Patent

Ressort beeinflussbar. Das gilt insbesondere für landesrechtliche Vorschriften, aber auch für Gesetzesinitiativen über den Bundesrat. Zum anderen bedeutet eine gesetzliche Zuständigkeit in aller Regel, die Aufgaben nur steuernd wahrzunehmen und z. B. mit Hilfe von Richtlinien das operative Geschäft betreiben zu lassen.

Das Ressort will die Organisationsstruktur weiterentwickeln. Hierbei wolle es auch den Bericht seiner Innenrevision (s. Tz. 542) einbeziehen.

Der Rechnungshof sieht in dem Bericht der Innenrevision des Ressorts keine geeignete Grundlage für erneute Organisationsüberlegungen. Die Innenrevision hält darin weitgehend an der bestehenden Aufgabenverteilung und dem Organisationsaufbau fest. Die bei der Prüfung festgestellten zahlreichen Ausnahmen von der Trennung strategischer und operativer Aufgaben werden akzeptiert; konkrete und nachvollziehbare Begründungen dafür fehlen. Die Empfehlungen der Innenrevision enthalten bereits jetzt Wertungen, die fundiert erst nach einer umfassenden Aufgabenanalyse jedes einzelnen Arbeitsplatzes hätten vorgenommen werden können.

Der Rechnungshof ist unverändert der Auffassung, dass die Aufgaben des Ressorts erneut auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Dabei sollten nicht formale oder personenbezogene Betrachtungen das Denken bestimmen. Aufgaben sind nach fachlich-inhaltlichen Gesichtpunkten zu verteilen und möglichst wohngebietsnah zu organisieren.

Der Rechnungshof behält sich vor, zu gegebener Zeit zu prüfen, ob und aus welchen Gründen das Ressort Durchführungsaufgaben nicht auf die Ämterebene verlagert hat.

Wirtschaft Wissens- und Technologietransfer durch Schutzrechteverwertung im Hochschulund außerhochschulischen Forschungsbereich

Die Förderung einer lokalen Patentverwertungsagentur durch das Wirtschaftsressort hat nicht zu dem geplanten Ergebnis geführt.

Die Förderung sollte nur dann fortgesetzt werden, wenn das Ressort nachvollziehbar begründet, dass die Patentverwertungsagentur einen in Relation zur Förderung nennenswerten Beitrag zu dem Ziel leistet, Arbeitsplätze zu sichern und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen.

1 Verwertung von Hochschul-Know-how in Unternehmen 580 Ob es darum geht, Schiffsrümpfe vor Algenbefall zu schützen oder Schmutzwasser ohne Chemikalienzusatz in Trinkwasser umzuwandeln: In den Köpfen des Hochschulpersonals ist vielfach Wissen vorhanden, das für die Wirtschaft von Interesse ist.

Die bremischen Hochschulen lassen dieses Wissen zwar von Fall zu Fall rechtlich schützen, Einnahmen aus der kommerziellen Verwertung dieser Rechte erzielen sie nur in einem geringen Umfang. Im Gegensatz dazu werben bremische Wissenschaftseinrichtungen seit Jahren erfolgreich Forschungsgelder von Dritten ein (s. Tz. 411 ff.). So forschen die Hochschulen z. B. im Auftrag von Unternehmen, um für deren Probleme gezielt wissenschaftliche Lösungen bereitzustellen.

Um die Potenziale der Hochschulen für den Markt schneller nutzbar zu machen, haben sowohl der Bund als auch das Land Bremen Förderprogramme aufgelegt.

2 Verwertungsoffensive des Bundes

Im Jahr 2001 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Verwertungsoffensive für Forschungsergebnisse aus den Hochschulen gestartet. Zielgruppe waren Hochschulen und kleinere öffentlich-finanzierte Forschungseinrichtungen (Wissenschaftseinrichtungen).

Die im Zuge der Verwertungsoffensive gegründeten Patentverwertungsagenturen sollen die Wissenschaftseinrichtungen bei der professionellen Verwertung ihrer Erfindungen unterstüzen. Die Agenturen sollten u. a. die Erfindungen auf kommerzielle Verwertbarkeit prüfen, sie schützen und vermarkten. Mit den vom BMBF erhaltenen Fördermitteln sollten die Wissenschaftseinrichtungen die Dienstleistungen der Patentverwertungsagenturen bezahlen.

Darüber hinaus hat der Bundesgesetzgeber 2002 das Hochschullehrer-Privileg abgeschafft. Nunmehr müssen auch Professorinnen und Professoren Diensterfindungen ihrem Arbeitgeber melden. Die Hochschulen sind damit berechtigt, die Erfindungen aller ihrer Bediensteten in Anspruch zu nehmen und zum eigenen finanziellen Vorteil zu verwerten.

3 Bremischer Modellversuch zur Verwertung wissenschaftlicher Ergebnisse 586 Nahezu zeitgleich mit dem Bund hat das Wirtschaftsressort im Jahr 2001 einen Modellversuch gestartet, um wissenschaftliche Ergebnisse der bremischen Hochschulen zu verwerten. Während der Bund mit seiner Verwertungsoffensive vor allem die Wissenschaftseinrichtungen fördern wollte, sollte mit dem bremischen Modell durch die Gründung einer kommerziellen Verwertungsagentur vorrangig die bremische Wirtschaft gefördert werden.

Unternehmen sollten einen einfacheren Zugang zum Know-how der ansässigen Wissenschaftseinrichtungen erhalten. In sieben bis 14 Jahren sollten so 100 Arbeitsplätze in der Wissenschaft und 400 Arbeitsplätze in der Wirtschaft geschaffen werden. Zudem sollten bereits bestehende Arbeitsplätze gesichert werden.

Das Wirtschaftsressort hat rund 2,6 Mio. für die Gründungs- und Anlaufphase einer lokalen Patentverwertungsagentur bereitgestellt. Darin sind auch Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) enthalten.

Mit der Förderung hat das Ressort folgende Ziele verfolgt: nachhaltige Förderung der Wirtschaftskraft, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Beschäftigung im Land Bremen. Vordringlich ist, bremische Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.

Das Wirtschaftsressort hat sich bei der Gründung der lokalen Patentverwertungsagentur über die Bremer Investitions-Gesellschaft (BIG) am Stammkapital in Höhe von 25,6 T mit 51 % beteiligt. Die vier bremischen Hochschulen halten jeweils Anteile von 12,25 % des Stammkapitals.

Der Modellversuch sollte von einem externen Gutachter begleitet werden. Nach Ablauf der fünfjährigen Modellphase sollte er abschließend über die Arbeit der Patentverwertungsagentur berichten. Das Ressort hatte diesen Zeitraum als Minimum definiert, in dem sich die Verwertungsagentur zu einem sich selbsttragenden Geschäftsbetrieb entwickeln könnte. Da zusätzliche, nicht eingeplante Mittel aus der Verwertungsoffensive des BMBF (s. Tz. 583) eingeworben werden konnten, hat das Ressort die Laufzeit des Modellversuchs um ein Jahr verlängert.

Der Rechnungshof hat den Modellversuch zur Verwertung wissenschaftlicher Ergebnisse geprüft. Der Versuch ist während der Prüfung ausgelaufen. Der Rechnungshof ist daher der Frage nachgegangen, ob und ggf. unter welchen Bedingungen die Patentverwertungsagentur ­ wie vom Ressort geplant ­ weiter gefördert werden sollte.

4 Anlaufschwierigkeiten unterschätzt 593 Ressort und Rechnungshof stimmen darin überein, dass der bis zum 31. Dezember 2006 gezahlte Förderbetrag Bremens zur Deckung der laufenden Kosten der Patentverwertungsagentur von rund 2,1 Mio. in einem erheblichen Missverhältnis zu deren Verwertungserlösen von rund 33 T steht.

Der Kostendeckungsgrad der Patentverwertungsagentur hat nach fünfjähriger Laufzeit insgesamt lediglich 1,6 % betragen. Nicht berücksichtigt sind die Zuschüsse des BMBF aus der Verwertungsoffensive in Höhe von rund 1,5 Mio., die über die Hochschulen an die Verwertungsagentur geflossen sind. Auch diese Zahlungen haben dazu beigetragen, ihren Geschäftsbetrieb zu finanzieren.

Die Patentverwertungsagentur hat nur rund 37,5 % der geplanten Umsätze erzielen können. Es ist ihr nicht gelungen, mit allen hochschulnahen Forschungseinrichtungen Bremens Kooperationsvereinbarungen abzuschließen.

Der Anteil, den die öffentliche Hand aufbringen musste, um die Patentverwertungsagentur zu finanzieren, ist von ursprünglich geplanten 73 % auf durchschnittlich 91 % gestiegen. Rechnungshof und Wirtschaftsressort stimmen darin überein, dass sich die Verwertungsagentur langfristig nicht selbst tragen kann. Sie wird dauerhaft auf Zuschüsse angewiesen sein.

Das Ressort hat darauf hingewiesen, die Situation der Patentverwertungsagenturen in anderen Ländern sei nicht besser. Dieser Hinweis des Ressorts geht fehl. Die schlechte Situation in anderen Ländern rechtfertigt nicht, dass Bremen eine Einrichtung weiter betreibt, die die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt.

5 Förderziele Bremens als Grundlage für Erfolgskontrollen

Das Wirtschaftsressort ist gem. § 7 Abs. 2 LHO verpflichtet, den Erfolg von Projekten zu ermitteln, die mit Haushaltsmitteln gefördert werden. Dementsprechend hat das Ressort den Modellversuch zur Verwertung wissenschaftlicher Ergebnisse zu überprüfen. Nach dem Ende des Modellversuchs hat das Ressort zu untersuchen, ob das geplante Ergebnis eingetreten ist. Zudem ist ggf. zu klären, ob tatsächlich die Maßnahme selbst und nicht andere Faktoren zu dem geplanten Ziel geführt haben.

Ob und inwieweit die Bedingungen des Technologietransfers bereits bei Gründung der Patentverwertungsagentur realistischer hätten eingeschätzt und bewertet werden können, soll dahingestellt bleiben. Unter anderem mag das weggefallene Hochschullehrerprivileg bei allen am Verwertungsprozess Beteiligten Erwartungen geweckt haben, die bisher nicht eingetreten sind.

Entscheidend ist, ob bei der geplanten weiteren Finanzierung der Patentverwertungsagentur das Ziel der Förderung (s. Tz. 587 f.) mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht werden kann. Die Ergebnisse der Modellphase sind dabei zu berücksichtigen.

Finanzierung ohne vorherige Erfolgskontrolle fortgesetzt 601 Bereits im November 2006 hat das Wirtschaftsressort die Zustimmung der Gremien für eine Zwischenfinanzierung der Patentverwertungsagentur in Höhe von 340 T für das Jahr 2008 eingeholt. Der zu fassende Beschluss sollte ausdrücklich die grundsätzliche Entscheidung über eine Fortsetzung nicht vorwegnehmen.

Hierfür sollte das Ressort den Modellversuch zunächst abschließend bewerten.

Das Ressort hat im März 2007 eine Vorlage für die Gremien erstellt, um die Patentverwertungsagentur für den Zeitraum 2009 bis 2013 finanzieren zu können. Die Vorlage basierte auf dem Abschlussbericht des externen Gutachters und einem Fortführungskonzept der Geschäftsführung der Verwertungsagentur. Sie sollte zu einer dauerhaften Einrichtung werden. Die Ausschüsse sollten einer Projektförderung in Höhe von 2,9 Mio. für den Zeitraum 2009 bis 2013 zustimmen, in die ebenfalls kofinanzierte EFRE-Mittel fließen. Das oberste Ziel Bremens mit diesem Anschlussprogramm ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und daraus resultierend bestehende Arbeitsplätze zu sichern und zukunftsfähige zu schaffen.

Mit der Vorlage hat das Ressort eine Entscheidung der Gremien herbeiführen wollen, ohne zuvor den Modellversuch ausreichend analysiert und bewertet zu haben.

Das Ressort hat sich nicht damit auseinandergesetzt, dass z. B. bis Ende 2006

· zwar 273 Erfindungen der Patentverwertungsagentur gemeldet worden sind, aber 155 im Wesentlichen wegen fehlendem Neuigkeitsgrad oder zu geringem Marktpotenzial nicht für eine Patentierung geeignet waren,

· zwar 66 Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet, aber lediglich zehn Schutzrechte erteilt worden sind,

· im Ergebnis nur knapp 4 % der gemeldeten Erfindungen geschützt werden konnten.

Diese Zahlen sind das Ergebnis von Auswertungen, die der Rechnungshof anlässlich seiner Prüfung vorgenommen hat.

Aufgrund der oben dargestellten Entwicklung hätte das Ressort prüfen müssen, ob z. B. die Planzahlen der Verwertungsagentur für ihre Umsätze aus Lizenzen für die Folgejahre bis 2013 plausibel sind. Die Patentverwertungsagentur geht davon aus, dass sich ihre Lizenzeinnahmen von 2006 bis 2013 vervierfachen. Gleichwohl wird ihr Bedarf an öffentlichen Fördergeldern lt. Planung jährlich steigen.

Zudem hätte es dem Ressort zu denken geben müssen, dass von 20 Verwertungsverträgen nur sieben Verträge mit bremischen Unternehmen abgeschlossen werden konnten.