Verletzungen im Dienst bei Polizei- und Feuerwehrbeamten
Die Tätigkeit der Beamtinnen und Beamten bei der Polizei und bei der Feuerwehr ist mit besonderen Gefahren verbunden. Sowohl bei der Gefahrenabwehr als auch bei des Staates gebietet es, den Schutz der Beamtinnen und Beamten vor Verletzungen im Dienst zu gewährleisten.
Wir fragen den Senat:
1. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und wie viele Bitte die Verletzungen im Rahmen der Aus- und Fortbildung sowie Sportverletzungen gesondert ausweisen.
2. letzten zehn Jahren entwickelt? Bitte die Verletzungen im Rahmen der Aus- und Fortbildung sowie Sportverletzungen gesondert ausweisen.
3. In welcher Häufigkeit traten einzelne Arten von Verletzungen auf?
4. Welche Tätigkeiten haben sich in der Vergangenheit als besonders gefahrenträchtig erwiesen?
5. zehn Jahren längerfristig bzw. dauerhaft dienstunfähig? Bitte die Verletzungen im Rahmen der Aus- und Fortbildung sowie Sportverletzungen gesondert ausweisen.
6. Wie lange waren verletzte Beamtinnen und Beamte im Durchschnitt dienstunfähig? Bitte die Verletzungen im Rahmen der Aus- und Fortbildung sowie Sportverletzungen gesondert ausweisen.
7. machen und die Zahl der Verletzungen zu senken?
1. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und wie viele Bitte die Verletzungen im Rahmen der Aus- und Fortbildung sowie Sportverletzungen gesondert ausweisen.
In 2007 haben sich bei der Polizei Bremen 196 Polizeibeamtinnen und -beamte sonstige Verletzungen in der Aus- und Fortbildung hat es nicht gegeben.
Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven haben sich 37 Polizeibeamtinnen und vor. Sie erfolgt im Rahmen der Erstellung des jährlichen Personalberichts im Mai 2008. erfolgten im Rahmen der Aus- und Fortbildung.
Bei der Feuerwehr Bremerhaven haben sich 38 Feuerwehrbeamtinnen und -beamte im Dienst verletzt. Davon sind 17 Unfälle zurückzuführen auf Sportverletzungen, zwei erfolgten im Rahmen der Aus- und Fortbildung.
2. letzten zehn Jahren entwickelt? Bitte die Verletzungen im Rahmen der Aus- und Fortbildung sowie Sportverletzungen gesondert ausweisen.
Den betroffenen Behörden liegen die notwendigen Daten nicht im vollen Umfang vor. Aus der nachfolgenden Tabelle ist jedoch erkennbar, dass es in hat, im Mehrjahresvergleich aber keine signifikanten Trends erkennbar sind.
3. In welcher Häufigkeit traten einzelne Arten von Verletzungen auf?
Die Datenerfassung lässt eine Erhebung in dieser Detailtiefe nicht zu.
4. Welche Tätigkeiten haben sich in der Vergangenheit als besonders gefahrenträchtig erwiesen?
Die tägliche Arbeit der Beamtinnen und Beamten der Polizei und der Feuerwehr ist geprägt durch die Bewältigung gefährlicher Situationen. Im Hinblick auf die ausgewerteten Dienstunfälle ergeben sich keine signifikanten Häufungen von gefahrenträchtigen Tätigkeiten mit Ausnahme des Sports.
Am Beispiel der Polizei Bremen ergibt sich folgendes Bild. Bezogen auf die Entwicklung von 2001 bis 2007 rangiert der Sportunfall mit ca. 33 % an erster Stelle.
Danach folgen allgemeine Unfälle mit ca. 19 %, Unfälle im Zusammenhang mit Widerstandshandlungen mit ca. 17 % sowie Unfälle im Zusammenhang mit allgemeinem polizeilichen Einschreiten mit ca. 14% und Wegeunfälle mit ca. 11 %.
5. zehn Jahren längerfristig bzw. dauerhaft dienstunfähig? Bitte die Verletzungen im Rahmen der Aus- und Fortbildung sowie Sportverletzungen gesondert ausweisen.
Die Datenerfassung der Behörden lässt eine Erhebung in dieser Detailtiefe nicht zu.
6. Wie lange waren verletzte Beamtinnen und Beamte im Durchschnitt dienstunfähig? Bitte die Verletzungen im Rahmen der Aus- und Fortbildung sowie Sportverletzungen gesondert ausweisen.
In 2003 waren bei der Feuerwehr Bremen die aufgrund von Dienstunfällen erkrankten Beamtinnen und Beamten im Durchschnitt 13,78 Tage dienstunfähig (bei Sportverletzungen durchschnittlich 29 Tage), in 2004 64,4 Tage (bei Sportverletzungen 20 Tage), in 2005 14,53 Tage (bei Sportverletzungen 37,1 Tage), in 2006 7,44 Tage (bei Sportverletzungen 14,57 Tage) und in 2007 durchschnittlich 30,83 Tage (bei Sportverletzungen 20,6 Tage).
Die Datenerfassung für die Polizei Bremen und Bremerhaven sowie die Feuerwehr Bremerhaven lässt eine Erhebung in dieser Detailtiefe nicht zu.
7. machen und die Zahl der Verletzungen zu senken?
Zur Vermeidung von Dienstunfällen im täglichen Dienst bzw. bei der unter Berücksichtigung rechtlicher und taktischer Gesichtspunkte. Dies soll zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Gewalt und Zwangsanwendung, sowie Verletzungen und Schäden für Betroffene beitragen und vermeidbare Gefährdungen von Polizeivollzugsbeamten und anderer Personen verhindern, und somit insgesamt die Akzeptanz für das polizeiliche Einschreiten steigern.
Im Bereich des dienstbezogenen Sportes werden qualifizierte Übungsleiter eingesetzt und aufgetretene Unfälle aufbereitet.
Ferner wurde z. B. durch die Beschaffung von Schutzwesten, feuerhemmenden der Beamtinnen und Beamten investiert. In den Einsatzfahrzeugen der Polizei anderen Bundesländern zu einer Reduzierung von Widerstandshandlungen geführt hat. auf eine regelmäßige Aus- und Fortbildung sowie eine optimierte persönliche Schutzausrüstung. Zur Senkung der Zahl der Sportunfälle bilden alle Wachabteilungen Sportübungsleiter aus, zu deren Aufgaben es u. a. gehört, den Ablauf des Dienstsports derart zu gestalten, dass Verletzungen weitgehend und entsprechende Konsequenzen hieraus gezogen.