Der Produktbereich Junge Menschen und Familien fasst verschiedene Produktgruppen zusammen

Es reicht nicht aus, allein qualitative Ziele zu vereinbaren. Auch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) hat darauf hingewiesen, ein strategisches Management sollte Finanzziele mit Ergebnis- und Wirkungszielen verknüpfen. Entscheidungen über qualitative Ziele haben stets auch Auswirkungen auf das Budget. Es ist daher nicht sinnvoll, nur eine Zieldimension zu betrachten. Der Rechnungshof hat das deshalb aufgefordert, spätestens für das Jahr 2009 fachliche und finanzielle Ziele zu vereinbaren. Darüber hinaus hat er empfohlen zu prüfen, ob anhand der Auswertungen (s. Tz. 501) bereits für das zweite Halbjahr 2008 Finanzziele vereinbart werden können.

6 Produktgruppenverantwortung in verlagern

Für das Land und die Stadtgemeinde Bremen ist als zentrales Controllinginstrument der gemeinsame Produktgruppenhaushalt eingeführt worden. Mit ihm sollen die bereitgestellten finanziellen Mittel mit den zu erbringenden Leistungen der Verwaltung verknüpft werden. Der Produktgruppenhaushalt unterscheidet drei Ebenen, die sich aus dem Verantwortungsbereich herleiten:

· Produktgruppen werden auf der operativen Ebene gebildet. Sie fassen gleichartige Leistungen (Produkte) eines Ressorts zusammen. So betrifft beispielsweise die Produktgruppe Betreuung und Unterbringung außerhalb der Familie u. a. Hilfen für Kinder in Heimen oder in Pflegefamilien.

· Der Produktbereich Junge Menschen und Familien fasst verschiedene Produktgruppen zusammen. Neben der oben genannten Produktgruppe gehört z. B. die Tagesbetreuung dazu.

· Der Produktplan, den die Senatorin/der Senator verantwortet, betrifft das gesamte Ressort. Er beinhaltet die fachpolitische Grundausrichtung, die Fach-, Personal- und Finanzziele sowie die Organisation und die Berichterstattung.

Während auf der strategischen Ebene der Produktbereiche durchgängig das Ressort zuständig und verantwortlich ist, liegen die Zuständigkeiten auf der operativen Ebene der Produktgruppen bisher teils im Ressort und teils im Selbst innerhalb des Bereichs Hilfen für Junge Menschen gibt es keine einheitliche Zuordnung.

Das Ressort beabsichtigt, die Verantwortung für die Produktgruppen im Bereich Junge Menschen und Familie nun gänzlich in das zu verlagern.

Der Rechnungshof hat das begrüßt. Er hat allerdings darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme das Ressort nicht von der Dienst- und Fachaufsicht über das entbindet.

7 Steuerung von Einzelfällen in Sozialzentren

Der Rechnungshof hatte das Ressort 2005 aufgefordert, für jeden Einzelfall bei der Auswahl des Anbieters einer Hilfeleistung die wirtschaftlichste Alternative auszuwählen. Den Beschäftigten der Sozialzentren fehlten zu diesem Zeitpunkt Informationen über vergleichbare Träger einer Hilfeart (Pflegesatztabellen). Deshalb waren sie nicht in der Lage, bei gleicher fachlicher Leistung das Angebot des günstigsten Anbieters auszuwählen. Der Rechnungshof hatte u. a. angeregt, die Pflegesatztabellen nach vergleichbaren Leistungsarten zu gliedern. Damit könnte jeder Einzelfall einer Kategorie zugeordnet werden.

Das Ressort hatte erklärt, es werde die Informationen über die Anbieter nach Abschluss des Rahmenvertrages nach §§ 75 ff. SGB XII erweitern.

Der Rahmenvertrag nach §§ 75 ff. SGB XII ist seit Juni 2006 in Kraft. Das Sozialressort hat im September 2007 erklärt, die Pflegesatztabellen seien noch nicht systematisch nach Leistungsarten gegliedert. Das setze voraus, gleichartige Angebote zusammenzufassen und dazu sog. Leistungsangebotstypen abzustimmen. Das sei nun abgeschlossen. Die einzelnen Angebote würden derzeit daraufhin untersucht, ob und inwieweit sie einem Leistungsangebotstyp zuzuordnen seien. Danach werde die Pflegesatztabelle um das Zuordnungsmerkmal Leistungsangebotstyp erweitert.

Der Rechnungshof hat zur Kenntnis genommen, dass der Prozess ­ nunmehr eineinhalb Jahre nach Abschluss des Rahmenvertrages ­ abgeschlossen wird.

8 Weitere Veränderungen seit 2005

Rückstände in Abrechnungen

Der Rechnungshof hatte 2005 festgestellt, dass einige Anbieter von Hilfeleistungen über mehrere Jahre Abschlagszahlungen erhalten hatten, ohne dass deren Leistungen jährlich abgerechnet worden waren. Des Weiteren wurde die Abrechnung der erbrachten Leistungen durch nicht vorliegende sog. Kostenübernahmen verzögert.

Das hat erklärt, es könne derzeit den Gesamtbetrag der Forderungen der Anbieter, die älter als sechs Monate sind, nicht beziffern. Für acht Anbieter seien noch alte Abrechnungen aufzuarbeiten. In sechs weiteren Fällen seien Einzelfragen mit den Anbietern zu klären.

Der Rechnungshof hat das aufgefordert, die Rückstände zügig aufzuarbeiten. Der staatliche Rechnungsprüfungsausschuss hatte dies ebenfalls gefordert.

In den sechs Sozialzentren führt die Stadtteilleitung Junge Menschen mit den Beschäftigten des Sozialdienstes und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Wochenkonferenzen durch. Sie sind ein Instrument zur Fallsteuerung und dienen u. a. dazu, die Einzelfälle halbjährlich zu überprüfen.

Der Rechnungshof hatte 2005 festgestellt, dass an den Wochenkonferenzen in den einzelnen Sozialzentren zwischen fünf und 17 Beschäftigte durchschnittlich zwei bis drei Stunden pro Woche teilnehmen. Nach Auskunft der Sozialzentren wurden aufgrund der Wochenkonferenzen etwa 5 bis 10 % der Einzelfälle umgesteuert.

Der Rechnungshof hatte empfohlen zu prüfen, ob dieses Verfahren wirksam und wirtschaftlich ist.

Das hat die Empfehlung des Rechnungshofs aufgegriffen und einen entsprechenden Prüfauftrag erteilt. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, da das dabei auch die Aufträge aus dem Untersuchungsausschuss Kindeswohl zu berücksichtigen hat. Nach Einschätzung des Untersuchungsausschusses dürfte eine qualifizierte fachliche Beratung in einem so großen Gremium kaum möglich sein.

Es müsse ermittelt werden, ob Arbeitsaufwand und -ertrag in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Das hat erklärt, es halte eine Optimierung der Struktur und Arbeitsweise der Wochenkonferenz für erforderlich. Der Prozess werde 2008 abgeschlossen.

Soziales Aufgabenabgrenzung und Zusammenarbeit zwischen dem Sozialressort und dem Amt für Soziale Dienste

Die senatorische Dienststelle nimmt operative Aufgaben wahr, die dem Amt für Soziale Dienste übertragen werden sollten.

Die Zahl der Fachreferate in der senatorischen Dienststelle sollte reduziert werden.

Insbesondere zur Verbesserung der Fachaufsicht sollten in der senatorischen Dienststelle und im Amt für Soziale Dienste die Fachabteilungen zusammengelegt werden.

Die Fach- und Ressourcenverantwortung ist beim Amt für Soziale Dienste konsequent zusammenzuführen.

1 Ausgangspunkt Verwaltungsreform:

Im Januar 1997 hatte der Senat es zu einem Schwerpunkt seines Regierungsprogramms erklärt, die Verwaltung zu modernisieren. Hierzu sollten die Ressorts insbesondere Instrumente des Neuen Steuerungsmodells (NSM) einführen. Dessen wesentliche Elemente sind:

· Fach- und Ressourcenverantwortung zusammenführen,

· Hierarchien abbauen und Aufgaben dezentralisieren,

· Budgetierung und

· Kontraktmanagement.

Vor diesem Hintergrund hatte das Sozialressort 1998 beschlossen, die Sozialen Dienste neu zu ordnen. Es wollte alle Durchführungsaufgaben auf das Amt für Soziale Dienste verlagern. In der senatorischen Dienststelle sollten nur strategische Aufgaben verbleiben.

Hierzu zählten,

· die politischen Gremien zu unterstützen,

· Entwürfe für den Senat zu erstellen,

· an die Politik zu berichten und

· Zielvorgaben für das Amt zu erarbeiten.

Nach Abschluss des Reformprozesses hatte das Ressort zum 1. November 2000 fast 40 Beschäftigte von der senatorischen Dienststelle zum versetzt.

2 Reformprozess exemplarisch überprüft

Nachdem der Reformprozess seit mehreren Jahren abgeschlossen ist, sollte untersucht werden, ob dessen Ziele erreicht worden sind. Der Rechnungshof und die Innenrevision der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales haben gemeinsam geprüft, wie die Abteilung 5 der senatorischen Dienststelle und das zusammenarbeiten und wie deren Aufgaben abgegrenzt sind.

Das Ziel, einen einvernehmlichen Bericht über das Ergebnis der Prüfung vorzulegen, ist gescheitert. Zwar ist die Zustandsbeschreibung unstrittig; über deren Bewertung und die daraus abzuleitenden Empfehlungen konnte dagegen keine Einigung erzielt werden. Die Innenrevision des Ressorts hat gegenüber ihrer Dienststellenleitung daher gesondert berichtet.

Besonderes Gewicht hatte bei der Prüfung die Frage, ob das Ressort Steuerungs- und Durchführungsaufgaben eindeutig getrennt hat. In den Grundsätzen für die Organisationsstruktur und Geschäftsverteilung der Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) ­ Organisationsgrundsätze ­ vom März 2004 heißt es dazu: Durch eine klare organisatorische Abgrenzung zwischen der strategischen Vorgabe und Steuerung von Aufgaben und Zielen einerseits und dem operativen Bereich der Durchführung und Leistungserstellung einschließlich der hierzu erforderlichen Planung und Steuerung andererseits kann die Komplexität der Verwaltungsabläufe reduziert und eine wichtige Voraussetzung für die Zuordnung von Ergebnisverantwortlichkeit geschaffen werden.

Einbezogen in seine Überlegungen hat der Rechnungshof außerdem, dass die mit der Verwaltungsreform angestrebte dezentrale Aufgabenwahrnehmung auch bürgernahe Leistungen sicherstellen soll. Für das Sozialressort ist dieser Ansatz nicht neu. Bereits vor 30 Jahren wurde dort durch eine Stadtteilorganisation eine wohngebietsnahe Leistungsstruktur aufgebaut.

Der Rechnungshof und die Innenrevision haben Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit zwischen der senatorischen Dienststelle und dem exemplarisch im Bereich Soziales untersucht. Er umfasst im Wesentlichen soziale Dienstleistungen für Erwachsene, einschließlich wirtschaftliche Hilfen.

Auf der ministeriellen Ebene gehört hierzu die Abteilung 5 Soziales der senatorischen Dienststelle mit rund 55 Planstellen. Sie untergliedert sich in sechs Fachreferate.

Der Abteilungsleitung sind außerdem zwei Stabsstellen zugeordnet. In die Prüfung einbezogen worden ist außerdem ein Fachreferat der Abteilung 1 Zentrale Dienste. Es weist eindeutige Bezüge zum Aufgabenbereich der sozialen Dienstleistungen für Erwachsene auf.

Korrespondierend zur ministeriellen Ebene hat sich die Prüfung auf der Durchführungsebene auf die mit 12,5 Planstellen ausgestattete Fachabteilung 3 (Soziales) des konzentriert. Hinzu gekommen sind drei der dem Amt zugeordneten sechs Sozialzentren. Während die Fachabteilung 3 die Durchführungsaufgaben zu steuern hat, sind die Sozialzentren die eigentliche operative Ebene des Amtes.

Für den Bereich Soziales sind dort insgesamt rund 210 Planstellen vorhanden.

Die Prüfgruppe hat mit Beschäftigten in den genannten Organisationseinheiten der senatorischen Dienststelle und des strukturierte Interviews geführt. Daneben hat der Rechnungshof die vorhandenen Geschäftsverteilungspläne und Aufgabenbeschreibungen sowie den Internetauftritt des Ressorts ausgewertet.