Patentverwertungsagentur
Ein von der Patentverwertungsagentur beauftragter externer Gutachter hat den Modellversuch jährlich untersucht und darüber berichtet. Im Jahr 2006 hat er einen Gesamtbericht über ihre Arbeit erstellt. Die zuständigen Gremien haben die Berichte regelmäßig erhalten. Daneben hat das BMBF eine Unternehmensberatung beauftragt, alle 22 Patentverwertungsagenturen hinsichtlich ihrer Tätigkeit und ihres Erfolges vergleichend zu bewerten.
Die Gutachter haben der Patentverwertungsagentur eine gute Leistung in der Akquisition von Erfindungsmeldungen, der Patentierung, der Kundenzufriedenheit und der Verwertung bescheinigt. Sie haben insbesondere die Pressearbeit und die zahlreichen Kontakte mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hervorgehoben. Diese haben häufiger als geplant stattgefunden.
Nach einer ersten Beurteilung in 2003 ist die Patentverwertungsagentur in 2006 im Bereich Verwertung besser bewertet worden. Die Unternehmensberatung hat diese Aussage allerdings relativiert: Die bessere Bewertung sei auf das schlechtere Abschneiden der anderen Patentverwertungsagenturen im gleichen Zeitraum zurückzuführen.
Trotz des großen Einsatzes ihrer Beschäftigten durchschnittlich fünf Personen, davon drei operativ tätig hat die Patentverwertungsagentur nicht die geplanten Ergebnisse erzielt. Hierzu haben die Gutachter kritisch angemerkt, die Verwertungsagentur müsse unter schwierigen Rahmenbedingungen agieren. Die vergleichsweise geringe Zahl patentrelevanter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Standort Bremen sowie das unterdurchschnittliche Innovationsinteresse der Unternehmen im bremischen Umfeld erschwerten eine wirtschaftliche Tätigkeit der Verwertungsagentur.
Die Gutachter haben eine Vielzahl von Fakten über die Arbeit der Patentverwertungsagentur und das Umfeld zusammengetragen, in dem sie agiert. Eine Erfolgskontrolle im Sinne von § 7 LHO haben sie nicht vorgenommen. Das war allerdings auch nicht ihr Auftrag.
Das Ressort hätte den Gremien darlegen müssen, warum trotz geringer Patentintensität der bremischen Wissenschaftseinrichtungen und der unzureichenden Nutzung und Verwertung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch bremische Unternehmen die Patentverwertungsagentur weiter gefördert werden sollte. habe mittlerweile zusätzliche Dienstleistungsaufträge von Hochschuleinrichtungen aus der Metropolregion Bremen/Oldenburg bzw. aus der Nordwest-Region übernommen. Damit habe sie die Anzahl der von ihr betreuten patentrelevanten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf 2.700 nahezu verdoppelt.
Wenn bremische Fördermittel für Aktivitäten außerhalb Bremens eingesetzt werden, muss sichergestellt sein, dass der entsprechende Aufwand erstattet wird. Ob dieses erfolgen wird, ist ebenso offengeblieben, wie die Frage, inwieweit bremische Unternehmen von den erweiterten Aktivitäten der Patentverwertungsagentur profitieren können.
Zur Problematik des steigenden Subventionsbedarfs für die Patentverwertungsagentur hat sich das Ressort nicht geäußert.
Oberziel: Arbeitsplätze schaffen und sichern
Der Rechnungshof hat insbesondere bemängelt, dass das Ressort den Aspekt Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen im Land Bremen im Laufe des Modellversuchs vernachlässigt hat.
Das Ressort hat entsprechende Daten nicht weiter erheben lassen, nachdem der externe Gutachter im Jahr 2003 festgestellt hatte, dass der Erfolg der Patentverwertungsagentur nicht mit dem Kriterium Anzahl geschaffener und gesicherter Arbeitsplätze gemessen werde könne. Gleichwohl hat es in seiner Vorlage dargelegt, dass die Patentverwertungsagentur einen zentralen Beitrag zu einem schnelleren Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse in wirtschaftliche Anwendungen am Standort Bremen geleistet habe. Es gehe davon aus, die Agentur werde auch künftig einen zentralen Beitrag leisten, um hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. Fakten hierzu hat das Ressort in der Vorlage nicht genannt.
Der Rechnungshof hat die weitere Förderung mit kofinanzierten EFRE-Mitteln in Frage gestellt, so lange das Ressort Arbeitsplatzeffekte nicht nachweisen kann.
Die Sicherung bestehender und die Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze sind wesentliche Voraussetzungen für die Förderung aus dem EFRE-Anschlussprogramm ab 2007.
Das Ressort hat erklärt, der fehlende Nachweis von Arbeitsplatzeffekten spreche nicht dagegen, die Patentverwertungsagentur weiterhin mit EFRE-Mitteln zu fördern. Dieser Aspekt sei nur einer unter mehreren. Patentverwertungen würden nicht notwendigerweise zu neuen Arbeitsplätzen führen. Durch neue Verfahren könne es zu Rationalisierungseffekten kommen, sodass sogar Arbeitsplätze abgebaut würden. Gleichzeitig würde aber die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt.
Das Wirtschaftsressort hat mittlerweile die Anzahl der mittelbar durch die Beteiligung der Patentverwertungsagentur in Bremen zu sichernden oder zu schaffenden Arbeitsplätze von 500 auf 100 reduziert. Kriterien, anhand derer es diese indirekte Wirkungsweise der Patentverwertungsagentur messen will, hat das Ressort nicht benannt. Es hat eingeräumt, ein solcher Nachweis könne nicht unmittelbar geführt werden.
Die Aussage, die Patentverwertungsagentur würde auf andere Art und Weise die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken, ist bisher eine reine Behauptung.
Das Ressort hat keine Parameter genannt, mit denen es eine steigende Wettbewerbsfähigkeit bremischer Unternehmen belegen kann und will.
6 Ressort muss sich an den Zielen des Koalitionsvertrags zum Wissens- und Technologietransfer orientieren
Die Gremien haben die Finanzierung der Patentverwertungsagentur im März 2007 nicht wie vorgesehen beschlossen. Nach der Bürgerschaftswahl im Mai 2007 haben sie sich noch nicht mit der Maßnahme befasst. Eine modifizierte Vorlage soll den zuständigen Gremien in Kürze vorgelegt werden. Welche Änderungen das Ressort vornehmen will, hat es dem Rechnungshof nicht mitgeteilt.
Der Rechnungshof erwartet, dass das Ressort die Förderung nur dann fortsetzt, wenn sie geeignet ist, das in der Koalitionsvereinbarung 2007 bis 2011 formulierte Ziel zu erreichen: Der Innovationsstandort Bremen soll zu einer der führenden Technologie- und Wissensregionen ausgebaut werden. Die Region soll für Beschäftigte und Unternehmen attraktiver werden.
Der mit der Förderung der Patentverwertungsagentur erwartete Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Standortes Bremen muss aufgrund der bisherigen Erfahrungen realistisch beschrieben werden. Messbare Ziele müssen konkret festgelegt werden. Sollte es weiterhin nicht möglich sein, den Beitrag der Patentverwertungsagentur für den Standort Bremen an den oben angeführten Kriterien zu messen, ist die Förderung einzustellen und nicht, wie beabsichtigt, zu verstetigen und laufend zu erhöhen.
Wirtschaft Prüfung der Zuwendungen an ein Institut für Fischqualität
Das Ressort fördert die fischverarbeitenden Unternehmen im Fischereihafen Bremerhaven u. a. durch unentgeltliche Beratungen. Die Wirkung der Förderung hat das Ressort nicht hinreichend ermittelt.
Aufgrund der Prüfung will das Ressort die gesamte Förderung untersuchen und die Ergebnisse den Deputationen vorstellen.
1 Aufgaben und Finanzierung
Die staatliche Deputation für Wirtschaft und Außenhandel beschloss im April 1987, die führende Position des Fischereihafens Bremerhaven weiter zu stärken. Es sollte mehr Gewicht auf Fragen der Qualität und des Marketings gelegt werden. Hierzu wurde neben anderen Maßnahmen auch ein Institut für Fischqualität (Institut) in Form einer als mittelbare Beteiligung des Landes Bremen gegründet. Damit sollte den im Fischereihafen ansässigen Unternehmen die Basis für neue Arbeitsplätze gegeben und beim Institut selbst Stellen geschaffen werden.
Seine Tätigkeit nahm das Institut 1987 auf. Geleitet wird es von einem Hochschullehrer. Er führt die Tätigkeit in Nebenbeschäftigung aus. Das Institut führt keine gesetzlichen Pflichtaufgaben durch. Die vorgeschriebenen Lebensmittelkontrollen erbringen andere bremische Einrichtungen.
Das Institut erbringt entgeltliche und unentgeltliche Leistungen. Die für Unternehmen durchgeführten Analysen bietet es zu marktüblichen Preisen an. Die unentgeltlichen Leistungen, im Wesentlichen Beratungen der Fischwirtschaft, werden als Wirtschaftsförderungsmaßnahme vom Ressort bezuschusst.
Wegen der unentgeltlich erbrachten Leistungen hatte das Institut 2005 einen Zuwendungsbedarf (institutionelle Zuwendung) von rund 50 T und 2006 von rund 44 T. 2006 erhielt es zusätzlich Projektfördermittel in Höhe von ebenfalls rund 44 T. Hierdurch konnte die institutionelle Zuwendung vermindert werden, weil die Personalkosten bei der Projektförderung mit höheren pauschalen Stundensätzen berechnet worden sind. Tatsächlich wurden jedoch geringere Stundensätze gezahlt.
Der Rechnungshof hat die institutionellen Zuwendungen für die Jahre 2005 und 2006 geprüft.
2 Zuwendungen
Vorzeitig angeforderte Zuwendungen 631 Zuwendungsempfänger dürfen Zahlungsmittel erst anfordern, wenn sie diese innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen benötigen. Zunächst haben sie ihre eigenen Mittel einzusetzen.
Das Institut hat 2005 und 2006 Mittel angefordert und erhalten, ohne zunächst seine eigenen Mittel einzusetzen. Aufgrund der Feststellungen des Rechnungshofs hat es seine Praxis umgestellt und wird künftig nach den zuwendungsrechtlichen Regelungen verfahren.
Zinserträge können Zuwendungsbedarf vermindern
Das Institut hat auf Girokonten laufend über positive Bestände verfügt. Die Gelder sind dort nicht nennenswert verzinst worden.
Der Rechnungshof hat vorgeschlagen, für diese Konten Konditionen zu vereinbaren, die denen von Tagesgeldkonten entsprechen. Durch höhere Zinserträge würde sich der Zuwendungsbedarf vermindern.
Das Institut hat den Vorschlag inzwischen umgesetzt.
3 Wirkung der Wirtschaftsförderung ermitteln 636 Maßnahmen über gesetzliche Bestimmungen hinaus zu fördern, ist keine Pflichtaufgabe Bremens. Freiwillige Leistungen muss das Ressort laufend überprüfen und einstellen, wenn sie nicht die erwarteten Wirkungen erreichen. Um den Erfolg einer Maßnahme zu messen, sind regelmäßig Erfolgskontrollen durchzuführen. Dazu hat das Ressort die erwarteten Wirkungen mit den eingetretenen zu vergleichen und zu bewerten.
Das Ressort hat 2004 das Institut gebeten, die mit den geförderten Aufgaben im Zusammenhang stehenden Kosten darzustellen.
Das Institut hat die folgenden Bereiche beschrieben und ihnen Kosten zugeordnet:
· Fischwirtschaft lebensmittelrechtlich beraten sowie lebensmittelrechtliche Anfragen und lebensmittelbezogene Fragestellungen beantworten (76 % der Kosten),
· forschen im Bereich chemischer, mikrobiologischer und biologischer Untersuchungen durch Mitarbeit bei der Erstellung der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren (5 % der Kosten) und Diplomanden und Studierende im Praxisseminar begleiten (16 % der Kosten),
· technische Verfahren entwickeln (2 % der Kosten),
· Öffentlichkeitsarbeit des Institutsleiters als Mitglied der Arbeitsgruppe Fisch und Fischerzeugnisse in der Lebensmittelchemischen Gesellschaft (1 % der Kosten).