Bodenverseuchung auf dem Bauwagenplatz „Bambule"

Am 4. November 2002 räumten die Bewohner des Bauwagenplatzes „Bambule" nach einer rechtskräftigen Verfügung des Bezirksamts Mitte das Gelände an der Vorwerkstraße (Karoviertel). Ihre Hinterlassenschaften waren neben den zerfallenen Bauwagen vor allem Sperrmüll, Autobatterien, Öl, Gasflaschen und alte Reifen in einer Größenordnung von fünf Lastwagenladungen.

Hierzu fragen wir den Senat.

Der Senat nimmt Bezug auf seine Ausführungen in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Ist inzwischen das Ausmaß der Verseuchung des Platzes durch Sondermüll (z.B. Altöl und Batteriesäure) bekannt? Bestand oder besteht insofern eine Gefährdung des Grundwassers?

2. Mit welchen Giftstoffen ist der Boden verseucht?

3. Gibt es Erkenntnisse über den wahrscheinlichen Hintergrund der Bodenverseuchung?

4. Ist die Verseuchung des Bodens mit den gefundenen Stoffen eine Straftat? Sind Ermittlungen in dieser Richtung geplant/eingeleitet?

5. Ist es richtig, dass aufgrund der Verseuchung 80 cm Erdreich abgetragen werden müssen?

6. In welchem Zeitraum ist die Verseuchung des Bodens eingetreten? Gab es im Rahmen des Abzugs der Bauwagenbewohner besondere Belastungen für die Umwelt? Besteht die Möglichkeit, dass der Boden erst innerhalb der letzten vier Wochen oder am Tag der Räumung in diesem Umfang verseucht worden ist?

Beprobt und untersucht wurde Bodenaushub vom Bauwagenplatz Vorwerkstraße. Er umfasst ein Volumen von ca. 460 m3 (740 t) und enthält ca. 20 Prozent grobkörnige Bauschutt-Beimengungen. Insgesamt wurden vier Mischproben auf folgende Parameter untersucht:

­ Grundparameter (Trockenrückstand, Glühverlust, pH-Wert, elektr. Leitfähigkeit)

­ Extrahierbare Organisch gebundene Halogene (EOX, berechnet als Cl)

­ Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

­ Mineralöl-Kohlenwasserstoffe (MKW-Index)

­ Arsen und Schwermetalle im Feststoff

­ Arsen und Schwermetalle, Chlorid und Sulfat im S4-Eluat (DIN 38414-4 [1984]).

Die Ergebnisse sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Bodenaushub Vorwerkstraße ­ Feststoff Bodenaushub Vorwerkstraße ­ S4-Eluate Auffällig an den Ergebnissen der vier untersuchten Proben sind die im Vergleich zu den Orientierungswerten für Bauschutt (Technische Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) relativ hohen Gehalte an Blei und Zink; in einer der Proben ist auch der Kupfer-Gehalt vergleichsweise hoch. In den Eluaten liegen die Konzentrationen dieser Elemente dagegen relativ niedrig.

Insgesamt ist die ermittelte Verunreinigung des Bodenaushubs für Auffüllungen mit Fundamentresten, verdichtetem Trümmerschutt und Mutterboden nicht untypisch. Hinsichtlich des auf dem Gelände zurückgelassenen Abfalls liegen konkrete Erkenntnisse nicht vor, weil eine Untersuchung des Bodens vor dem Abtrag nicht vorgenommen worden ist.

Eine Gefährdung für das Grundwasser besteht nach derzeitigen Erkenntnissen nicht.

7. Wie hoch sind die Kosten für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen und wer übernimmt diese? Ist ein Regress bei den Verursachern möglich? Sind entsprechende Ermittlungen eingeleitet?

Die Höhe der Entsorgungskosten kann noch nicht beziffert werden.

8. Bestand oder besteht eine Gesundheitsgefährdung ­ wenn ja, seit wann ­

a) für die ehemaligen Bewohner des Platzes,

b) für die Anwohner des Platzes oder

c) für dort lebende Tiere?

Auf dem ungenehmigten Wohnwagenplatz an der Vorwerkstraße bestanden aus zahlreichen Gründen keine gesunden Wohnverhältnisse. Anhaltspunkte für eine weitergehende durch die stoffliche Verunreinigung des Bodens hervorgerufene Gesundheitsgefährdung bestehen nicht.

9. Gibt es Erkenntnisse über mögliche Bodenverseuchungen auf anderen Hamburger Bauwagenplätzen? Plant der Senat vor diesem Hintergrund auf den noch existierenden sechs Bauwagenplätzen ebenfalls Bodenproben? Was gedenkt der Senat zu unternehmen, falls auch dort Verseuchungen des Bodens festgestellt werden?

Für die anderen Wohnwagenplätze liegen zurzeit keine Erkenntnisse über durch die Wohnwagennutzung verursachte Verunreinigungen der Böden vor.

10. Welche Maßnahmen plant der Senat hinsichtlich der anderen Bauwagenplätze, falls auch dort Verschmutzungen aufgetreten sind oder auftreten?

Für die Beseitigung etwaiger Verschmutzungen sind die Grundstücksnutzer verantwortlich. Sollte eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgestellt werden, werden die zuständigen Behörden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.