Wohnen

A. 1. e) Bramfelder Straße?

Für die Bramfelder Straße liegt eine Zählung aus dem Jahr 2001 vor.

2. Welche verkehrlichen und lärmrelevanten Auswirkungen wird der Ausbau der Sengelmannstraße und die verbesserte Anbindung an den Ring 2 für den Stadtteil Barmbek-Nord voraussichtlich haben, jeweils differenziert betrachtet für den Ausbau bis Hebebrandstraße und inklusive Weiterbau bis zum Ring 2?

Durch den vierspurigen Ausbau der Sengelmannstraße bis zur Hebebrandstraße wird insbesondere ein Verkehrszuwachs in den parallelen Straßenzügen Hindenburgstraße und Fuhlsbüttler Straße aus der allgemeinen Mobilitätszunahme begrenzt.

Bei der Weiterführung des vierspurigen Ausbaus der Sengelmannstraße bis zur Saarlandstraße wird erwartet, dass Verkehr vom Überseering Ost, Rübenkamp und in geringem Umfang auch von der Fuhlsbüttler Straße abgezogen wird.

Lärmrelevante Aspekte wurden bzw. werden im Rahmen der Planungen und Rechtsverfahren entsprechend den geltenden Rechtsgrundlagen berücksichtigt.

3. Gibt es Planungen, die verkehrliche Belastung für den Stadtteil zu begrenzen?

a) Wenn ja, wie sehen diese jeweils für die Fuhlsbüttler Straße, Hufnerstraße, die Straßen des Ringes 2, Drosselstraße und Hellbrookstraße aus und für wann ist mit einer Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen?

b) Wenn nein, warum nicht?

In der intensiv genutzten Inneren Stadt sind die Möglichkeiten, Straßenraum auszuweiten, begrenzt.

Von der zuständigen Behörde ist deshalb geprüft worden, inwieweit Möglichkeiten bestehen, im Straßenzug des Ringes 2 die Verkehrsabwicklung zu optimieren. Hierzu liegen Vorschläge vor, die Basis für Planüberlegungen darstellen, die aufgenommen worden sind.

B. Barmbeker Bahnhof

Der Barmbeker Bahnhof befindet sich zum Teil in einem desolaten Zustand. Notwendige Modernisierungen sind ausgeblieben und der Busbahnhof verfällt langsam. Erste Überlegungen zu einem Umbau des Busbahnhofes wurden zugunsten einer umfassenderen Umgestaltungsidee zurückgestellt. Diese neuen Pläne wurden vor über einem Jahr dem Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord vorgestellt. Seitdem stagniert das Vorhaben, obwohl die Hamburger Hochbahn AG gewillt ist, vorliegende Planungen umzusetzen. Barmbeker Bürger haben deshalb Unterschriften gesammelt und dem Präses der Behörde für Bau und Verkehr übergeben, um ihrer Forderung nach der schnellstmöglichen Umgestaltung des Bahnhofs Nachdruck zu verleihen. Gleichwohl hat der Senat in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 17/778 zur Problematik der Situation rund um den Barmbeker Bahnhof ausgeführt, er habe sich mit der Umgestaltung des Bahnhofs bisher nicht befasst.

Der Bahnhof ist behindertenfreundlich ausgestattet und wird von den Verkehrsunternehmen in einem funktionsgerechten Zustand gehalten. Allerdings bedarf der 1965 gebaute Busbahnhof einer Grundinstandsetzung. Im Zusammenhang mit dieser Renovierung des Busbahnhofs hat die Hochbahn ein Konzept entwickelt, das durch eine dezentrale Anordnung der Bushaltestellen am Barmbeker Bahnhof die Aufgabe des bisherigen Busbahnhofs vorsieht und damit Möglichkeiten zur städtebaulichen Neugestaltung dieses Bereichs eröffnet. Das Verkehrskonzept der Hochbahn setzt allerdings voraus, dass an der Pestalozzistraße ein weiterer Bahnhofszugang geschaffen wird, um den Fußweg für umsteigende Busfahrgäste zur S-Bahn nicht zu verlängern.

Das Bahnhofsumfeld ist allerdings dringend sanierungsbedürftig. Das Angebot öffentlich zugänglicher Toiletten ist ungenügend.

Die Gespräche zwischen den beteiligten Stellen Hamburgs und der Verkehrsunternehmen, insbesondere über die Finanzierung der notwendigen Umbauarbeiten und das städtebauliche Konzept im Bahnhofsumfeld, sind noch nicht abgeschlossen, so dass eine Senatsbefassung bisher nicht stattgefunden hat.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen zu B.1. bis 11. wie folgt beantwortet.

1. Hat eine Befassung zwischenzeitlich stattgefunden?

Nein, siehe Vorbemerkung zu B.

B. 2. Für welche Teilbereiche des Bahnhofes gibt es hinsichtlich einer Überplanung jeweils welche Zuständigkeiten?

Im Bahnhofsbereich gibt es Zuständigkeiten der Hamburger Hochbahn sowie der S-Bahn Hamburg und der Station & Service der Deutschen Bahn AG. Im Umfeld sind ausschließlich gewidmete öffentliche Verkehrsflächen betroffen, die teilweise der Hochbahn zur Sondernutzung (Busbahnhof) übergeben wurden.

3. Ist inzwischen das für einen Umbau des Bahnhofs nötige, in der o.g. Drucksache erwähnte, mit allen Beteiligten abzustimmende Umgestaltungskonzept entwickelt worden?

­ Wenn nein, bis wann soll das Konzept vorliegen?

Möglichkeiten und Varianten der Umgestaltung des Bahnhofs werden derzeit zwischen dem Bezirksamt und den Verkehrsunternehmen erörtert. Ein Konzept zur Umgestaltung der nördlich angrenzenden Flächen soll in einem Wettbewerbsverfahren ermittelt werden.

4. Wurde die noch offene Finanzierung des Durchbruchs für einen weiteren Bahnhofszugang an der Pestalozzistraße inzwischen geklärt?

Eine Zusage zur Finanzierung des Durchbruchs liegt nicht vor.

5. Welche Umbaumaßnahmen sind für den Bahnhof Barmbek und die angrenzende Fläche des Busbahnhofes vorgesehen?

Siehe Antwort zu B.3.

6. Welche Auswirkungen hat der Bau der geplanten U-Bahn nach Steilshoop auf den Bahnhof und die umliegenden Flächen?

Die U-Bahn nach Steilshoop wird voraussichtlich keine flächenrelevanten Auswirkungen auf den Bereich des Barmbeker Bahnhofs haben.

7. Was sieht das neue Nutzungskonzept für die verschiedenen Flächen vor?

Siehe Antwort zu B.3.

8. Welche Zusagen für eine Beteiligung an dem Umbau gibt es?

Es liegen keine Zusagen für eine Beteiligung an dem Umbau vor.

9. In welchem Umfang sind von welchen Einrichtungen Investitionen für diese Umbaumaßnahmen vorgesehen?

Die Hochbahn hat derzeit keine Mittel für Umbaumaßnahmen vorgesehen. Sie ist bereit, sich in Höhe des Renovierungsbedarfs des Busbahnhofs zu beteiligen. Über eine grundsätzlich mögliche öffentliche Förderung von ÖPNV-verbessernden Maßnahmen ist noch nicht entschieden. Investitionsplanungen weiterer Einrichtungen sind nicht bekannt.

10. Wann sollen die Umbaumaßnahmen in welchen Schritten erfolgen?

Siehe Antwort zu B.3.

11. Inwieweit sind die am Bahnhof ansässigen Geschäfte von einem Umbau betroffen?

Hierzu können noch keine Angaben gemacht werden. Vgl. auch Antwort zu B.3.

Die unmittelbar betroffenen Anlieger sollen an dem Wettbewerbsverfahren beteiligt werden.

C. Fuhlsbüttler Straße

Bereits im letzten Jahr hatte das Bezirksamt Hamburg-Nord eine Ideensammlung „Stadtteilzentrum Fuhlsbüttler Straße" vorgestellt. Die Ideensammlung hatte das Ziel, Vorschläge zur Aufwertung der Fuhlsbüttler Straße als Einkaufsstandort zusammenzutragen.

1. Welche Maßnahmen sind aus der Ideensammlung „Stadtteilzentrum Fuhlsbüttler Straße" abgeleitet worden und wann sollen diese umgesetzt werden?

Die „Ideensammlung" war als Anstoß für eine breite öffentliche Diskussion im Stadtteil gedacht. Sie hatte nicht den Charakter einer konkreten Planung.

Weitere attraktivitätsfördernde Maßnahmen müssen vor Ort geschehen. Diesbezügliche Initiativen vor Ort werden weiterhin unterstützt und entsprechendes Handeln angeregt. Konkrete Schritte sind derzeit noch nicht terminiert.

Derzeit wird von der zuständigen Behörde in Kooperation mit dem Bezirk geprüft, ob die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) zielführend sein kann. In diesem Rahmen ist die Eignung des Instrumentes Städtebauförderung nach BauGB zur Aufwertung des Gebietes zu begründen.

C. 2. Inwieweit wurden bisher und werden künftig die betroffenen Geschäftsleute und die Anwohnerinnen und Anwohner bei den Planungen für die Fuhlsbüttler Straße mit einbezogen?

Der angesprochene Diskussionsprozess befindet sich noch in einem Anfangsstadium. Eingeladen sind sowohl die Anwohnerinnen und Anwohner als auch die ansässigen Geschäftsleute und Gewerbetreibenden sowie die Grundeigentümer. Aus dem Prozess resultierende Anregungen und Vorschläge werden in planerische Vorüberlegungen einbezogen, die zu gegebener Zeit zu Maßnahmen- und Gestaltungsvorschlägen verdichtet und den kommunalen Gremien vorgelegt werden. So fanden beispielsweise nach Veröffentlichung der Ideensammlung „Stadtteilzentrum Fuhlsbüttler Straße" durch das Ortsamt Barmbek-Uhlenhorst initiierte Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit Gewerbetreibenden an der Fuhlsbüttler Straße (11. Juni 2001), der Stadtteilöffentlichkeit (25. Juni 2001) und den Grundeigentümern (19. Juli 2001) statt. Zuletzt wurde die zukünftige Entwicklung der Fuhlsbüttler Straße im „Stadtteilgespräch Barmbek" am 21. August 2002 öffentlich diskutiert.

Im Falle der Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß BauGB ist die Beteiligung der betroffenen Geschäftsleute und die der Anwohnerinnen und Anwohner an Konzepterarbeitung und Planung für das Gebiet Fuhlsbüttler Straße gesetzlich vorgesehen.

3. In welchem Zusammenhang stehen die vorgesehene Umgestaltung des Barmbeker Bahnhofs sowie die Flächenneuordnungen im Bereich des jetzigen Busbahnhofs, der Krüsistraße und der Pestalozzistraße mit dem Ziel der Aufwertung der Fuhlsbüttler Straße zur zentralen Einkaufsstraße in Barmbek?

In der Ideensammlung „Stadtteilzentrum Fuhlsbüttler Straße" bildet der Bereich um den Barmbeker Bahnhof den südlichen Endbaustein der untersuchten Teilabschnitte der Fuhlsbüttler Straße. Die diesbezüglichen Zielaussagen der Ideensammlung stehen im Einklang mit den derzeit bekannten Intentionen des geplanten städtebaulichen Wettbewerbs für den Bahnhof Barmbek und sein Umfeld. Mit dem geplanten städtebaulichen Wettbewerb für die Umgestaltung des Bahnhofs Barmbek und dessen Umfeld wird die Neuordnung eines wesentlichen Bereichs der südlichen Fuhlsbüttler Straße planerisch vorbereitet (vgl. Antworten zu B.). Der städtebauliche Wettbewerb wird zweifellos helfen, die für die weitere Entwicklung unabdingbar notwendigen privaten Investitionen der Anlieger zu stimulieren und den Anstoß für eine insgesamt positivere, in die Zukunft gerichtete Grundstimmung im Stadtteil zu geben.

D. Südliches Bahnhofsumfeld

Mit dem Bebauungsplan Barmbek-Nord 7 wurden Flächen für das Museum der Arbeit, ein neues Ortsamt und andere Kerngebietsnutzungen ausgewiesen. Mit dem Museum der Arbeit und der benachbarten Stadtteilkultureinrichtung „Zinnschmelze" wurde erfolgreich ein kulturelles Zentrum in und für Barmbek geschaffen. Die geplante gemeinsame Verwaltungszentrale von GWG und SAGA sollte zur weiteren Belebung des Stadtteils beitragen.

1. Für wann ist mit der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes für SAGA und/bzw. GWG im Plangebiet des Bebauungsplans Barmbek-Nord 7 zu rechnen?

Es wird davon ausgegangen, dass mit der Errichtung des Gebäudes nach Erteilung des Baugenehmigungsbescheides im Jahr 2003 begonnen wird.

2. Inwieweit werden für eine Verwaltungszentrale bestehende Gebäude einbezogen?

Dem Neubau geht der Abbruch eines zweigeschossigen, durch das Ortsamt genutzten Gebäudes voraus. Der Kopfbau des Museums für Arbeit an der Maurienstraße wird in die Planung mit einbezogen.

3. Welche planrechtlichen Veränderungen sind notwendig?

Es waren keine planungsrechtlichen Änderungen erforderlich. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgte auf der Grundlage des Bebauungsplans Barmbek-Nord 7/Barmbek-Süd 6 über die Befreiungskompetenzen des Bezirksamtes in Verbindung mit dem Zustimmungserfordernis der zuständigen Behörde gemäß § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch.

4. Welche positiven oder auch negativen Auswirkungen des Bauvorhabens sieht der Senat für den Stadtteil?

SAGA und GWG im Unternehmensverbund als moderne kommunale Wohnungsunternehmen und Dienstleister werden den Standort qualitativ beleben, ohne dass der historische Charakter der vorhandenen Strukturen aufgegeben wird. Durch eine ausgewogene Mischung von Kultur-, Dienstleistungs-, Kommunikations- und Wohnnutzung wird sich das Quartier weiter zu einem urbanen Zentrum für die Bewohner des Stadtteiles entwickeln.

Die im Zuge des Büroneubaues im Stadtteil entstehenden Arbeitsplätze für mehr als 400 Mitarbeiter stellen ein zusätzliches Kundenpotenzial dar, welches in der Perspektive auch außerhalb der Arbeitszeiten die vorhandenen Dienstleistungs- und Kulturangebote nutzen wird.

Durch den Neubau wird das bestehende Gebäudeensemble entlang des nördlichen Ufers des Osterbekkanals städtebaulich komplettiert.