Nr3 AGBauGB Da die beabsichtigte Einstellung des BPlanentwurfs X187 dringende Gesamtinteressen Berlins gemäß § 7 Abs

Bürgerbeteiligung im Rathaus Zehlendorf durchgeführt.

Das Bebauungsplanverfahren wurde wegen des inhaltlichen Dissenses mit der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz und der Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen vom Bezirk Zehlendorf nicht fortgeführt. Gemäß Beschlussempfehlung der BVV Zehlendorf vom 6. März 2000 Drs.Nr. 109/XVI. sollte das Bebauungsplanverfahren X-187 eingestellt werden, da kein Bedarf mehr für ein Motel bestand.

2. Dringendes Gesamtinteresse Berlins (§ 7 Abs.1 Nr.3 AGBauGB)

Da die beabsichtigte Einstellung des B-Planentwurfs X-187 dringende Gesamtinteressen Berlins gemäß § 7 Abs.1 Nr.3 AGBauGB (übergeordneter Standort des Gemeinbedarfs, Wohnwagenstellplatz für durchreisende Sinti und Roma) beeinträchtigte, hat die zuständige Senatsverwaltung am 18. Mai 2000 die Durchführung des Bebauungsplans X-187 in Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 4 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) in Verbindung mit § 13a Abs. 1 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) beschlossen.

Für die Aufstellung des Bebauungsplans ist nunmehr die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständig. Die Zustimmung des Abgeordnetenhauses tritt an die Stelle der Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung (§ 7 Abs.2 AGBauGB) über den Bebauungsplan.

Am 5. Januar 2001 fasste der Senator für Stadtentwicklung den Beschluss zur Änderung der Planungsziele und -inhalte sowie zur Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans X-187 mit folgendem Inhalt: „Auf dem Gelände des ehemaligen Stauraums am früheren Grenzkontrollpunkt Dreilinden im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Nikolassee, soll ein ständiger Standort für Wohnwagen durchreisender Sinti und Roma in Berlin geschaffen werden".

Der Beschluss über die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs wurde im Amtsblatt für Berlin am 26. Januar 2001 auf Seite 326 bekanntgemacht.

3. Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

In der Zeit vom 2. Mai bis einschließlich 25. Mai 2001 wurde im Dienstgebäude Behrensstraße 42, 10117 Berlin eine erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.

BauGB, durchgeführt. Eine entsprechende Information wurde am 20. April 2001 in drei Berliner Tageszeitungen (Tagesspiegel, Berliner Morgenpost und Berliner Zeitung) veröffentlicht. Im Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung lagen neben mündlichen Anfragen sechs schriftliche Anregungen vor. In fünf Stellungnahmen wurden Hinweise gegeben, die im Laufe des Verfahrens geprüft und eingearbeitet wurden.

Die Berliner Arbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. äußerte grundsätzliche Bedenken zur Standortwahl.

Die Entscheidung für diesen Standort fiel nach umfangreicher Standortanalyse und ­suche.

Die Fläche wurde anhand eines Kriterienkatalogs unter 23 möglichen Standorten ausgewählt. Er ist verkehrlich gut angebunden, es gibt keine Nutzungskonflikte mit der benachbarten Wohnnutzung. Es wird eine bereits versiegelte Fläche in Anspruch genommen und darüber hinaus eine Teilfläche renaturiert. Diese positiven Bedingungen sind für die Wahl dieses Standortes ausschlaggebend. Sie bilden die Grundlage für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens.

Parallel hat die damalige Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Sport die Entscheidung zur Errichtung zentraler Versorgungseinrichtungen auf dem Wohnwagenstellplatz getroffen.

Mit Beschluss der Senatsvorlage Nr. 924/03 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport vom 18. Februar 2003 wird erneut das Ziel des Senats, die Errichtung eines Wohnwagenstellplatzes auf einer Teilfläche des ehemaligen Stauraums am früheren Grenzkontrollpunkt Dreilinden im Bezirk Steglitz-Zehlendorf planungsrechtlich zu sichern und auszubauen, bekräftigt.

4. Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB

Mit der nunmehrigen Bereitstellung der Mittel durch die damaligen Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Sport wird das Bebauungsplanverfahren X-187 (Wohnwagenstellplatz für durchreisende Sinti und Roma) seit April 2009 nach den Vorschriften des § 244 Abs. 1 BauGB weiter geführt, d.h. nach dem Baugesetzbuch in der Fassung vom 23. September 2004.

Die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde in den Monaten Juli/August 2009 durchgeführt.

Zur Definition und Klärung der Probleme hat am 9. Mai 2009 ergänzend ein Erörterungstermin mit den für die Umsetzung des Vorhabens relevanten Behörden stattgefunden.

Im Ergebnis dieses Gesprächs unterstützen alle beteiligten Fachverwaltungen die Umsetzung des Projektes. Sie äußerten Ihre Bedenken und Hinweise im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange in schriftlichen Stellungnahmen. Es sind insgesamt zwölf Stellungnahmen eingegangen, in sechs davon wurden keine Bedenken geäußert. Sie bezogen sich auf Details, die überwiegend im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichtes geprüft und Gegenstand der Abwägung wurden.

Im Einzelnen wurde folgendes vorgebracht:

Stellungnahme:

Der BLN lehne den Standort aus naturschutzfachlichen Erwägungen ab.

Abwägung:

Die Fläche wurde nach umfangreicher Standortanalyse und ­suche als der am besten geeignete Standort ausgewählt. Die Fläche ist verkehrlich gut angebunden, es gibt kein Störpotenzial mit benachbarten Nutzungen. Es wird eine bereits versiegelte Fläche in Anspruch genommen und darüber hinaus eine Teilfläche renaturiert. Damit wird die Flächeninanspruchnahme nicht nur minimiert, sondern es werden die Voraussetzungen zur Entwicklung einer neuen Waldfläche geschaffen. Diese positiven Bedingungen sind für die Wahl des Standortes ausschlaggebend und bilden die Grundlage des Bebauungsplanverfahrens.

Stellungnahme Voraussetzung der Planung sei die Entlassung der Sondergebietsfläche Wohnwagenstellplatz aus dem Landschaftsschutzgebiet. Nach dem Entlassen des Sondergebietes aus dem LSG fallen die bestehenden Bäume unter die Berliner Baumschutzverordnung.

Der Bestand solle weitgehend erhalten bleiben.

Es solle keine Festsetzung einzelner Bäume im Bebauungsplan erfolgen.

Abwägung:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird vor Festsetzung des Bebauungsplanentwurfs aus dem Status des Landschaftsschutzes entlassen. Einzelne Bäume werden im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht festgesetzt. Der Bestand wird weitgehend erhalten. Die zu fällenden Bäume sind der im Anhang beigefügten Baumliste zu entnehmen.

Die Ersatzpflanzungen werden durch die Erstaufforstung der östlichen Teilfläche vorgenommen.

Stellungnahme:

Der Verdacht auf Altlasten hat sich nicht bestätigt. Die Flächen wurden bereits 1996 vom Altlastenverdacht befreit.

Abwägung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme:

Die geplante Entsiegelung der östlichen Teilfläche sei als Ausgleichsmaßnahme zu berücksichtigen. Dies werde als voll ausreichend erachtet.

Mit der Neuanlage stationärer Sanitäreinrichtungen werden sich die Umwelteinwirkungen auf dem Areal gegenüber dem Ist- Zustand erheblich verbessern; Abwägung

Diese positiven Auswirkungen unterstützten die Wahl dieses Standortes.

Stellungnahme:

Die anzulegende Oberflächenentwässerung sei im weiteren Verfahren zu klären.

Abwägung:

Die Versickerung des Oberflächenwassers wird in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde im weiteren Verfahren geklärt.

Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung

Die Stellungnahmen sind in die Abwägung eingegangen.

Der Standort wird beibehalten. Das Bebauungsplanverfahren wird ohne inhaltliche Änderungen weitergeführt.

5. Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs und der dazu gehörigen Begründung vom Oktober 2009 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22. Oktober 2009 von der Planung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.

Bis zum 25. November 2009 sind achtzehn Antworten eingegangen. In zwölf Stellungnahmen wurden weder Bedenken geäußert noch Hinweise gegeben.

In zwei Stellungnahmen ­ vom Bezirksamt Steglitz ­ Zehlendorf und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales ­ wurden Bedenken wegen hoher Lärmbelastung geäußert.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt, Verbraucherschutz, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Berliner Forsten gaben zahlreiche inhaltliche Hinweise und Anregungen.

Im Einzelnen wurde folgendes vorgebracht:

Stellungnahme:

Es bestehen erhebliche Bedenken wegen der Lärmbelastung durch die unmittelbar angrenzende BAB 100 und die vielbefahrene Potsdamer Chaussee sowie der Fahrten von LKW zur Zollabfertigung. Es werden Schallschutzmaßnahmen gefordert. Hingewiesen wird weiterhin auf eine mögliche störende Nutzung des angrenzenden Grundstücks ­ hier einer Diskothek auf ca. 1000 m².

Die Aussagen im Umweltbericht, dass „keine Lärmbelastung wahrgenommen wurde" könne daher nicht nachvollzogen werde.

Abwägung:

Zur Klärung der Lärmproblematik wurden schalltechnische Gutachten beauftragt, in denen neben der BAB 100, der B 1 und der Autobahn- Zu- und Abfahrten auch die Zufahrtsstraße zum Zollamt Dreilinden untersucht wurde. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen bilden die Grundlage für die Abwägung über die Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen. Im Ergebnis der Abwägung wird ein Flächentausch vorgenommen, mit dem eine Minderung der Geräuschbelastung um bis zu 3 dB(A) ohne Lärmschutzwände auf Werte zwischen 52 und 54 dB(A) erreicht wird.

Die Errichtung von Lärmschutzwänden zu drei Seiten des Wohnwagenstellplatzes in einer Höhe bis zu acht Meter als lärmmindernde Maßnahme, die u. a. im Gutachten untersucht wurde, ist sowohl aus naturschutzfachlichen als auch aus soziokulturellen Belangen nicht zumutbar und unverhältnismäßig.

Für die beabsichtigte Diskothek liegt nach Aussage der zuständigen Fachbehörde keine Genehmigung vor.