Die Senatsvertreterinnen und vertreter betonten sie respektierten selbstverständlich das Etatrecht des Parlaments

Der Schriftführer erklärte, die CDU sei bereit, mit der Opposition über Verbesserungen bei der parlamentarischen Kontrolle zu diskutieren. Er hielt die vorgelegten Informationen des Senats aber für ausreichend transparent. Auch sei festzustellen, dass die Senatsvertreterinnen und -vertreter auf Fragen der Opposition wesentlich ausführlicher antworteten, als dies die Vertreter des Vorgängersenats zumindest in den vergangenen vier Jahren getan hätten.

Dies sei auch daran zu erkennen, dass bisher kaum offenen Punkte verblieben seien.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter betonten, sie respektierten selbstverständlich das Etatrecht des Parlaments. Sie hätten aber den Eindruck, dass die Opposition sich darauf versteife, den Haushaltsplan-Entwurf als zu wenig transparent zu kritisieren, weil sie keine politischen Kritikpunkte am Planentwurf finden könne. Der Bürgerschaft werde keine erbetene Information vorenthalten. Es müsse aber, wie schon mehrfach betont, die methodisch richtige Reihenfolge eingehalten werden. Erst nach der Konkretisierung der Projekte und der Zustimmung der zu beteiligenden Gremien wie Deputationen und Personalräte könnten Detailinformationen an die Bürgerschaft gegeben werden. Die vorliegenden Erläuterungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2003 seien aber in jedem Fall ausreichend, um die vom Senat erbetenen Ausgabeermächtigungen beurteilen zu können.

Der Vorsitzende stellte fest, dass es hinsichtlich der Transparenz der Einsparmaßnahmen unterschiedliche Positionen gebe.

Investitionsplanung

Der Vorsitzende wies darauf hin, nach den Aussagen des Senats sei die Investitionsplanung nur vorläufig und solle noch überarbeitet werden.

Zur Investitionsplanung erfuhr der Haushaltsausschuss nach Befragen der Senatsvertreterinnen und -vertreter:

Vor dem Hintergrund von Großprojekten wie dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs (Anbindung der HafenCity) und der Olympia-Bewerbung sei beabsichtigt, die gesamte Investitionsplanung zu überprüfen und ggf. zu neuen Prioritätensetzungen zu kommen. Erste Entscheidungen seien bereits getroffen worden und ­ soweit sie Auswirkungen auf den Haushaltsplan-Entwurf 2003 hätten

­ in der Zweiten Ergänzung (Drucksache 17/1533) berücksichtigt. Im Einzelnen handele es sich dabei um die Errichtung einer Leichtathletiktrainingshalle, die Neugestaltung des Jungfernstiegs, den Einsatz eines computergesteuerten Verkehrsleitsystems (Telematik) und den Ausbau des Predöhlkais. Es sei davon auszugehen, dass der Senat in Kürze noch weitere Entscheidungen über Investitionen für die kommenden Jahre treffen werde.

Auf eine entsprechende Frage des Vorsitzenden bestätigten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, dass die veränderte Prioritätensetzung keine Auswirkungen auf den zur Reduzierung der Neuverschuldung genannten Betrag in Höhe von 218 Millionen EUR (Seite 47 des Finanzberichts 2003) habe. Zusätzliche Maßnahmen sollten durch Umschichtungen ­ ggf. auch durch den Einsatz von weiterem Vermögen ­ finanziert werden. Eine Erhöhung der Kreditaufnahme zu diesem Zweck sei nicht beabsichtigt.

Leitbild: Metropole Hamburg ­ Wachsende Stadt

Der Haushaltsausschuss hat zu diesem Komplex von den Senatsvertreterinnen und -vertretern während der ersten Lesung eine schriftliche Information als Diskussionsgrundlage erhalten.

Die GAL-Abgeordneten erkundigten sich nach der Haushaltsrelevanz der Vorhaben, denn weder aus der Information selbst noch aus dem Haushaltsplan-Entwurf 2003 sei der konkrete Finanzbedarf bisher ersichtlich.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, es handele sich bei dem Vorhaben nicht um ein konkretes Projekt oder Förderprogramm, sondern um ein Leitbild, an dem sich neue Investitionen bzw. städtebauliche Maßnahmen ­ also Politikbereiche ­ orientieren sollten. Erst nach Abarbeitung der vom Senat beschlossenen Prüfaufträge könnten die finanziellen Auswirkungen in den Fachressorts konkretisiert werden. Dies werde sich dann erstmalig in der nächsten Finanzplanung niederschlagen.

Der Vorsitzende stellte fest, dass es auch erst dann möglich sein werde, konkret darüber zu diskutieren. Die spannende Frage sei, inwieweit das Konzept tatsächlich Auswirkungen auf die Einwohnerzahl, das wirtschaftliche Wachstum und die Einnahmen und Ausgaben des Hamburger Haushalts haben werde.

Öffentliche Unternehmen und Beteiligungen

Mit diesem Komplex hat sich der Unterausschuss „Vermögen und öffentliche Unternehmen" in einer Sitzung am 2. Oktober 2002 befasst. Auf Vorschlag des Vorsitzenden kam der Haushaltsausschuss überein, die Ergebnisse dieser Beratung noch nicht intensiv zu erörtern, weil der Unterausschuss zunächst weitere wichtige Punkte wie die mögliche Umstrukturierung der HGV behandeln solle. Dies müsse eingehend vom Unterausschuss geprüft und beraten werden. In diesem Zusammenhang beabsichtige der Unterausschuss ohnehin, einzelne Unternehmen intensiv zu untersuchen und dann darüber fundiert zu berichten.

Ein weiteres Thema sei das neue Modell zur Steuerung der Beteiligungsverwaltung, das der Senat zwar auf einer Pressekonferenz vorgestellt habe, das dem Ausschuss aber noch nicht vorliege. Sobald dies der Fall sei, solle sich der Unterausschuss auch hiermit eingehend befassen.

Personalwirtschaftliche Grundsatzthemen und Stellenplan 2003

Der vom Haushaltsausschuss eingesetzte Unterausschuss „Öffentlicher Dienst und Personalwirtschaft" wurde mit den Beratungen beauftragt. Dem Unterausschuss lagen dazu unter anderem die Drucksache 17/1087 „Personalbericht 2002" (siehe auch Tz. 177 dieses Berichtes), die Drucksache 17/1404 „Entwicklung der Versorgungsausgaben" (siehe auch Tz. 179 dieses Berichtes) sowie eine Vorabinformation über Stellenstreichungen 2003 (vgl. Anlage 5) vor.

Der Unterausschuss „Öffentlicher Dienst und Personalwirtschaft" legte die Ergebnisse seiner Beratungen in ausführlichen Berichten nieder, und zwar im Bericht vom 26. September 2002 (Sitzung am 9. September 2002) und im Bericht vom 29. Oktober 2002 (Sitzung am 14. Oktober 2002), die diesem Bericht als Anlagen 1 und 2 beigefügt sind. 2c

­ Strategische Kommunikation Tz. 2d

­ Monetäre Leistungsanreize Tz. 2e

­ Personalbericht 2002 (Drucksache 17/1087)Tz. 2g

­ Entwicklung des Dienstrechts Tz. 3

­ Entwicklung der Versorgungsausgaben (Drucksache 17/1404); dazu Vortrag Prof. Dr. Pfeifer zur Versorgungsprognose Tz. 4 Tz. 1.2

­ Frühpensionierung wegen Dienstunfähigkeit Tz. 5

­ Beihilfeentwicklung Tz. 6

­ Arbeitszeit Tz. 7

Ergänzend dazu befasste sich der Haushaltsausschuss mit folgenden Themen: Aufgabenkritik im Personalbereich Arbeitszeitverlängerung

Die SPD-Abgeordneten baten um Aufklärung der Differenz der mit 14,5 Millionen EUR bezifferten Entlastungseffekte aus der Arbeitszeitverlängerung (Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/1265) im Verhältnis zu den bisher für 2003 und 2004 bei diversen Kleinen Anfragen und im Finanzbericht angegebenen rund 8 Millionen EUR.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bestätigten die Vermutung, in der mittelfristigen Vorausschau für 2005 und 2006 seien weitere Entlastungseffekte kalkulatorisch berücksichtigt worden. Bei den mit jeweils 3,1 Millionen EUR ermittelten Effekten handele es sich um die Auswirkungen für die Vollzugsbereiche von Strafvollzug und Polizei, falls die Arbeitszeitverlängerung zu entsprechend geringeren Nachbesetzungen führe und somit vollständig zur Haushaltskonsolidierung genutzt werde.

Unter Einbeziehung der Konsolidierungsvorgaben für die Intendanzbereiche enthält die Finanzplanung bis 2006 folgende Entlastungsbeträge:

Rundungsdifferenzen durch Nachkommastellen.

Spezifischer Senatsbeschluss zur Umsetzung steht aus.

Wie diese Entlastungsbeträge organisatorisch und stellentechnisch konkretisiert und gebündelt würden, sei den Behörden und Ämtern überlassen.

Intendanzbereiche

Die SPD-Abgeordneten baten ergänzend zu den Beratungen im Unterausschuss und zur Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 17/1264 um Erläuterung der Berechnungen der Kostenabsenkungen im Intendanzbereich.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, Grundlage für die Ermittlungen seien die Angaben der Behörden zu ihren jeweiligen Produktinformationen gewesen, in welchem prozentualen Umfang Personalaufwand durch Intendanzfunktionen in der Vergangenheit gebunden worden sei. Die bisherige Bandbreite unterstellter Intendanzanteile ergebe sich aus der Anlage 6 zu diesem Bericht.

Die SPD-Abgeordneten bezogen sich auf die Antwort auf eine schriftlich gestellte Frage zu Einsparungen durch aufgabenkritische Eingriffe in den Personalhaushalt. Danach würden im Jahre 2003 durch aufgabenkritische Eingriffe 22,7 Millionen EUR wirksam. Unter Gegenrechnung der Durchfinanzierungsbedarfe für die im Haushaltsplan 2002 nur anteilig finanzierten Personalausgabenbedarfe für politische Schwerpunktbereiche sowie der Finanzierung neuer Stellen und Stellenhebungen 2003 verbleibe eine Nettoentlastung von 6,7 Millionen EUR. Im Hinblick auf das Gesamtziel der aufgabenkritischen Einsparungen von je 75 Millionen EUR in den Jahren 2003 und 2004 wollten die Abgeordneten der SPD wissen, ob der Senat von 22,7 Millionen EUR Einsparungen aufgrund aufgabenkritischer Eingriffe oder von 6,7 Millionen EUR ausgehe.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter machten deutlich, dass der Durchfinanzierungsbedarf aus dem Jahre 2002 für die politischen Schwerpunktbereiche in den Ausgaben berücksichtigt und daher nicht ohne Auswirkung auf die Festlegung der Zielvorgabe von 150 Millionen EUR bis 2004 gewesen sei. Im Übrigen gelte für die Schaffung neuer Stellen und Stellenhebungen der Grundsatz der Bestandsfinanzierung. Die Einsparung aufgrund aufgabenkritischer Eingriffe müsse im Hinblick darauf mit 22,7 Millionen EUR bewertet werden.

Die Abgeordneten der SPD würden aufgrund der Einsparproblematik der Vorjahre, künftiger Aufgabenveränderungen und -zuwächse eher Personalmehrbedarfe in den Bezirken vermuten und fragten nach ggf. bestehenden Verrechnungsmodalitäten.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wiesen auf die vielfältigen aufgabenkritischen Ansätze mit unterschiedlichen personellen Auswirkungen für die Bezirke hin. Eine Bilanz über Mehr- und Minderbedarfe könne erst nach zwei Jahren gezogen werden, da die Prüfung der Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sei. Als Beispiel für ein nennenswertes Einsparpotenzial könne auf die 50 Stellen der Liegenschaftsämter der Bezirke hingewiesen werden.

Die Abgeordneten der SPD baten um weitere Ausführungen zur Berücksichtigung und Ermittlung personeller Mehrbedarfe im Hinblick auf neue Aufgaben wie z. B. die Bauprüftätigkeiten durch die HafenCity.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter ergänzten, die Jesteburger Beschlüsse enthielten Ordnungskriterien, nach denen diverse Prüfaufträge erteilt worden seien. Die Schwerpunktsetzung in den Ausgaben des Senats beziehe sich zwar auf die Vorgabe bestimmter Maßnahmen, nicht jedoch auf deren Art der Umsetzung. So hätten sich aus dem Benchmarking der Bezirke Unterschiede in der Aufgabenwahrnehmung herausgestellt. Der Ausschuss habe dies anlässlich der Präsentation zum Benchmarking der bezirklichen Sozialämter auch festgestellt. Diese Erkenntnisse würden genutzt, um die Effektivität und Effizienz der Aufgabenerledigung zu verbessern.

Einsparpotenzial sei außerdem im Zuge der fortschreitenden Umsetzung des E-Governments auch in den Bezirken vorhanden und werde entsprechend freigesetzt, woraus ebenfalls konkrete Stelleneinsparungen zu erwarten seien.

Auf Nachfrage der Abgeordneten der SPD nach Ergebnissen der Prüfgruppen antworteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, die Prüfverfahren für das bezirkliche Benchmarking in den benannten Bereichen seien noch nicht abgeschlossen und würden durch die Controlling-Kommission begleitet und gesteuert.

Stellenstreichungen

Der Haushaltsausschuss befasste sich mit der Information über die Stellenstreichungen 2003 (vgl. Anlage 5) unter dem Aspekt Aufgabenkritik und daraus entwickelter Vorgaben für die im Haushaltsjahr 2003 erforderlichen Stellenstreichungen sowie zur Erfüllung noch nicht abschließend konkretisierter Stellenstreichungsvorgaben für den Personalhaushalt 2001 (und ggf. der Vorjahre) in einem Volumen von 16,6 Millionen EUR.

Die SPD-Abgeordneten hoben die übersichtliche Darstellungsform der Stellenstreichungen hervor. Sie legten ihre Auffassung dar zur Stellenstruktur, nach der bei sich abflachenden Hierarchien Personaleinsparungen im mittleren und höheren Management stärker vorgenommen werden müssten als aus dieser Vorlage ersichtlich, und kündigten an, der Haushaltsausschuss werde dieses Thema in seiner nächstjährigen Beratung wieder aufgreifen.

Die Abgeordneten der CDU und die Abgeordneten der Partei Rechtsstaatlicher Offensive schlossen sich den Ausführungen der SPD-Abgeordneten und dem Wunsch nach einer strukturellen Auflistung der Personaleinsparungen an.

Die Abgeordneten der SPD regten an, die Darstellung um die Lehrerstellen zu bereinigen, um Verzerrungen zu vermeiden.

Die Abgeordneten der SPD hinterfragten die Verbindlichkeit der jetzigen Vorlage zu den Stellenstreichungen, die ja keine Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft in Form einer Drucksache sei.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, eine Verbindlichkeit würde erst mit dem Einstellen der Stellenstreichungen in den Stellenplan erfolgen können. Sie führten aus, dass ein Austausch von Maßnahmen grundsätzlich und in begründeten Einzelfällen noch möglich sei. Die endgültigen Stellenstreichungen würden in Kontinuität des Verfahrens der letzten Jahre im folgenden Stellenplan ausgewiesen.

Beihilfeentwicklung

Die SPD-Abgeordneten erkundigten sich nach dem Sachstand etwaiger Rückstände bei der Beihilfebearbeitung.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bestätigten, dass es noch immer Rückstände von etwa sechs Wochen Bearbeitungsdauer gebe. Anträge mit höheren Antragssummen ab etwa 2500 EUR würden vorrangig behandelt. September 2002 und vom 29. Oktober 2002) des Unterausschusses „Öffentlicher Dienst und Personalwirtschaft" Kenntnis zu nehmen (vgl. Teil D, Abschnitt I, Tz. 180c). „Personalbericht 2002"

Die Drucksache wurde am 8. Juli 2002 im Vorwege von der Präsidentin der Bürgerschaft gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung dem Haushaltsausschuss überwiesen.

Personalstruktur

Die SPD-Abgeordneten hoben Aufbereitung und Vollständigkeit des Personalberichts hervor, insbesondere hinsichtlich seiner Analyse der Altersfluktuation und Altersschichtung der Behörden. Sie vermissten jedoch als Konsequenzen dieser Analyse eine Konkretisierung auf Jahresbedarfe und Zielzahlen für den öffentlichen Dienst.

Zumindest in der mittelfristigen Perspektive für 2004, 2005 oder 2006 müsse die Freie und Hansestadt Hamburg als Arbeitgeberin Gesamtzahlen nach Einflussgrößen durch Modernisierungen, E-Government sowie Beschränkung auf die Kernbereiche benennen und festlegen können, ob die Bedarfsdeckung durch Neueinstellungen oder aus dem internen Arbeitsmarkt erfolgen solle. Solche Zielgrößen seien für ein differenziertes Personalmanagement erforderlich. Nur auf Basis solcher Konkretisierungen seien Bewertungen zu den politischen Konsequenzen möglich.

Hieran knüpfte sich die Frage an, wann derartige Daten einer umfassenderen Personalbedarfsplanung zur Verfügung stünden.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erinnerten an die Komplexität, die sich für die einheitliche Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg aus so unterschiedlichen Aufgabenfeldern, wie z. B. Schule, Hochschule und Innere Sicherheit, ergäben. Für diese Teilbereiche und Personalplanungen seien die jeweiligen Fachbehörden verantwortlich. Deren Zielvorstellungen seien Gegenstand von Kleinen und Großen Anfragen und der aktuellen politischen Diskussion. Das Personalamt könne Abschätzungen nur für den Teilbereich des allgemeinen Verwaltungsdienstes abgeben. Wegen der Ausbildungsdauer hätten die Einstellungen des Jahres 2002 unmittelbare Auswirkungen auf das Potenzial, das 2005 aufgrund eigener Ausbildung zur Verfügung stehe. Als Planungsgrundlage sei einerseits auf Umfragen bei den Fachbehörden als Bedarfsträger zurückgegriffen worden, andererseits bilde man noch unterhalb des rechnerischen Ersatzbedarfes aus. Neben den Wirtschaftsreferendaren werde etwa die drei- bis vierfache Anzahl Juristen eingestellt, so dass der Nachwuchs für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst etwa 20 Kräfte pro Jahr betrage.

Die SPD-Abgeordneten betonten, sie hielten gerade diese Relation von Juristen und Nicht-Juristen unter dem Nachwuchs für den höheren Dienst in einer modernen Verwaltung für kritisch. Sie sprachen ihre Hoffnung und Erwartung aus, dass künftige Berichte detaillierter seien, und kündigten die Fortsetzung der Diskussion für 2004 an.

Mobilität/Veränderungsmanagement

Die SPD-Abgeordneten erkundigten sich nach dem gegenwärtigen Sachstand und dem Finanzierungskonzept zur Gründung eines Projekts zur Steuerung des (internen) Arbeitsmarktes (PIA).

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, der Senat habe am 29. Oktober 2002 der Gründung und Finanzierung des Projektes Interner Arbeitsmarkt (PIA) zugestimmt und das Personalamt beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten. Das Finanzierungskonzept gehe aus von einer Ressourcenausstattung von 1,475 Millionen EUR p.a. für Grundausstattung, Sonderpersonalbudgets im Sinne des Ressourcenpools sowie für Mobilität. Durch Umschichtung von Mitteln des Personalamts, unter anderem aus dem bisherigen Mobilitätsfonds beim Personalamt, verbleibe ein Finanzierungsbetrag von 0,975 Millionen EUR. Im Jahre 2003 werde der Effizienzfonds (Titel 9890.971.08) die Vorfinanzierung tragen. Ab 2004 würden die Kosten etatisiert und durch Konsolidierung refinanziert.

Vgl. den Bericht des Unterausschusses des Haushaltsausschusses „Öffentlicher Dienst und Personalwirtschaft" vom 26. September 2002, Tz. 2 g (Anlage 1 dieses Berichts).

Der Haushaltsausschuss beschloss, der Bürgerschaft zu empfehlen, von der Drucksache 17/1087 Kenntnis zu nehmen (vgl. Teil D, Abschnitt I, Tz. 177). „Entwicklung der Versorgungsausgaben; Bericht über den Stand und Ergebnisse des Instruments zur Prognose zukünftiger Versorgungsausgaben im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg"

Die Drucksache wurde am 27. September 2002 im Vorwege von der Präsidentin der Bürgerschaft gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung dem Haushaltsausschuss überwiesen.

Der Haushaltsausschuss /Unterausschuss „Öffentlicher Dienst und Personalwirtschaft" befasste sich ausführlich mit dem Komplex Versorgung (vgl. auch den Bericht des Unterausschusses über die Beratung personalwirtschaftlicher Grundsatzthemen und den Stellenplan des Haushaltsplan-Entwurfs 2003 vom 26. September 2002, Tz. 4, Anlage 1 dieses Berichts, und vom 29. Oktober 2002, Tz. 1.2, Anlage 2 dieses Berichts). Ergänzend dazu wollten die GAL-Abgeordneten zur Verwendung der in Versorgungsrücklagen angesparten Mittel wissen, welcher Anteil an den prognostizierten Versorgungsausgaben, z. B. für das Jahr 2010 von rund 1 Milliarde EUR, aus den in den letzten Jahren angelegten Sondervermögen finanziert werden könne und ob weitere Vorsorgemaßnahmen vom Senat geplant seien.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, die Mittel der Sondervermögen dienten zur kontinuierlichen Entlastung von Versorgungsaufwendungen. Der erstmalige Zeitpunkt ihres Einsatzes sei gesetzlich geregelt und für die in Hamburg bestehenden Sondervermögen derzeit zu folgenden Zeitpunkten möglich: Name des Sondervermögens Frühester Entnahmezeitpunkt Versorgungsrücklage (Beamte) Ab 1. Januar 2014 über einen Zeitraum von mehreren Jahren Versorgungsrücklage Ab 2004 kontinuierlich zur Zusatzversorgung (Tarifbereich) Finanzierung der Zusatzversorgung Zusätzlicher Versorgungsfonds Ab 1. Januar 2010 nach für die Bediensteten der FHH Maßgabe des Haushaltsplans

Die Höhe der jeweils verfügbaren Mittel sei abhängig vom Volumen der zugeführten Beträge und der Anlageerträge.

Zum gegenwärtigen Stand der Sondervermögen verwiesen die Senatsvertreterinnen und -vertreter auf Tz. 4 c des Berichts des Unterausschusses „Öffentlicher Dienst und Personalwirtschaft" vom 26. September 2002, Anlage 1 dieses Berichts. Weitere Vorsorgemaßnahmen seien wünschenswert, aber auch abhängig von finanzpolitischen Rahmenbedingungen.

Der Haushaltsausschuss beschloss, der Bürgerschaft zu empfehlen, von der Drucksache 17/1404 Kenntnis zu nehmen (vgl. Teil D, Abschnitt I, Tz. 179).