Sprachkurse für Aussiedler

Das Bundesfamilienministerium hat die Fortführung von Sprachkursen für junge Aussiedler zugesichert, um zu vermeiden, dass durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das am 18. Dezember 2002 das Zuwanderungsgesetz für nichtig erklärt hat, eine Lücke in der Sprachförderung entsteht. Ab sofort können wieder neue Intensivsprachkurse für junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge bewilligt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den zuständigen obersten Landesbehörden zu Beginn dieses Jahres mitgeteilt, dass nunmehr die Möglichkeit besteht, ab sofort wieder neue Intensivsprachkurse nach den Richtlinien für den Garantiefonds ­ Schul- und Berufsbildungsbereich (RL-GF-SB) für junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie junger ausländischer Flüchtlinge (unter 27 Jahren) ­ zu bewilligen. Die folgenden Antworten beziehen sich sowohl auf die entsprechenden Sprachkurse der Behörde für Soziales und Familie (BSF) als oberste Landesbehörde im Sinne der RL-GF-SB als auch auf Integrationssprachkurse für Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge und deren Ehepartner außerhalb des Garantiefonds.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

a) Welche Maßnahmen zum Erlernen der deutschen Sprache für Aussiedlerinnen und Aussiedler kamen 2002 in Hamburg zum Einsatz? Welche Träger waren daran in welchem Umfang beteiligt?

Das BMFSFJ hat der BSF im Jahr 2002 für Maßnahmen nach der RL-GF-SB rund 1,5 Millionen Euro zugewiesen. Die Mittelbewilligung an die Träger gliedert sich wie folgt:

­ Rackow Schule GmbH 432 000 Euro

­ Interkulturelle Bildung Hamburg e.V. 639 000 Euro für Integrationssprachkurse mit beruforientierenden Bestandteilen

­ Internationaler Bund e.V. 155 000 Euro

­ Christlicher Jugendsozialdienst Hamburg e.V. 28 000 Euro

­ Caritasverband Landesverband Hamburg e.V. 63 000 Euro

­ Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V. 261 000 Euro für Intensivsprachkurse für Teilnehmer ohne qualifizierten Schulabschluss sowie außerschulische Integrationssprachhilfen und Nachhilfegruppen.

Die Maßnahmen dauern zum Teil bis in das Jahr 2003 an.

Für die Durchführung von Sprach- und Orientierungskursen wurden der Volkshochschule insgesamt rund 1324000 Euro zur Verfügung gestellt. Der Träger Zebra e.V. erhielt insgesamt rund 337000 Euro, davon 50 Prozent im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds.

Für weitere Integrationssprachkurse außerhalb des Garantiefonds hat die BSF den Bezirken Bergedorf 5120 Euro, Harburg 32300 Euro, Hamburg-Mitte 18160 Euro, Altona 35800 Euro und der Jugendvollzugsanstalt Hahnöfersand 7000 Euro übertragen.

Nach Vorlage aller Schlussrechnungen und im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfungen für 2002 können sich noch Änderungen der genannten Beträge ergeben.

b) Wie viele Aussiedlerinnen und Aussiedler haben 2002 in Hamburg an Sprachkursen teilgenommen? Wie hoch war der prozentuale Anteil der Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Bevölkerungsgruppe der Aussiedler und Aussiedlerinnen? Wie viele waren davon jünger als 27 Jahre?

Verlässliche Informationen zur Anzahl der Teilnehmer 2002 werden erst nach Eingang der Verwendungsnachweise vorliegen. Im Jahr 2001 haben insgesamt 7023 Personen an den o.g. Sprachkursen teilgenommen. Der Anteil der Spätaussiedler an der Gesamtzahl und das Alter der Teilnehmer werden nicht statistisch erfasst.

c) Die neuen Intensivsprachkurse sollen eine Dauer von sechs Monaten haben. Wie lange haben die Sprachkurse in Hamburg im Jahr 2002 durchschnittlich gedauert und wie waren sie strukturiert?

Der Integrationssprachkurs mit zusätzlichen berufsorientierenden Bestandteilen läuft regelhaft zwölf Monate mit 1800 Stunden und der Intensivsprachkurs für Teilnehmer ohne qualifizierten Schulabschluss sechs bis zehn Monate mit 600 bis 1600 Stunden.

d) Der Bund stellt über einen so genannten Garantiefonds für die Sprachförderung Mittel in Höhe von jährlich rund 50 Millionen Euro zur Verfügung. Wie viel Mittel wurden 2002 in Hamburg für Sprachfördermaßnahmen ausgegeben? Wie viel Mittel kamen davon aus dem Garantiefonds?

Siehe Antwort zu a).

e) Das Zuwanderungsgesetz sah eine Neustrukturierung der Sprachförderung und einen Ausbau der sozialpädagogischen Begleitung im Jahr 2003 vor, damit die Integration in weiterführende Schulen, Ausbildungs- und Arbeitsplätze besser gelingt. Daran soll unabhängig vom In-Kraft-Treten eines neuen Zuwanderungsgesetzes festgehalten werden.

Sind die in Hamburg tätigen Träger solcher Maßnahmen auf die neuen Förderrichtlinien vorbereitet?

Das nicht in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz sah lediglich eine Ergänzung der Sprachkurse durch sozialpädagogische Begleitung vor, soweit dies erforderlich sein sollte. Damit war kein genereller Ausbau der sozialpädagogischen Begleitung verbunden. Im Übrigen gibt es für Maßnahmen nach den RL-GF-SB keine neuen Förderrichtlinien.