Auswirkungen des Handlungskonzepts für den Hauptbahnhof und StGeorg vom Sommer

Auswirkungen des „Handlungskonzepts für den Hauptbahnhof und St.Georg" vom Sommer 2001

Am 5. Juli 2001 hat der damalige Innensenator Olaf Scholz (SPD) das „Handlungskonzept für den Hauptbahnhof und St.Georg" vorgelegt, das durch erhöhte Polizeipräsenz, eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Bahn, Polizei, Bundesgrenzschutz und Drogenhilfeeinrichtungen, verstärkte Kontrollen und ein schnelles Eingreifen bei Drogendelikten die Sicherheitssituation rund um den Hauptbahnhof verbessern sollte. Bereits im Herbst 2001 (genauer: vom 27. November bis 7. Dezember 2001) bewerteten ADAC-Mitarbeiter im Rahmen einer europaweiten Untersuchung die Hauptbahnhöfe verschiedener Städte und kamen zu dem Ergebnis, dass der Hamburger Bahnhof einen Spitzenplatz in Bezug auf Sicherheit, Sauberkeit und Information belegt.

Die in der Anfrage genannte Untersuchung europäischer Hauptbahnhöfe bewertet die Gesamtsicherheitslage, nicht ausschließlich die Situation im Zusammenhang mit öffentlich wahrnehmbarem Drogenhandel und -konsum und den damit einhergehenden Erscheinungsformen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Welche konkreten Maßnahmen über das oben genannte Handlungskonzept hinaus hat der Senat seit seiner Wahl durch die Bürgerschaft am 31. Oktober 2001 im Gebiet rund um den Hauptbahnhof wann ergriffen?

2. In welchen Punkten und inwiefern ist der Senat vom bereits vorgelegten Handlungskonzept abgewichen?

Nach Übernahme der Regierung durch den jetzigen Senat im November 2001 wurden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Drogenszene neu und effektiv ausgerichtet. Als Ziel wurde die Auflösung der offenen Drogenszenen in Hamburg und somit auch am Hauptbahnhof festgelegt. Der Schwerpunkt polizeilicher Maßnahmen wurde von der Gefahrenabwehr auf die konsequente und vorrangige Ausschöpfung der strafprozessualen Maßnahmen ­ insbesondere gegenüber Straßendealern ­ verlagert.

Zur Erreichung dieses Zieles wurden vorrangig und konsequent erstmalig alle verfügbaren Polizeikräfte zur Bekämpfung der offenen Drogenszene eingesetzt. Eine Verstärkung dieser Einsatzkräfte erfolgte auch durch Herauslösung der im Objektschutz eingesetzten Polizeivollzugsbeamten durch die im vergangenen Jahr eingestellten Angestellten im Polizeidienst.

Begleitend wurde seitdem der Einsatz von Observationskräften gegen Straßen- und Wohnungsdealer verstärkt, ebenso wurden die Strafverfolgungsmaßnahmen auch hinsichtlich der durch ihr Verhalten zur Szenebildung beitragenden Drogenkonsumenten intensiviert.

Am 6. Dezember 2001 haben die Staatsanwaltschaft und die Polizei in einer gemeinsamen Verfügung das Verfahren und die Voraussetzungen für den Einsatz von Vomitivmitteln neu vereinbart, so dass dieses Instrumentarium zur Beweissicherung seitdem deutlich häufiger und erfolgreicher angewendet werden konnte. Weiterhin hat die Polizei sodann alle rechtlichen Möglichkeiten zur Zuführung von Drogendealern konsequent ausgeschöpft mit dem Ziel der Beantragung von Haftbefehlen durch die Staatsanwaltschaft. Hierbei wurde ein Schwerpunkt auch auf ausländerrechtliche Maßnahmen gelegt mit dem Ziel, verurteilte Dealer abzuschieben. Beim Einwohner-Zentralamt ist eine „Zentralstelle Altersgutachten" eingerichtet worden, unter anderem um die Anwendung des Instruments „Altersgutachten" bei ausländischen Drogendealern erfolgreicher durchführen zu können. Auch die Maßnahmen zur Herkunftsfeststellung wurden intensiviert.

Die Ausdehnung der telefonischen Erreichbarkeit der „Anti-Drogen Hotline" der Polizei „rund um die Uhr", aber auch die Konzentration der Entscheidungskompetenzen für Grundsatzfragen in der Präsidialabteilung der Polizei und die Einrichtung einer zentralen Kräftesteuerung für alle Einsatzkräfte, sind weitere zielführende Schritte, die der Senat seit dem Regierungswechsel im November 2001 eingeleitet hat.

Die konsequente Neuausrichtung der Bekämpfung öffentlich wahrnehmbarer Drogenkriminalität durch die zuständige Behörde seit November 2001 führte bereits nach kurzer Zeit zu deutlichem Erfolg, zwischenzeitlich zur Auflösung der offenen Drogenszene.

St.Georg bildet weiterhin einen besonderen Schwerpunkt polizeilicher Maßnahmen, eine konzeptionelle Ausrichtung auf einzelne Örtlichkeiten ist angesichts sich verändernder Brennpunkte jedoch nicht sinnvoll. Das polizeiliche Vorgehen ist deshalb nunmehr darauf abgestellt, schnell und flexibel auf Lageveränderungen im gesamten Stadtgebiet zu reagieren.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Senat am 28. Januar 2003 in Beantwortung eines bürgerschaftlichen Ersuchens (Drucksache 17/420) die „Konzeption wirksamer Drogenpolitik in Hamburg

­ Eckpunkte" beschlossen hat. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Pressemitteilung der federführenden Behörde für Umwelt und Gesundheit hingewiesen.

3. Wie haben sich diese Maßnahmen und Abweichungen bis zum 7. Dezember 2001, dem Ende der Erhebung durch den ADAC, auf die Situation am Hauptbahnhof und in St.Georg ausgewirkt? Welche Veränderungen haben sich durch diese, erst vom neuen Senat ergriffenen, Maßnahmen z. B. im Vergleich zum August oder Oktober 2001 ergeben?

4. Wie viele Polizeibeamte sind auf Veranlassung des Innensenators im November 2001 zusätzlich rund um den Hauptbahnhof eingesetzt worden?

Die Einsatzsituation der Hamburger Polizei bis zum Oktober 2001 wurde wesentlich von den Ereignissen des 11. September 2001 geprägt. Ab November 2001 wurden die verfügbaren Kräfte der Hamburger Polizei entschieden zur Drogenkriminalitätsbekämpfung eingesetzt.

Im November 2001 ist die sichtbare Präsenz der Drogenszene in der Wandelhalle des Hauptbahnhofs auf den bis dahin niedrigsten Jahresstand zurückgegangen, in den Tunnelanlagen des HauptbahnhofNord nahm die Belastung gegenüber dem Vormonat witterungsbedingt wieder zu. Im Stadtteil St.Georg hatte sich die Belastung durch die Drogenszene teilweise entspannt, nachdem die Polizei zum Beispiel am 12. November 2001 eine offensichtlich von Dealern genutzte Einrichtung in der Adenauerallee geschlossen hat.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. und 2.