Hubschrauberlandeplatz am Klinikum Bremen-Nord

Das Klinikum Bremen-Nord verfügt bisher über keinen Hubschrauberlandeplatz auf Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales plant laut einer der städtischen und staatlichen Deputation für Arbeit und Gesundheit am 27. November mit Notarzteinsatzfahrzeug auf dem Klinikgelände.

Wir fragen den Senat:

1. Wie häufig sind in den vergangenen drei Jahren Rettungshubschrauber auf dem Sportplatz Am Löh gelandet?

2. Patienten, Verlegung eines Patienten, Absetzen bzw. Aufnahme eines Notarztes usw.)?

3. zum Klinikum Bremen-Nord anstatt zu einem anderen Krankenhaus mit bereits bestehendem Hubschrauberlandeplatz zu fliegen?

4. Wie gestaltet sich diesbezüglich die Entwicklung der Fallzahlen?

5. dem Krankenhausgelände für notwendig?

6. Sollen in der Zukunft vermehrt Hubschrauber beim Klinikum Bremen-Nord landen?

7. für Rettungshubschrauber?

8. des Hubschrauberlandeplatzes?

9. In welchem Zusammenhang steht der Bau des Hubschrauberlandeplatzes mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)?

10. Welche Kosten werden für den Bau und die Unterhaltung des Landeplatzes veranschlagt, und wer muss dafür aufkommen?

11. Wie oft sind im Land Bremen Rettungshubschrauber in den vergangenen drei

Gibt es ein Gesamtüberblick über die Einsätze mit Rettungshubschraubern im Einsätze?

12. Gibt es nach Ansicht des Senats ein Versorgungsdefizit im Norden des Landes bezogen auf die Luftrettung?

1. Wie häufig sind in den vergangenen drei Jahren Rettungshubschrauber auf dem Sportplatz Am Löh gelandet?

Zur Beantwortung der Frage kann lediglich auf die Zahlen für den ADACRettungshubschrauber Christoph 6 zurückgegriffen werden.

Landungen von Christoph Weser Am Löh werden Schätzungen zufolge mit weiteren 30 % angegeben. Somit ergeben sich insgesamt über den Zeitraum 2005 bis 2007 ca. 450 als überregionale stationäre Einrichtung für Notfallpatienten, die über die Luftrettung versorgt werden. liegt dem Senat hierzu nicht vor).

2. Patienten, Verlegung eines Patienten, Absetzen bzw. Aufnahme eines Notarztes usw.)?

Die überwiegende Anzahl der Landungen auf dem Sportplatz Am Löh erfolgt, zum Einsatzort geflogen worden und von dort mit dem Patienten im Rettungswagen zur Klinik verbracht worden. Der Hubschrauber fliegt dann als Notarzteinsatzmittel, den bodengebundenen Rettungswagen begleitend zur Klinik, um nach Aufnahme des Arztes wieder einsatzbereit zu sein. In 2005 wurde lediglich zwei Mal ein Patient am Einsatzort aufgenommen und mit dem Rettungshubschrauber zum Klinikum Bremen-Nord verbracht, in 2006 und in 2007 geschah dies lediglich je ein Mal.

3. zum Klinikum Bremen-Nord anstatt zu einem anderen Krankenhaus mit bereits bestehendem Hubschrauberlandeplatz zu fliegen?

Bei der Versorgung von Notfallpatienten mit vital bedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen spielt einerseits die medizinische Behandlung vor Ort, andererseits der Zeitfaktor eine erhebliche Rolle. In zahlreichen Fällen wie z. B. bei weiteren qualifizierten Behandlung unter stationären Bedingungen so rasch wie möglich den präklinisch vorversorgten Patienten im nächstgelegenen sind in den letzten Jahren weitgehend konstant (siehe auch die Antwort zu Frage 1).

4. Wie gestaltet sich diesbezüglich die Entwicklung der Fallzahlen?

Siehe die Antwort zu Frage 3.

5. dem Krankenhausgelände für notwendig?

Das Klinikum Bremen-Nord gewährleistet für die gesamte Region einschließlich notfallmedizinisch relevanten Fachgebiete mit Ausnahme von Insbesondere ist der Schwerpunkt Unfallchirurgie gemäß der geltenden Bremer Landeskrankenhausplanung dort verortet (neben einem weiteren Standort am Klinikum Bremen-Mitte). bzw. Verletzungen auch in Zukunft dauerhaft gewährleisten zu können, hält der Senat den Bau eines zugelassenen Hubschrauberlandeplatzes für nach JAR-OPS 3 ab 1. Januar 2010). Nach Auskunft der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Bremen beim Senator für Wirtschaft und Häfen ist der Flugbetrieb auf einem Sportplatz wie Am Löh nicht annähernd so sicher, wie wird hierdurch die Funktionalität wie z. B. ein Wegfall des Zwischentransports wie auch eine Nachtflugtauglichkeit gefördert (siehe Antwort zu Frage 2).

6. Sollen in der Zukunft vermehrt Hubschrauber beim Klinikum Bremen-Nord landen?

Der Bau eines nach JAR-OPS 3 (siehe unten) zugelassenen Hubschrauberlandeplatzes mit optimaler Ausstattung am Klinikum Bremen-Nord lässt im Vergleich zu den jetzigen Bedingungen Am Löh perspektivisch eine verstärkte Einlieferung von Notfallpatienten durch die Luftrettung erwarten.

7. für Rettungshubschrauber?

Nach Angaben der zuständigen Luftfahrtbehörde unterliegen Landeplätze für Rettungshubschrauber als Hubschrauber-Sonderlandeplätze den Regelungen des § 6 Luftverkehrsgesetz hinsichtlich der Genehmigung der Anlage und des Betriebs, den §§ 49 ff. Luftverkehrs-Zulassungsordnung hinsichtlich der Inhalte des Antrags und der Genehmigung sowie der technischen und betrieblichen Aufsicht.

Die Nutzung des Landeplatzes unterliegt den Regelungen zum Flugbetrieb aus der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät der Luftverkehrs-Ordnung sowie den Bestimmungen über die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Hubschraubern (Joint Aviation Requirements Operations: JAR-OPS 3 deutsch)1). Ab 1. Januar 2010 wird es hierdurch europaweit zu erheblich erweiterten technischen Anforderungen an zugelassene Hubschrauberlandeplätzekommen. nicht mehr möglich sein.

8. des Hubschrauberlandeplatzes?

Die Planungen für einen Hubschrauber-Sonderlandeplatz am Klinikum Nord sind dem Senat bekannt. Entscheidungen der Luftfahrtbehörde zu dem Projekt gibt es bislang noch nicht. Es besteht die Vorgabe, bei den Planungen die Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen zu berücksichtigen.

9. In welchem Zusammenhang steht der Bau des Hubschrauberlandeplatzes mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)? Notarzteinsatzfahrzeug (NEF). Dieses bodengebundene arztbesetzte Rettungsmittel wird bereits seit über 20 Jahren am dortigen Klinikum vorgehalten. Bundesanzeiger-Nummer 130 a vom 17. Juli 2002, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 1. Juli 2002. Bundesanzeiger-Nummer 246 a vom 29. Dezember 2005.

10. Welche Kosten werden für den Bau und die Unterhaltung des Landeplatzes veranschlagt, und wer muss dafür aufkommen?

Die Klinikum Bremen-Nord hat eine Kostenberechnung in Höhe von 2,193 T vorgelegt. Kosten für Unterhaltung im Sinne der Instandhaltung wurden nicht gesondert veranschlagt. Im Übrigen ist unter Berücksichtigung von

2 T p. a. einzukalkulieren. Über die Baumaßnahme ist im Zuge der Erstellung des Krankenhausbau- und mittelfristigen Investitionsprogramms 2008/2009 ff. zu entscheiden. Für die Unterhaltung ist die Klinikum Bremen-Nord zuständig.

11. Wie oft sind im Land Bremen Rettungshubschrauber in den vergangenen drei

Gibt es ein Gesamtüberblick über die Einsätze mit Rettungshubschraubern im Einsätze?

Grundsätzlich ist jeder Tag im Jahr ein Flugtag. Ausgenommen sind die Tage, an fliegen kann. Jeder Einsatz dieses Rettungshubschraubers ist auch gleichzeitig ein dokumentierter Einsatz. Es gibt keine Einsätze, die nicht erfasst werden.

12. Gibt es nach Ansicht des Senats ein Versorgungsdefizit im Norden des Landes bezogen auf die Luftrettung?

In der gesamten Bundesrepublik Deutschland gibt es grundsätzlich kein Versorgungsdefizit in Bezug auf die Luftrettung. Das hat im Jahr 2005 sehr eindrücklich der Abschlussbericht des Ausschusses Rettungswesen und der Dies d. h. Bremerhaven und Bremen-Nord, ist zum Teil doppelt abgedeckt. Einsätze dort werden zum einen vom Christoph 6, Standort Bremen, und zum anderen vom Christoph 26, Standort Sanderbusch, bedient. Primär = Erstversorgung am Einsatzort Sekundär = Verlegungstransport von Krankenhaus zu Krankenhaus Fehleinsatz = Einsatz per Funk abbestellt, kein Kostenträger, Unfugmeldungen etc.