GBl S 263 und der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven Feuerwehr kostenordnung vom16 Dezember2003 B re m GB

Besteht für den angemessenen Ersatz des auf die Amtshandlung Grundlage?

Die gebührenrechtlichen Grundlagen sind in der Allgemeinen Kostenverordnung vom 16. August 2002 (Brem.GBl. S. 333), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. September 2006 (Brem.GBl. S. 425), der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen (Feuerwehrkostenordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2005 (Brem.GBl. S. 27), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 24. August 2007 (Brem.GBl. S. 263), und der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven(Feuerwehrkostenordnung)vom 16. Dezember 2003 (Brem.GBl. S. 394), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 28. April 2005 (Brem.GBl. S. 145), zu finden.

g) Aufgaben einbezogen?

Freiwillige Feuerwehren werden grundsätzlich nicht zur Gestellung von Brandsicherheitswachen herangezogen. Das ehrenamtliche Hilfspotenzial soll dort genutzt werden, wo es zur Ergänzung und Verstärkung der Berufsfeuerwehren in akuten und dynamischen Gefahrensituationen notwendig ist. Die Gestellung von Brandsicherheitswachen gehört nicht dazu.

h) Werden im Falle des Einsatzes von Freiwilligen Feuerwehren verminderte Gebührensätze erhoben? könnten keine verminderten Gebührensätze erhoben werden.

i) Konkurrieren die Feuerwehren mit privaten Anbietern entsprechender Dienstleistungen?

Gemäß § 12 ist die Gestellung von Brandsicherheitswachen Aufgabe der Feuerwehren. Gemäß § 41 Musterversammlungsstättenverordnung kann der Betreiber aber auch Dritte mit dieser Aufgabe beauftragen, sofern diese bestimmte Anforderungen erfüllen. Es obliegt allein dem Betreiber zu entscheiden, ob er eine private Firma beauftragt oder die Feuerwehren.

j) Aufträge ausgeschrieben?

Die Veranstalter entscheiden selbst, wie sie an diejenigen gelangen, die ihnen Brandsicherheitswachen zur Verfügung stellen können.

4. Den Berufsfeuerwehren obliegt die Gestellung von Brandwachen nach Beendigung von Brandbekämpfungsmaßnahmen, wenn die Gefahr eines Wiederaufflammens des Brandes nicht restlos beseitigt ist.

a) Wie viele Brandwachen wurden im letzten Jahr mit welchem Zeitaufwand durchgeführt?

In der Stadtgemeinde Bremen wurden in 2006 33 Brandwachen im Nachgang zu Brandbekämpfungseinheiten durchgeführt. Der Zeitaufwand betrug etwa 162 Mannstunden. Die jährlichen Zahlen schwanken in der Regel zwischen 20 und 50 Einsätzen, da diese von der Anzahl der Großbrände abhängig sind.

Aussage getroffen werden, da diese als originäre Aufgabe der Gefahrenabwehr nicht gesondert erfasst werden.

b) Welche Einnahmen wurden bei der Feuerwehr Bremen und der Feuerwehr Bremerhaven im Rahmen dieser Tätigkeit erzielt?

Brandwachen sind in den meisten Fällen Teil der Brandbekämpfung und werden daher gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 nicht in Rechnung gestellt.

c) Entsprechen diese Einnahmen den für die Dienstleistung aufzuwendenden Vollkosten der Berufsfeuerwehren inklusive zukünftiger Pensionslasten,

Entfällt.

d) Besteht für den angemessenen Ersatz des auf die Amtshandlung Grundlage?

Entfällt.

e) Aufgaben einbezogen?

Grundsätzlich gilt das zu Frage 3. g) Gesagte. Waren jedoch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren an der Brandbekämpfung beteiligt, so spricht nichts dagegen, sie auch als Brandwache einzusetzen.

f) Werden im Falle des Einsatzes von Freiwilligen Feuerwehren verminderte Gebührensätze erhoben?

Entfällt.

5. den allgemein anerkannten Regeln oder dem Stand der Technik entsprechen.

a) Wie viele Brandmeldeanlagen sind bei den Feuerwehren Bremen und Bremerhaven angeschlossen?

In den Feuerwehr- und Rettungsleitstellen der Feuerwehr Bremen sind 610

Brandmeldeanlagen angeschlossen. Bei der Feuerwehr Bremerhaven sind es 120 Brandmeldeanlagen.

b) Welche Einnahmen wurden bei der Feuerwehr Bremen und der Feuerwehr Bremerhaven im Rahmen dieser Tätigkeit erzielt?

Die Feuerwehr Bremen hat aufgrund der aufgeschalteten Brandmeldeanlagen in 2006 Einnahmen in Höhe von 11 000 erzielt. Bei der Feuerwehr Bremerhaven handelte es sich um Einnahmen in Höhe von 3 600.

c) Entsprechen diese Einnahmen den für die Dienstleistung aufzuwendenden Vollkosten der Berufsfeuerwehren inklusive zukünftiger Pensionslasten,

Der erstmalige Anschluss einer Brandmeldeanlage löst Gebühren aus, die auch Personalkosten umfassen. Danach geht es lediglich noch um eine Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Alarmtechnik. Daher fallen Personalkosten nicht an.

6. Den Berufsfeuerwehren obliegt die Durchführung von anlassbezogenen Brandverhütungsschauen.

a) Bei welchen Anlässen wird eine entsprechende Brandverhütungsschau durchgeführt?

Brandverhütungsschauen werden in der Regel in Verbindung mit den in Sonderbauvorschriften vorgegebenen Prüfungen der Bauordnungsbehörden oder auf Anforderung eines Betreibers durchgeführt. Darüber hinaus kommt die Durchführung von Brandverhütungsschauen zwecks Bearbeitung größerer Einsätze in Betracht.

b) Gibt es eine generell-abstrakte Regelung, wann solche Brandverhütungsschauen durchgeführt werden müssen?

Vorschriften.

c) Wie viele anlassbezogene Brandverhütungsschauen wurden mit welchem Zeitaufwand im letzten Jahr durchgeführt?

In der Stadtgemeinde Bremen wurden in 2006 243 Brandverhütungsschauen durchgeführt. In der Stadt Bremerhaven waren es 13 Brandverhütungsschauen.

d) Welche Einnahmen wurden bei der Feuerwehr Bremen und der Feuerwehr Bremerhaven im Rahmen dieser Tätigkeit erzielt?

Im Zusammenhang mit den Brandverhütungsschauen hat die Feuerwehr Bremen keine Einnahmen erzielt, weil diese als unselbstständiger Teil der gebührenpflichtigen bauordnungrechtlichen Überprüfungen durchgeführt werden. eingenommen.

e) Entsprechen diese Einnahmen den für die Dienstleistung aufzuwendenden Vollkosten der Berufsfeuerwehren inklusive zukünftiger Pensionslasten,

Die Abrechnung der Dienstleistung, für die vom Antragsteller eine Gebühr erhoben wird, erfolgt nach dem Ausmaß der tatsächlich erbrachten die regelmäßig von der Senatorin für Finanzen angepasst werden, ergeben sich hierbei aus dem Kostenverzeichnis der Allgemeinen Kostenverordnung,

Der Kostensatz für die eingesetzten Fahrzeuge ergibt sich aus den kommunalen Kostenordnungen für die Feuerwehren, die möglichst die tatsächlich entstehenden Kosten berücksichtigen.

f) Besteht für den angemessenen Ersatz des auf die Amtshandlung Grundlage?

Die gebührenrechtlichen Grundlagen sind in der Allgemeinen Kostenverordnung vom 16. August 2002 (Brem.GBl. S. 333), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. September 2006 (Brem.GBl. S. 425), der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen (Feuerwehrkostenordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2005 (Brem.GBl. S. 27), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 24. August 2007 (Brem.GBl. S. 263), und der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven(Feuerwehrkostenordnung)vom 16. Dezember 2003 (Brem.GBl. S. 394), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 28. April 2005 (Brem.GBl. S. 145), zu finden.

7. Den Berufsfeuerwehren obliegt die Aufklärung der Bevölkerung über die im Brandfall und Möglichkeiten der Selbsthilfe (Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung).

a) Wie viele Bürgerinnen und Bürger wurden im letzten Jahr über das richtige im Lande Bremen aufgeklärt?

Die Feuerwehr Bremen hat in 2006 115 Branderziehungseinheiten mit einem Gesamtaufwand von 222,6 Stunden durchgeführt.

Die Feuerwehr Bremerhaven hat in 2006 760 Schulkinder in Brandschutzerziehung unterwiesen. in organisierter Brandschutzaufklärung unterwiesen. In Bremerhaven waren dies etwa 544 Personen. Hinzu kommen eine Reihe öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen, bei denen die Feuerwehren im weitesten Sinne sind.

b) Aufgaben einbezogen?

Die Freiwilligen Feuerwehren werden in diese Maßnahmen nicht organisatorisch einbezogen, da sie zu Zeiten, in denen Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung durchgeführt werden, aufgrund des Ehrenamtscharaktersoftmalsberuflicheingebundensind.Gleichwohldarfnichtaußer ihre Präsenz bei Veranstaltungen in den Stadtteilen in einem hohen Maße statt.

8. Gemäß § 1 Abs. 3 Bremisches Hilfeleistungsgesetzt vom 18. Juni 2002 können die Feuerwehren, soweit die Wahrnehmung der Gefahrenabwehr nicht beeinträchtigt wird, weitere Aufgaben übernehmen.

a) Haben die Feuerwehren davon Gebrauch gemacht und erbringen sie Dienstleistungen, die nicht der landesgesetzlich definierten dienen? Wenn ja, welche? darüber hinaus noch einige andere Aufgaben wahr, zu denen sie gesetzlich in öffentlichen Gebäuden, Prüfung von Steigleitungen etc.

b) Welche Einnahmen erzielen sie hierbei?

Die Höhe der Einnahmen bei der Feuerwehr Bremen in diesem Bereich ist so gering, dass sie nicht gesondert gebucht werden. In Bremerhaven betrugen die Einnahmen für den genannten Bereich etwa 105 000 in 2006.