Ansiedlung eines Möbelhauses in Schnelsen-Nord

In Schnelsen-Nord ­ östlich der BAB 7/nördlich der Oldesloer Straße ­ möchte sich ein Möbelhaus ansiedeln. Nach Informationen der Presse ist von dem Unternehmen bereits eine 200 ha große Fläche im Landschaftsschutzgebiet erworben worden. Die Verkaufsfläche für das Möbelhaus soll 35000 m2 betragen.

Das Ansiedlungsvorhaben würde Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogrammes sowie zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes und zur Aufhebung des Landschaftsschutzes voraussetzen. Nach Beschlüssen der Hamburger Bürgerschaft würden diese Vorhaben nicht der im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm festgelegten städtebaulichen Entwicklung entsprechen. Ein zweites Möbelhaus an der BAB-Ausfahrt Schnelsen-Nord würde zu einer immensen Mehrbelastung an Verkehr in diesem Bereich führen. Eine Genehmigung dieses Bauvorhabens würde einen gravierenden Einschnitt in die Landschaftsachse darstellen und eventuell weitere Ansiedlungswünsche nach sich ziehen. Der vorrangige Schutz der Landschaftsachse muss hier gewahrt bleiben. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat daher in einer Stellungnahme den Bauwunsch des Möbelmarktes abgelehnt.

Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 15. November 2002 (Drucksache 17/1672) hat der Senat geantwortet, dass an dem Prinzip der Achsenzwischenräume im Grundsatz festgehalten wird, im Einzelfall aber abweichende Entscheidungen nicht ausgeschlossen werden.

Daher frage ich den Senat.

Die fachlich zuständigen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg sind seit mehreren Jahren mit der Thematik und ihren Konsequenzen befasst, dass Hamburg nur rund 50 Prozent der eigenen Möbelnachfrage und in noch untergeordneterem Maße Nachfrage aus dem Umland bindet. Vor diesem Hintergrund fanden in den vergangenen Jahren und finden immer noch mit verschiedenen ansiedlungswilligen Interessenten des großflächigen Möbeleinzelhandels Gespräche und Erörterungen statt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Handelt es sich bei den Flächen, für die sich das Möbelhaus interessiert ­ östlich der BAB 7/nördlich der Oldesloer Straße (Gut Wendlohe) ­, um private oder öffentliche Flächen?

Es handelt sich um private Flächen. Nach Angabe des Investors ist zwischen ihm und dem Gut Wendlohe ein Kaufvertrag geschlossen worden. Die Fläche ist rund 14,5 ha groß. Bezüglich der Fragen 4 a) bis d) liegen keine Erkenntnisse vor, da es sich um eine private Grundstückstransaktion handelt.

2. Wie sind diese Flächen ausgewiesen?

Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen östlich der BAB A7/nördlich der Oldesloer Straße in Schnelsen-Nord als Flächen für die Landwirtschaft dar. Das Landschaftsprogramm stellt das Milieu Landwirtschaftliche Kulturlandschaft und als milieuübergreifende Funktion Entwickeln des Landschaftsbildes dar.

Die Ausweisung gemäß Baustufenplan Niendorf-Lokstedt-Schnelsen, erneut festgestellt 1955, war Außengebiet (Landschaftsschutz). Bauliche Vorhaben sind nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) sowie nach der Landschaftsschutzverordnung zu beurteilen.

3. Welche Gespräche haben bisher zwischen dem Möbelmarkt, dem Grundstückseigentümer und/oder dem Senat stattgefunden?

a) Worüber wurde dabei gesprochen und

b) mit welchem Ziel wurden die Gespräche vom Senat geführt?

Die Möbelfirma bemüht sich seit längerer Zeit um einen Möbelhaus-Standort in Hamburg. Seither finden Gespräche mit dem Unternehmen statt. Ziel der Gespräche war die Abklärung der notwendigen fachlichen Fragen im Zusammenhang mit einer möglichen Ansiedlung unter Berücksichtigung städtischer Interessen. Im Übrigen vgl. die Antwort zu 1.

4. Gibt es bereits eine Kaufoption des Möbelmarktes für die Fläche, die im Falle einer Neuausweisung des Gebietes wirksam werden könnte? Wenn ja:

a) Für welche Nutzung würde die Fläche verkauft werden?

b) Wie hoch wäre der Kaufpreis für die Fläche?

c) Welche Verpflichtung hätte der etwaige Käufer beim Kauf zu erfüllen?

d) Welche Rücktrittsrechte hätte der etwaige Käufer?

Siehe Antwort zu 1.

5. Nach Presseberichten bemüht sich das Möbelhaus bereits seit mehreren Jahren um einen Standort in oder in der Nähe von Hamburg. Dabei soll vor allem Interesse für ein Gebiet im Osten von Hamburg bzw. im östlichen Umland Hamburgs bestanden haben.

a) Trifft es zu, dass das Möbelhaus sich bereits seit längerer Zeit um einen Standort innerhalb Hamburgs oder im Umland der Stadt bemüht?

Siehe Antwort zu 3.

5. b) Über welche Standorte ist mit dem Möbelhaus verhandelt worden und wie ist der derzeitige Sachstand bei den Verhandlungen über diese Standorte?

c) Sind vom Möbelhausbetreiber bereits Grundstücksflächen gepachtet, gemietet bzw. Kaufoptionen gesichert worden?

d) Hat der Senat dem Möbelhaus weitere ­ weniger konfliktbelastete ­ Standortalternativen angeboten?

e) Welcher Standort wird von Seiten des Möbelhauses favorisiert und warum?

Mit dem Unternehmen sind sowohl dessen Standortwünsche als auch weitere Standorte erörtert worden. Die Gespräche und notwendigen Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Der Senat sieht in ständiger Praxis aus Wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Gründen davon ab, sich zu Einzelheiten, die Gegenstand laufender Ansiedlungsverhandlungen und -erörterungen mit Unternehmen sind, zu äußern.

6. Beabsichtigt der Senat im Falle einer Veräußerung von Flächen des „Gut Wendlohe" in Schnelsen-Nord an den Betreiber des Möbelmarktes das Planverfahren auch

a) gegen den Widerstand der betroffenen Bürger/innen im Stadtteil Schnelsen und

b) gegen den politischen Willen der örtlichen Kommunalpolitikerinnen der eigenen politischen Richtung an sich zu ziehen und als Gewerbegebiet auszuweisen?

Der Senat wird ggf. über planerische Schritte entscheiden.

7. Hat der Senat dem Möbelmarkt seinerseits Flächen angeboten, wenn ja, welche und wie hat der Möbelmarkt ggf. darauf reagiert?

Nein. Im Übrigen vgl. die Antwort zu 5.b) bis e).

8. Welche Ausgleichsmaßnahmen sieht der Senat im Falle einer Umwidmung des Gebietes „Gut Wendlohe" vor, wo und in welcher Form sollen sie umgesetzt werden?

Siehe Antwort zu 6.

9. Wie beurteilt der Senat die verkehrliche Situation, die durch die Ansiedlung eines zweiten Möbelmarktes im Bereich Schnelsen-Nord entstehen würde?

a) Wie würde der Senat die verkehrliche Situation regeln wollen?

b) Mit welchen Maßnahmen würde der Senat die Wohnbevölkerung vor zusätzlichem Verkehrslärm und -abgasen schützen wollen?

Die in diesem Bereich nicht immer störungsfreie Verkehrssituation würde zusätzlich belastet und der teilweise von IKEA bereits stark beeinflusste Verkehrsablauf würde zeitweise weiter beeinträchtigt werden. Unabhängig davon sind Grundstückszufahrten an den Bundesfernstraßen BAB A7 und Oldesloer Straße (B 432) östlich der BAB nicht zulässig. Insofern sieht die zuständige Behörde gegenwärtig keinen Regelungsbedarf für die Verkehrsabwicklung.

10. Wie lässt sich das Achsenkonzept nach einer Umwidmung der Flächen von „Gut Wendlohe" noch darstellen?

Siehe Antwort zu 6.