Förderung

Trinkwasserversorgung in Hamburg, insbesondere in Schnelsen

Die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser ist eine der grundlegenden staatlichen Aufgaben. Die Trinkwasserversorgung Hamburgs und der mitversorgten Umlandgemeinden erfolgt zu 100 Prozent aus Grundwasservorkommen. Dies erfordert besonders in einem Stadtstaat wie Hamburg einen sensiblen und verantwortlichen Umgang mit der Ressource Wasser.

Aufgrund der Flächenknappheit wächst die Sorge, Interessenkonflikte zwischen Schutz des Grundwassers einerseits und sonstigen Nutzungen andererseits könnten zulasten des Grundwasserschutzes entschieden werden.

Daher frage ich den Senat:

1. Welche Konzepte verfolgt der Senat, um die knappe Ressource Trinkwasser langfristig zu schützen?

Zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung werden folgende Ziele verfolgt:

­ Sparsamer Umgang mit Trinkwasser,

­ Schonung der genutzten Grundwasserleiter zur Realisierung einer nachhaltigen Nutzung,

­ effizienter Grundwasserschutz zum Erhalt einer guten Grundwasserbeschaffenheit.

Als wirksame Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind insbesondere der Einbau von Wohnungswasserzählern, die regionale Anpassung der Entnahmemengen sowie die Altlastensanierung zu nennen.

2. Wie ist die Qualität des Hamburger Trink- und Grundwassers im Vergleich zu anderen Metropolregionen zu bewerten?

Das von der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) an die Verbraucher abgegebene Trinkwasser war und ist jederzeit einwandfrei. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) werden nachweislich eingehalten.

Das Grundwasser in den Einzugsgebieten der von den HWW betriebenen Brunnen ist ebenfalls von guter Qualität und unterschreitet zumeist sogar die Grenzwerte der TrinkwV. Vgl. im Einzelnen die Informationsbroschüre „Freie und Hansestadt Hamburg, Umweltbehörde (Hrsg.): Grundwasserbericht Hamburg 1997; Hamburg 1997". Vergleiche mit anderen Metropolregionen liegen nicht vor und sind auch aufgrund der großen regionalen Unterschiede in der Zusammensetzung und Herkunft der Wässer nicht sinnvoll.

3. Wie hoch ist der Eigenanteil der Hamburger Wasserversorgung durch die Hamburger Wasserwerke GmbH?

Im Jahr 2001 wurden durch die HWW insgesamt 126,9 Millionen m3 Grundwasser zur Trinkwasserversorgung Hamburgs und der von den HWW mitversorgten Umlandgemeinden gefördert. Davon entfiel auf die 13 auf hamburgischem Gebiet liegenden Wasserwerke der HWW ein Anteil von 76,8 Millionen m3 (rund 60 Prozent). In Schleswig-Holstein wurden durch die HWW 32,7 Millionen m3 (rund 26 Prozent) und in Niedersachsen 17,4 Millionen m3 (rund 14 Prozent) gefördert.

4. Wie hoch ist die jährliche Fördermenge des Wasserwerkes Schnelsen und wie wird diese festgesetzt?

Mit Bescheid der Wasserbehörde vom 13. November 2001 erhielten die HWW die wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserförderung aus den in Hamburg befindlichen Brunnen des Wasserwerkes Schnelsen mit einer maximalen Fördermenge von 3,6 Millionen m3 jährlich. Die Fördermenge betrug im Jahre 2001 3,12 Millionen m3.

Darüber hinaus bestehen auf schleswig-holsteinischem Gebiet drei weitere Förderbrunnen des Wasserwerks Schnelsen. Hierfür gilt eine wasserrechtliche Erlaubnis mit einer maximalen Fördermenge von 4,3 Millionen m3 jährlich. Die Fördermenge betrug im Jahr 2001 2,5 Millionen m3.

5. Reichen die Kapazitäten des Wasserwerkes Schnelsen aus, um den gesamten Stadtteil zu versorgen? Wenn nein, von woher werden zusätzliche Leistungen bezogen?

6. Welche Stadtgebiete werden vom Wasserwerk Schnelsen mitversorgt?

Das Wasserwerk Schnelsen versorgt neben dem gesamten Stadtteil Schnelsen Teile von Eidelstedt, Niendorf, Lurup, Lokstedt und Groß Borstel sowie außerhalb Hamburgs die Gemeinden Ellerbek, Bönningstedt und Hasloh.

7. Wie viele festgesetzte Wasserschutzgebiete gibt es im Bereich Hamburg und wo liegen diese?

In Hamburg sind bisher fünf Wasserschutzgebiete festgesetzt worden für die Einzugsgebiete Baursberg, Billstedt, Curslack/Altengamme, Süderelbmarsch/Harburger Berge und Langenhorn/Glashütte.

8. Wo und in welchen Gebieten laufen Festsetzungsverfahren oder sind solche vorgesehen, um Flächen als Wasserschutzgebiete auszuweisen?

Für das Einzugsgebiet des Wasserwerks Stellingen ist die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in Vorbereitung.

9. Welche Brunnen mussten innerhalb der letzten zehn Jahre aufgrund von Schadstoffbelastungen oder aus anderen Gründen (bitte differenzieren) stillgelegt werden?

Innerhalb der letzten zehn Jahre wurden Brunnen in den nachfolgend genannten Wasserwerken endgültig stillgelegt: Wasserwerk Anzahl der Brunnen Grund für die Stilllegung Baursberg 2 hohe Sulfatgehalte Billbrook-Billstedt 3 hohe Gehalte an Huminstoffen und Chlorid Schnelsen 2 hohe Chloridgehalte

Welche Brunnen bzw. Wasserschutzgebiete werden im Rahmen des Konzeptes „Wachsende Stadt" durch die Ansiedlung von Gewerbe betroffen bzw. gefährdet sein? Welche Schutzmaßnahmen sind ggf. vorgesehen?

Bei der konzeptionellen Entwicklung und Umsetzung des Leitbildes „Wachsende Stadt" und im Rahmen der jeweiligen Bauleitplanungsverfahren werden die Belange der Trinkwassergewinnung und des Gewässerschutzes berücksichtigt, so dass Gefährdungen für Brunnen der Trinkwasserversorgung nicht zu besorgen sind.

Sofern Gewerbeflächen innerhalb ausgewiesener Wasserschutzgebiete liegen, werden die in den Schutzgebietsverordnungen enthaltenen Verbote und Nutzungseinschränkungen beachtet. Dies gilt auch für die im Rahmen des „Sofortprogramms Gewerbeflächen" planerisch vorzuziehende Fläche „südlich Brookdeich" innerhalb des festgesetzten Wasserschutzgebietes Curslack/Altengamme.

11. Welche Position vertritt der Senat bezüglich der Liberalisierung der Trinkwasserversorgung? Wie bringt sich der Senat auf der Bundesebene dazu ein?

Die zuständige Behörde vertritt sowohl in der Umweltministerkonferenz als auch in der Gesundheitsministerkonferenz die Auffassung, dass

­ Trinkwasser als wichtigstes Lebensmittel kein allgemeines Wirtschaftsgut darstellt und demzufolge nicht wie andere Wirtschaftsgüter (z.B. Telekommunikation und Stromversorgung) behandelt werden darf,

­ die Wasserversorgung ein äußerst komplexes System darstellt, das neben der Aufbereitung auch den Schutz des Grund- und Oberflächenwassers beinhaltet, und

­ das erreichte hohe Schutzniveau in der Trinkwasserversorgung keine Einbußen erleiden darf.