstätigkeit erzielt?

d) Entsprechen diese Einnahmen den für die Dienstleistung aufzuwendenden Vollkosten der Berufsfeuerwehren inklusive zukünftiger Pensionslasten,

e) Besteht für den angemessenen Ersatz des auf die Amtshandlung Grundlage?

f) g) Aufträge ausgeschrieben?

2. Den Berufsfeuerwehren obliegt die Überwachung feuergefährlicher Arbeiten in den Häfen und des Gefahrgutumschlages im Rahmen der Bremischen Hafenordnung.

a) Welchen Zeitaufwand erforderte diese Überwachungstätigkeit im letzten Jahr?

b) Welche Einnahmen wurden bei der Feuerwehr Bremen und der Feuerwehr Bremerhaven im Rahmen dieser Überwachungstätigkeit erzielt?

c) Entsprechen diese Einnahmen den für die Dienstleistung aufzuwendenden Vollkosten der Berufsfeuerwehren inklusive zukünftiger Pensionslasten,

d) Besteht für den angemessenen Ersatz des auf die Amtshandlung Grundlage?

3. Den Berufsfeuerwehren obliegt die Gestellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen oder Maßnahmen, bei denen eine erhöhte Brand- oder gefährdet sein können.

a) Bei welchen Veranstaltungen oder Maßnahmen besteht nach Ansicht des Senats eine erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr?

b) Gibt es für die Einstufung als Veranstaltung oder Maßnahmen mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr eine generell-abstrakte Regelung, und wer hat diese erlassen?

c) Wie viele Brandsicherheitswachen wurden im letzten Jahr mit welchem Zeitaufwand durchgeführt?

d) Welche Einnahmen wurden bei der Feuerwehr Bremen und der Feuerwehr Bremerhaven im Rahmen dieser Tätigkeit erzielt?

e) Entsprechen diese Einnahmen den für die Dienstleistung aufzuwendenden Vollkosten der Berufsfeuerwehren inklusive zukünftiger Pensionslasten,

f) Besteht für den angemessenen Ersatz des auf die Amtshandlung Grundlage?

g) Aufgaben einbezogen?

h) Werden im Falle des Einsatzes von Freiwilligen Feuerwehren verminderte Gebührensätze erhoben?

i) Konkurrieren die Feuerwehren mit privaten Anbietern entsprechender Dienstleistungen?

j) Aufträge ausgeschrieben?

4. Den Berufsfeuerwehren obliegt die Gestellung von Brandwachen nach Beendigung von Brandbekämpfungsmaßnahmen, wenn die Gefahr eines Wiederaufflammens des Brandes nicht restlos beseitigt ist.

a) Wie viele Brandwachen wurden im letzten Jahr mit welchem Zeitaufwand durchgeführt?

b) Welche Einnahmen wurden bei der Feuerwehr Bremen und der Feuerwehr Bremerhaven im Rahmen dieser Tätigkeit erzielt?

c) Entsprechen diese Einnahmen den für die Dienstleistung aufzuwendenden Vollkosten der Berufsfeuerwehren inklusive zukünftiger Pensionslasten,

d) Besteht für den angemessenen Ersatz des auf die Amtshandlung Grundlage?

e) Aufgaben einbezogen?

f) Werden im Falle des Einsatzes von Freiwilligen Feuerwehren verminderte Gebührensätze erhoben?

5. den allgemein anerkannten Regeln oder dem Stand der Technik entsprechen.

a) Wie viele Brandmeldeanlagen sind bei den Feuerwehren Bremen und Bremerhaven angeschlossen?

b) Welche Einnahmen wurden bei der Feuerwehr Bremen und der Feuerwehr Bremerhaven im Rahmen dieser Tätigkeit erzielt?

c) Entsprechen diese Einnahmen den für die Dienstleistung aufzuwendenden Vollkosten der Berufsfeuerwehren inklusive zukünftiger Pensionslasten,

6. Den Berufsfeuerwehren obliegt die Durchführung von anlassbezogenen Brandverhütungsschauen.

a) Bei welchen Anlässen wird eine entsprechende Brandverhütungsschau durchgeführt?

b) Gibt es eine generell-abstrakte Regelung, wann solche Brandverhütungsschauen durchgeführt werden müssen?

c) Wie viele anlassbezogene Brandverhütungsschauen wurden mit welchem Zeitaufwand im letzten Jahr durchgeführt?

d) Welche Einnahmen wurden bei der Feuerwehr Bremen und der Feuerwehr Bremerhaven im Rahmen dieser Tätigkeit erzielt?

e) Entsprechen diese Einnahmen den für die Dienstleistung aufzuwendenden Vollkosten der Berufsfeuerwehren inklusive zukünftiger Pensionslasten,

f) Besteht für den angemessenen Ersatz des auf die Amtshandlung Grundlage?

7. Den Berufsfeuerwehren obliegt die Aufklärung der Bevölkerung über die im Brandfall und Möglichkeiten der Selbsthilfe (Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung).

a) Wie viele Bürgerinnen und Bürger wurden im letzten Jahr über das richtige im Lande Bremen aufgeklärt?

b) Aufgaben einbezogen?

8. Gemäß § 1 Abs. 3 Bremisches Hilfeleistungsgesetzt vom 18. Juni 2002 können die Feuerwehren, soweit die Wahrnehmung der Gefahrenabwehr nicht beeinträchtigt wird, weitere Aufgaben übernehmen.

a) Haben die Feuerwehren davon Gebrauch gemacht und erbringen sie Dienstleistungen, die nicht der landesgesetzlich definierten dienen? Wenn ja, welche?

b) Welche Einnahmen erzielen sie hierbei?