Gesetz

Satanistische Szene in Hamburg

In den letzten Tagen ist in diversen Medien über satanistische Rituale auch mit kannibalistischen Morden berichtet worden. Die Sektenbeauftragte der nordelbischen evangelisch-lutherischen Kirche, Gabriele Lademann-Priemer, warnt in diesem Zusammenhang auch vor einer satanistischen Szene in Hamburg. Hiervon soll insbesondere der Ohlsdorfer Friedhof betroffen sein, der bereits mehrfach mit satanistischen Symbolen geschändet worden ist.

Die Behörde für Inneres hat am 21. Januar 2002 eine Aufklärungsbroschüre „Okkultismus/Satanismus" herausgegeben, die insbesondere Jugendliche aufklären und schützen soll.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Der Begriff des Satanismus/Okkultismus ist kein Erfassungskriterium in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), mit dem dort bestimmte Straftaten registriert und zugeordnet werden. Auch die Örtlichkeit „Friedhof" wird darin nicht erfasst. Normverletzungen, die aufgrund der Besonderheit ihrer Begehung einem satanistischen Hintergrund zugerechnet werden könnten, finden sich in diversen Strafvorschriften, z. B. im Bereich der Sachbeschädigungen, der Störung der Totenruhe, der Körperverletzungen und der Sexualstraftaten. Ebenso betroffen sein können Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, ohne dass dort ein satanistischer Bezug direkt bezeichnet wird. Demzufolge können Aussagen über den Verdacht des Vorliegens satanistischer Bezüge nur bei solchen Taten erfolgen, die diesen Verdacht aufgrund der Umstände und/oder Örtlichkeiten der Tatbegehung rechtfertigen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Polizei in Frage kommende Taten auch bekannt werden. So ist beispielsweise der als „Ordenssatanismus" verstandene Teil der satanistischen Szene davon geprägt, sich nach außen abzuschirmen. In der Polizei Hamburg werden als Folge der Diskussion in der Öffentlichkeit und der öffentlichen Äußerungen der nordelbischen Kirche um diese Thematik seit November 2002 Erkenntnisse zum Satanismus aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt und vor dem Hintergrund einer möglichen Gefährdung oder strafrechtlichen Relevanz bewertet. Darüber hinaus hat eine Arbeitsgruppe in der zuständigen Behörde seit dem Frühjahr 2001 auch die Zuständigkeit für den erzieherischen Jugendschutz nach § 14 Sozialgesetzbuch VIII und damit für die Abwehr der von den neuen religiösen Gemeinschaften und Psychogruppen ausgehenden Gefahren. Nicht jede dem okkulten oder satanistischen Bereich zuzurechnende Handlung erfüllt die Voraussetzungen einer Straftat. Sie kann aber eine Gefahr für die Persönlichkeitsentwicklung darstellen. Um dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen, hat die Staatliche Pressestelle mit Datum vom 21. Januar 2002 eine Broschüre zum Thema „Okkultismus/Satanismus" herausgegeben. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Arbeitsgruppe im Zusammenhang mit satanistischen Praktiken liegt gegenwärtig in der Aufklärung, in vertrauensbildenden Maßnahmen gegenüber Betroffenen und Zeugen sowie in der Prävention.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Welche Straftaten wurden auf Hamburger Friedhöfen seit 1998 verübt? (Bitte aufschlüsseln nach Deliktgruppen, Jahren und Friedhöfen.)

Für die Beantwortung dieser Frage wäre eine manuelle Auswertung aller kriminalpolizeilichen Handakten seit 1998 erforderlich. Dies ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand und in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

2. Welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen, um die Sicherheit auf den Friedhöfen in Hamburg zu verbessern?

Hamburger Friedhöfe stellen allgemein keine Kriminalitätsschwerpunkte dar. Sie sind routinemäßig in die Streifentätigkeit des täglichen Reviervollzugsdienstes einbezogen.

3. Wie oft waren Hamburger Friedhöfe von satanistisch-okkultistischen Schändungen seit 1998 betroffen? (Bitte für die betreffenden Jahre sowie die einzelnen Friedhöfe getrennt angeben.)

4. Welche Art von Schändungen bzw. welche Rituale wurden auf den Friedhöfen durchgeführt?

5. Konnten im Zusammenhang mit den Schändungen die verantwortlichen Täter ermittelt werden?

Siehe Vorbemerkung. Der Polizei sind folgende Vorfälle bekannt geworden, die entsprechende Bezüge aufweisen könnten:

Am 7. Mai 2001 wurden auf dem Jüdischen Friedhof an der Königstraße in Altona der Kadaver eines Huhnes und ein Lammkopf gefunden.

Auf dem Friedhof Ohlsdorf wurden in dem erfragten Zeitraum vereinzelt Vandalismustaten bzw. Sachbeschädigungen (z.B. Umstürzen von Grabsteinen, Gebäudeschäden) festgestellt. Darüber hinaus kam es im Dezember 2002 zu einem Einbruch in eine Kapelle, bei dem es nicht nur zu erheblichen Sachbeschädigungen und Vandalismustaten (Entleeren eines Feuerlöschers, Beschmieren der Wände) kam, sondern auch ein Sarg umgekippt wurde, so dass die aufgebahrte Leiche auf den Boden fiel. Die Ermittlungen zu diesen Taten dauern noch an. Über die Motive der Täter ist nichts bekannt.

In der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 1998 kam es zu einem Brandanschlag auf die Christians-Kirche, bei dem an der Holztür des Südportals zwei englischsprachige Schriftstücke („Northwind 1997" und „Words of Satan Gestapo") mit möglicherweise satanistischem Inhalt hinterlassen wurden.

Am Morgen des 3. Juni 2000 brachten unbekannte Täter mit einem Stift satanistische Symbole an der Tür des Südportals der Christians-Kirche an.

In keinem der genannten Fälle führten die Ermittlungen bislang zu Hinweisen auf mögliche Täter oder Tatverdächtige.

6. Sind dem Senat weitere Orte bekannt, die neben den Friedhöfen vermehrt Schauplätze satanistisch-okkultistischer Rituale sind? Wenn ja: Um welche Orte handelt es sich?

Nein.

7. Welche satanistischen Vereinigungen sind dem Senat bekannt und wie viele Personen sind in ihnen aktiv?

Dem Senat sind außer den in der Aufklärungsbroschüre erwähnten Vereinigungen keine bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

8. Wie viele Straftaten sind dem Senat bekannt, die satanistischen bzw. okkultistischen Personen bzw. Gruppen zuzurechnen sind?

Siehe Antwort zu 3. bis 5.

9. Sind dem Senat Internetangebote mit satanistisch-okkultistischen Inhalten bekannt, die auf Aktivitäten in Hamburg hindeuten?

Der Senat hat sich mit Internetangeboten der satanistischen/okkulten Szene bisher nicht befasst.

10. Welche Aktivitäten unternimmt der Senat, um über die Gefahren, die von solchen Personen und Gruppen ausgehen, zu informieren?