Hochschule

Fremdnutzung von Lehrerstellen im Senatorenbüro und in der Präsidialabteilung des Senators der Behörde für Bildung und Sport

Nach Angaben des Senates auf meine Kleine Anfrage Drucksache 17/2020 wird in der Präsidialabteilung der Behörde für Schule und Sport eine Lehrerstelle fremdgenutzt.

Ich frage daher den Senat:

1. Welche Stelle wird in der Präsidialabteilung der Behörde für Schule und Sport durch die Fremdnutzung von Lehrerstellen finanziert?

Zu wann genau soll die Fremdfinanzierung beendet werden?

Wie hoch ist die Besoldung dieser fremdgenutzten Stellen?

Die Leitungsfunktion der Präsidialabteilung der genannten Behörde (Stellenwertigkeit Leitender Regierungsdirektor A16 bzw. Vergütungsgruppe I BAT) wird bis zum Abschluss der Reorganisation der Behörde im Sommer 2003 durch Fremdnutzung im Lehrerstellenplan finanziert. Die eigentliche Leitungsstelle wird temporär für ein Projekt in der Behörde verwandt. Gleichzeitig werden von der Präsidialabteilung schon seit einiger Zeit eine Stelle Oberregierungsrat A14 und eine Stelle Regierungsrat A13 nicht genutzt.

2. Wie viele und welche Stellen werden im Senatorenbüro der Behörde für Schule und Sport durch die Fremdnutzung von Lehrerstellen finanziert?

Im Wege der befristeten Abordnung aus dem Schulbereich werden zwei Lehrkräfte zur vorübergehenden Assistenz der Behördenleitung eingesetzt.

Nach Angaben des Senates auf meine Kleine Anfrage Drucksache 17/2020 erfolgt die Finanzierung des jetzigen und des neuen Pressesprechers der Behörde für Bildung und Sport teilweise durch die Fremdfinanzierung von Lehrerstellen. Die Finanzierung soll bis zur Umstrukturierung der Behörde für Bildung und Sport gemäß im letzten Jahr erfolgtem Beschluss der Deputation dieser Behörde durch Fremdnutzung von Lehrerstellen erfolgen.

3. Zu welchen Anteilen erfolgt die Finanzierung des neuen Pressesprechers durch die Fremdnutzung von Lehrerstellen?

Zu wann soll die Umstrukturierung abgeschlossen sein und zu wann soll die Fremdnutzung für diese Stelle beendet werden?

Die neue Funktion des Referatsleiters „Interne und externe Kommunikation" und Pressesprechers (vgl. Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 17/2020) ist noch nicht besetzt worden. Sollte die Besetzung vor dem Abschluss der Reorganisation der Behörde im Sommer 2003 erfolgen können, wäre für kurze Zeit eine Fremdnutzung von ca. 0,7 Stellen Studienrat A13 aus dem Lehrerstellenplan erforderlich.

Wie erfolgt die Finanzierung des zweiten Pressesprechers nach Abschluss der Fremdnutzung?

Welche Kapazitäten aus welchem Bereich sollen aus dem Haushalt der Behörde für Bildung und Sport für die künftige Finanzierung genutzt werden?

Wird eine zusätzliche Stelle bei der Finanzbehörde eingeworben werden?

Die Einstellung eines zweiten Pressesprechers ist nicht geplant (vgl. Drucksache 17/2020).

Zu wann soll die Fremdfinanzierung des zweiten, jetzigen Pressesprechers aus Lehrerstellen beendet werden?

Zu welchen Anteilen erfolgt die Finanzierung dieses Pressesprechers durch die Fremdnutzung von Lehrerstellen?

Für die jetzige Funktion einer Pressesprecherin oder eines Pressesprechers werden keine Stellen aus dem Lehrerstellenplan genutzt.

Meine Frage in der Kleinen Anfrage Drucksache 17/2020, ob der zweite Pressesprecher nach BAT 1a besoldet werden wird, wurde dahin gehend beantwortet, dass die Eingruppierung auf der Grundlage der für die Angestellten der Freien und Hansestadt Hamburg geltenden Allgemeinen Vergütungsordnung für die Bereiche des Bundes und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder erfolge.

4. Was ist der Grund, dass dem Parlament die Nennung der exakten Eingruppierung nicht genannt wurde?

Trifft es zu, dass die Pressesprecherinnen und Pressesprecher im Angestelltenverhältnis der anderen Fachbehörden ausnahmslos oder in der großen Mehrheit nach BAT Ia mit einer Ib-Zulage finanziert werden?

Trifft es zu, dass die Finanzierung eines Pressesprechers nach Ia nicht der bisherigen und laufenden Praxis der Hamburger Fachbehörden entspricht?

Pressesprecherinnen und Pressesprecher im Angestelltenverhältnis werden bei Vorliegen der erforderlichen persönlichen Voraussetzungen (z.B. Hochschulstudium) in die Vergütungsgruppe IIa BAT eingruppiert und erhalten für die Dauer der Wahrnehmung dieser Funktion eine Zulage nach Vergütungsgruppe Ib BAT. Sofern die Aufgabe der Pressesprecherin bzw. des Pressesprechers mit weiteren Aufgaben verbunden ist ­ wie z. B. die in der Behörde für Bildung und Sport vorgesehene Leitung des Referats „Interne und externe Kommunikation" mit mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ­, ist je nach Umfang und Bedeutung dieser zusätzlichen Aufgabe nach der Allgemeinen Vergütungsordnung für die Bereiche des Bundes und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder eine höhere Eingruppierung gerechtfertigt, im Falle der Referatsleitung in der Behörde für Bildung und Sport z. B. die Vergütungsgruppe Ia BAT.

5. Der Senat hat am 12. Februar 2002 mit sofortiger Wirkung beschlossen, dass die Einstellung externer Bewerberinnen und Bewerber aufgrund der Haushaltslage und der verstärkt notwendigen Nutzung nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen kann. Stellt die Einstellung des zweiten Pressesprechers einen Verstoß gegen den Senatsbeschluss dar? Wenn ja, wie wird der Senat bzw. der Erste Bürgermeister darauf reagieren?

6. Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18. Juni 2002 die „Anordnung über Stellenmitteilungen und Stellenausschreibungen für die Beschäftigten des hamburgischen öffentlichen Dienstes" beschlossen. Steht die Einstellung des zweiten Pressesprechers der Behörde für Bildung und Sport in allen Punkten in Einklang mit dieser Anordnung? Wenn nicht, in welchen Punkten nicht?

Die vorgesehene Einstellung steht im Einklang mit den genannten Senatsentscheidungen. Die hiernach erforderlichen Zustimmungen hinsichtlich der Einstellung eines externen Bewerbers sowie hinsichtlich des Verzichts auf eine Ausschreibung wurden erteilt.