Geschlossene Unterbringung Wenn Kinder und Jugendliche von Erwachsenen weggeschlossen

Geschlossene Unterbringung: Wenn Kinder und Jugendliche von Erwachsenen weggeschlossen werden!

Am 28. November 2002 wurde im Jugend- und Sportausschuss der Bürgerschaft das „Konzept des Senats zur geschlossenen Unterbringung" debattiert. In einem Artikel der „Welt" vom 29. November 2002 und des „Hamburger Abendblatts" vom 30. November 2002 wird berichtet, dass so genannte Intensivtäter nicht für die geschlossene Unterbringung vorgesehen seien. Des Weiteren erfolgen Einweisungen nur über das Familiengericht, das Jugendgericht soll keine Möglichkeit haben, Jugendliche in die geschlossene Unterbringung einzuweisen.

Suchtmittelabhängige junge Menschen sollen nach Aussagen des Senats zunächst eine Therapie durchlaufen, bevor sie aufgenommen werden können. Die bereits bestehenden intensiv betreuten Plätze zur Vermeidung von Untersuchungshaft wurden aufgrund von Sparmaßnahmen reduziert.

Die Aussage in der Vorbemerkung der Anfrage, die Anzahl der Plätze zur Untersuchungshaftvermeidung sei reduziert worden, ist unzutreffend. Bislang werden für diesen Zweck sechs Plätze vorgehalten; ihre Anzahl soll auf acht erhöht werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Bleibt der Senat bei seiner Entscheidung, die „geschlossene Unterbringung" in der Feuerbergstraße tatsächlich Mitte Dezember zu eröffnen, oder wird es zu weiteren Verzögerungen kommen?

Die Einrichtung ist Mitte Dezember 2002 betriebsbereit fertig gestellt. Eine zusätzliche Sicherungsmaßnahme am Atrium wird Anfang Januar 2003 abschließend hergestellt sein.

2. Wie viel Personal welcher Berufsgruppe ist bisher für die „geschlossene Unterbringung" ausgewählt worden und wie viel Personal fehlt noch, damit die Einrichtung Mitte Dezember in Betrieb gehen kann?

Das Personal in der Gruppenbetreuung hat eine sozialpädagogische Qualifikation. Zusätzlich wird kurzfristig eine psychologische Fachkraft zur Verfügung stehen. Das Betreuungsteam umfasst eine Kapazität von 10,5 Stellen; die personelle Auswahl ist abgeschlossen. Die Personalkapazität für interne Beschulung wird bei Bedarf kurzfristig durch Honorarkräfte sichergestellt werden.

3. Mit wie vielen Kindern und Jugendlichen welchen Alters wird die Einrichtung Mitte Dezember in Betrieb gehen?

Es liegen keine Einweisungen vor.

4. Ist es richtig, dass die Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren vorgesehen ist? Wenn ja, in wie viele Altersgruppen werden die Insassen eingeteilt?

Zielgruppe für die Betreuung in der geschlossenen Einrichtung sind männliche Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren bei entsprechender Indikation. In Ausnahmefällen können auch Zwölf- bis Dreizehnjährige aufgenommen werden.

5. Ist es richtig, dass Mädchen in der Einrichtung Feuerbergstraße nicht untergebracht werden sollen? Wenn ja, warum nicht und welche Einrichtung wird zukünftig für die „geschlossene Unterbringung" von Mädchen zuständig sein?

Ja. Eine entsprechende Konzeption für Mädchen ist noch nicht abgeschlossen.

6. Ist es richtig, dass drogenabhängige Kinder und Jugendliche in die „geschlossene Unterbringung" nicht aufgenommen werden? Wenn ja, warum nicht und wo werden auf welcher rechtlichen Grundlage die Entzugstherapien mit diesen Kindern und Jugendlichen durchgeführt? Was passiert mit den Kindern und Jugendlichen nach Abschluss der Entzugstherapie?

Akut drogenabhängige Kinder und Jugendliche können nicht in die geschlossene Einrichtung aufgenommen werden, da sie eine Behandlung benötigen, die in der geschlossenen Einrichtung nicht verfügbar ist.

Die Entzugsbehandlung von drogenabhängigen Kindern und Jugendlichen auf krankenversicherungsrechtlicher Grundlage findet in der Fachklinik Bokholt statt.

Darüber hinaus arbeitet die zuständige Behörde an einem Konzept, um in Fällen der Gefährdung des Kindeswohls infolge einer akuten Drogenabhängigkeit eine nach der Entgiftungsbehandlung notwendig werdende Drogentherapie im verbindlichen Rahmen sicherzustellen.

7. Stimmt der Senat uns zu, dass der größere Teil der durch Kleinkriminalität auffälligen Jugendlichen Suchtprobleme hat und damit nicht für die Einrichtung in Frage kommt?

Wenn ja, welche weiteren Konzepte bestehen für diese Gruppe von Kindern und Jugendlichen?

Nach allgemeinen kriminologischen Erkenntnissen steht die Begehung leichter Vorteilsdelikte weit überwiegend nicht in einem Zusammenhang mit individuellen oder sozialen Problemen der jugendlichen Tatverdächtigen.

8. Ist es richtig, dass die so genannten Intensivtäter/innen für die „geschlossene Unterbringung" nicht vorgesehen sind? Wenn ja, wie definiert der Senat jugendrechtlich und jugendhilfepolitisch den Begriff des/der Intensivtäters/in (z.B. welche Straftaten müssen begangen worden sein, in welchem Umfang usw.)? Nein.

9. Bei welchen Straftaten von Jugendlichen ist das Familieninterventionsteam und bei welchen das Jugendgericht zuständig und wo gibt es Überschneidungen und wie soll ggf. damit umgegangen werden?

Das Familieninterventionsteam ist ­ wie alle Jugendämter ­ nicht für die Verfolgung von Straftaten, sondern für jugendhilferechtliche Maßnahmen zuständig. Insoweit wird es keine Überschneidungen geben. Sofern in einer konkreten Lebenssituation für einen Jugendlichen sowohl Maßnahmen der Jugendhilfe als auch Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz in Betracht kommen, wird das zuständige Gericht die Möglichkeiten der Jugendhilfe in seine Entscheidungen einbeziehen.

Im Übrigen wird auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 17/1676 verwiesen.

10. Ist es richtig, dass die Jugendhaftanstalt bereits überfüllt ist? Wenn ja, sieht der Senat vor, die freien Plätze der „geschlossenen Unterbringung" mit Jugendlichen aus der Jugendhaftanstalt Hahnöfersand zu füllen?

Nein.

11. Ist es richtig, dass in der Jugendhaftanstalt Hahnöfersand Lehrer/innenstellen fehlen oder nicht besetzt sind? Wenn ja, warum und wann werden diese Stellen neu besetzt?

Zurzeit sind zwei Lehrerstellen der Jugend- und Frauenvollzugsanstalt Hahnöfersand, die durch die Versetzung eines Lehrers zur Behörde für Bildung und Sport und die vorzeitige Versetzung einer Lehrerin in den Ruhestand frei geworden sind, nicht besetzt. Die Besetzung der Stellen im Wege interner Ausschreibungen wurde eingeleitet.

12. Ist es richtig, dass die Sporthalle in der Jugendhaftanstalt nach wie vor nicht genutzt werden kann? Wenn ja, wann stehen die erforderlichen Mittel zur Wiederherstellung der Sporthalle zur Verfügung (vgl. Drucksache 17/1110)?

Die Sporthalle kann aufgrund notwendiger Dachreparaturen zurzeit nicht genutzt werden. Mit den Reparaturarbeiten wurde begonnen, mit dem Abschluss ist alsbald zu rechnen. Haushaltsmittel stehen dafür zur Verfügung.

13. Wann und in welchem Umfang werden die Antiaggressionskurse in der Jugendhaftanstalt mit welchem Personal fortgesetzt?

Es ist geplant, das Anti-Aggressivitäts-Training im Jugendvollzug im Januar 2003 im gleichen Umfang und mit dem gleichen Personal wie im Jahre 2002 fortzusetzen.