Attraktivität des ÖPNV

Mit der Drucksache 17/416 (Betr. Ausweitung des Verbundraumes des Hamburger Verkehrsverbundes in die nördlichen Umlandkreise) hat der Senat über die Zielsetzung, die Begründung und Finanzierung der Ausweitung des Verbundraumes in die Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg zum Fahrplanwechsel 2002/2003 berichtet und darauf hingewiesen, dass ein weiter entwickelter HVV-Tarif ­ insbesondere für die deutlich längeren Fahrstrecken gegenüber dem bisherigen Verbundraum ­ Kosten verursache (Drucksache 17/416, Ziffer 4).

Mit der Ausweitung des Verbundraumes soll die Attraktivität des ÖPNV in der Metropolregion gesteigert und neue Fahrgäste gewonnen werden. Wesentliche Bestandteile der Verbundausweitung sind ein einheitlicher Tarif und Fahrschein im Verbundraum. Da der Geltungsbereich des HVVGemeinschaftstarifs auf das vollständige Gebiet der betroffenen Kreise ausgeweitet wird, ist eine Anpassung und Ergänzung des Gemeinschaftstarifs erforderlich.

Der HVV hat daher im Oktober 2002 bei den Genehmigungsbehörden in Hamburg, Kiel und Lüneburg einen

Antrag auf Einführung eines neuen Gemeinschaftstarifs zum 15. Dezember 2002 gestellt. Die für den ÖPNV zuständige Behörde für Bau und Verkehr hat den Tarifantrag am 22. November 2002 gemäß § 39 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und § 12 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) genehmigt. Fahrgäste innerhalb des HVV-Großbereichs Hamburg sind tariflich von keinen Preisanhebungen betroffen. Der HVV-Großbereich Hamburg umfasst im Wesentlichen das Hamburger Staatsgebiet sowie einige angrenzende Städte und Gemeinden Schleswig-Holsteins und Niedersachsens. Auch die Tarifgenehmigungsbehörden in Kiel und Lüneburg sowie in Darmstadt (für DB Regio und Regionalbahn Schleswig-Holstein GmbH) haben den neuen Tarif im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gemäß § 39 PBefG und § 12 AEG genehmigt. Der neue Gemeinschaftstarif ist mit Fahrplanwechsel zum 15. Dezember 2002 in Kraft getreten.

Im Rahmen der Ausweitung ist die Zahl der Verbundverkehrsunternehmen auf 26 Verkehrsbetriebe gestiegen (vgl. Anlage 1). Die neuen Verbundverkehrsunternehmen wenden auf den Linien und Linienabschnitten im Binnenverkehr innerhalb des erweiterten HVV-Tarifgebietes ausschließlich den HVV-Tarif an. Damit können die Fahrgäste ihre Fahrziele mit einer Fahrkarte auch beim Umsteigen zwischen allen Linien der Verbundverkehrsunternehmen erreichen. Der Ausgleich der entstehenden Verluste durch Harmonisierung (Anpassung der Tarife an die HVV-Tarifstruktur) und Durchtarifierung (durchgehender Tarif statt Aneinanderreihung verschiedener Tarife) wird zwischen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern geregelt.

Die Verhandlungen mit Niedersachsen über eine Ausweitung des Verbundraumes in die südlichen Umlandkreise (vgl. Drucksache 17/416) sind noch nicht abgeschlossen.

2. Erläuterung des neuen HVV-Gemeinschaftstarifs

Mit der Verbundausweitung mussten im früheren HVVGebiet Tarifbemessungsgrundlagen, Fahrkartenangebote und Preise für Fahrten zwischen Orten außerhalb des HVVGroßbereichs Hamburg und Hamburg sowie für Fahrten im Binnenverkehr außerhalb des Großbereichs Hamburg angepasst werden. Innerhalb des Großbereichs Hamburg sind die Tarifbemessungsgrundlagen und die Preise ­ bis auf wenige Ausnahmen (Kindertageskarte) ­ unverändert geblieben.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem früheren Tarif sind folgende (vgl. dazu auch die grundsätzlichen Erläuterungen in der Anlage 2 „Der neue HVV-Gemeinschaftstarif").

07.01.0317.Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Änderung des Gemeinschaftstarifs des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) anlässlich der Ausweitung des Verbundraumes in die nördlichen Umlandkreise

Änderungen der Tarifbemessungsgrundlagen

­ Der erweiterte HVV umfasst 5 Tarifringe, die wiederum in Tarifzonen eingeteilt sind. Dabei entsprechen dem Großbereich Hamburg 2 Ringe (A und B) und dem früheren Gesamtbereich 3 Ringe (A, B und C). Der neue Gesamtbereich umfasst die Ringe A, B, C, D und E. (vgl. Anlage 3 „HVV-Tarifplan")

­ Der neue, deutlich erweiterte Gesamtbereich kann nicht mehr zum bisherigen Tarif angeboten werden. Fahrkarten mit früherer Gesamtbereichs-Geltung wurden daher zur Vermeidung von Fahrgeldausfällen auf den Großbereich bzw. räumlich auf den früheren Gesamtbereich (3 Ringe) beschränkt. (vgl. Anlage 4.1 und 4.2 „Fahrkarten und Preise des Bartarifs und der Zeitkarten")

­ Der Großbereich Hamburg wurde erweitert um Quickborn, Ammersbek, Timmerhorn, Ellerau, Börnsen, Jork und südliches Seevetal.

Anpassung und Erweiterung der Fahrkartenstruktur

­ Die allgemeinen Zeitkarten wurden in den oberen Bereichen (Großbereich plus 3 Zonen bzw. 7 Zonen sowie Gesamtbereich) neu abgestuft.

­ Die auf langen Reiseweiten bestehende Preisdegression wurde durch Anhebung der über den Großbereich Hamburg hinausgehenden Fahrkarten abgebaut, indem Fahrkarten ab 6 Zonen, bzw. mit Großbereich plus 2 Zonen, preislich angehoben wurden.

Änderungen bei einzelnen Fahrkartenangeboten

­ Für Fahrten außerhalb des Großbereichs Hamburg (in den Tarifringen C, D und E) werden Einzelfahrausweise für eine und zwei Zonen, innerhalb bestimmter Städte eine Stadt-Karte und 1-Zonen-Zeitkarten angeboten.

Zahlgrenzen (Bemessungsgrundlage für Einzelkarten) gibt es nur noch im Großbereich und im „kleinen Grenzverkehr" über die Großbereichsgrenze.

­ Die CC-Karte wird zusätzlich in den Stufen 4 Zonen und 6 Zonen bzw. Großbereich plus 2 Zonen angeboten.

­ Die Seniorenkarte, bisher gültig im Gesamtbereich, wird jetzt in den Stufen 4 Zonen/Großbereich, Großbereich plus 2 Zonen/6 Zonen und Gesamtbereich angeboten.

Dabei entspricht der neue Preis für den Großbereich bzw. für 4 Zonen dem Preis des früheren Gesamtbereichs. Der frühere Fahrpreis der Seniorenkarte war für die Nutzung im Großbereich Hamburg bemessen. Der Geltungsbereich im HVV-Gesamtbereich war bisher eine freiwillige Leistung der Verkehrsunternehmen im HVV, um dieses Angebot möglichst einfach und attraktiv zu gestalten.

­ Die obere Kinderaltersgrenze wird vom vollendeten 12. Lebensjahr auf das vollendete 15. Lebensjahr angehoben. Dies geschieht auch im Rahmen der Harmonisierung der Nahverkehrstarife.

­ Die Einzelkarte für Kinder wird in zwei Stufen (Großbereich bzw. zwei Ringe und Gesamtbereich) angeboten.

Das Angebot wurde ergänzt um eine 9-Uhr-Tageskarte für Kinder in denselben Abstufungen.

­ Schülerkarten (früher im Gesamtbereich gültig) werden mit folgenden Geltungsbereichen angeboten, wobei der Preis für den bisherigen Gesamtbereich nun dem für den Großbereich entspricht:

­ 1 Zone (nur außerhalb des Großbereichs),

­ Großbereich,

­ Kreis oder 2 Zonen (nur außerhalb des Großbereichs),

­ Gesamtbereich.

­ Ab Schuljahr 2003/2004 wird ein SchülerPlusTicket außerhalb des Großbereichs Hamburg eingeführt. Das SchülerPlusTicket kann zu Schülerzeitkarten, die durch die Schulträger in Schleswig-Holstein ausgegeben werden, erworben werden. Es erweitert den örtlichen Geltungsbereich der Schülerzeitkarte. Der Preis des Tickets ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Preis einer Schüler-Hauptkarte für den vorhandenen und den gewünschten Geltungsbereich.

­ Das Großkundenabonnement, bisher ausschließlich im Gesamtbereich gültig, wird jetzt in zwei Stufen angeboten. Der frühere Fahrpreis gilt nun in den Ringen A, B und C (entspricht etwa dem alten Gesamtbereich). Der neue Gesamtbereich wird zu einem höheren Fahrpreis angeboten.

­ Der Zuschlag für den Schnellbus/1. Klasse wird ebenfalls in zwei Stufen angeboten (bis 3 Ringe und Gesamtbereich).

­ Allgemeine Abonnementskarten berechtigten früher an Wochenenden zu Fahrten im Gesamtbereich. Diese Gesamtnetzgültigkeit wurde zur Vermeidung von Fahrgeldausfällen auf die Tarifringe A, B und C beschränkt.

­ Das bisherige Sonderangebot FlexiCard (Zeitkarte mit frei wählbarer Dauer von 5 Tagen bis zu 2 Monaten) wird in den Gemeinschaftstarif aufgenommen.

3. Kosten aus der Tarifanpassung und der Verbunderweiterung

Durch die Harmonisierung der Tarife und die Durchtarifierung entstehen bei den Verbundverkehrsunternehmen Mindereinnahmen von rund 3,8 Mio. Euro jährlich. Diese Mindereinnahmen sind den Verkehrsunternehmen von den jeweils zuständigen Aufgabenträgern auszugleichen; hiervon entfallen nach dem Territorialprinzip voraussichtlich etwa 0,8 Mio. Euro auf Hamburg (fast ausschließlich durch Mindereinnahmen der Deutschen Bahn AG). Mögliche verbundausweitungsbedingte Nachfragezuwächse können jedoch die Ausgleichsbeträge reduzieren (Titel 6500.682. „Betriebskostenzuschüsse für die DB AG").

Weitere einmalige Kosten in Höhe von voraussichtlich rund 1,8 Mio. Euro entstehen durch Umstellungen im Vertriebsbereich, Fahrgastinformation und Marketing; davon entfallen auf Hamburg rund 0,4 Mio. Euro. Vgl. auch Drucksache 17/416 (Betr. Ausweitung des Verbundraumes des Hamburger Verkehrsverbundes in die nördlichen Umlandkreise).

Die genannten Mehrausgaben sind im Volumen der Ansätze bei den Titeln 6500.682.13 (Betriebskostenzuschüsse für die DB AG) und 6500.682.01 (Betriebskostenzuschüsse für den ÖPNV (ohne DB AG)) berücksichtigt.