Gentechnisch veränderte Agrarprodukte und Wildtiere Gentechnisch veränderter Raps schmeckt anders als nicht veränderter Raps

Gentechnisch veränderte Agrarprodukte und Wildtiere

Gentechnisch veränderter Raps schmeckt anders als nicht veränderter Raps. Er wird auch von Tieren gefressen, die „normalen" Raps nicht anrühren. Dies hat in den letzten Wochen in Altengamme zu Problemen geführt. Schwäne, denen Raps normalerweise viel zu bitter ist, haben sich über gentechnisch veränderte Rapspflanzen hergemacht und nach Herzenslust davon gefressen. Obwohl Schwäne normalerweise geschützt sind, wurden zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Landwirtes einige Schwäne abgeschossen.

Ich frage deshalb den Senat.

In der Hamburger Landwirtschaft wird nach Kenntnis der zuständigen Fachbehörden und entsprechend einer Empfehlung der Landwirtschaftskammer kein gentechnisch veränderter Raps verwendet, auch Freisetzungsversuche finden nicht statt.

Die in Rede stehenden Ackerflächen in Altengamme sind mit so genanntem 00-Winterraps bestellt.

Dabei handelt es sich um eine seit mehr als 15 Jahren auch in Hamburg auf ca. 500 ha Ackerfläche regelmäßig angebaute, mit den klassischen Methoden der Pflanzenzüchtung bearbeitete Rapssorte.

Sie enthält keine Bitterstoffe, ihr hochwertiges Öl wird für die menschliche Ernährung verwendet. Sie wird nicht nur von Höckerschwänen, sondern auch von anderen Wildarten bevorzugt als Nahrung angenommen.

Höckerschwäne gehören zu den Wildarten mit einer bundesrechtlich festgesetzten Jagdzeit. Ihre Jagdzeit wurde, obwohl sie nicht gefährdet sind, im Jahr 2000 in Hamburg aufgehoben, da eine flächendeckende Bejagungsmöglichkeit aufgrund der bisherigen Erfahrungen nicht mehr notwendig erschien.

Sie können seitdem aufgrund einer befristeten Ausnahmegenehmigung im Einzelfall zur Verhinderung übermäßigen Wildschadens gemäß § 4 Verordnung über jagdrechtliche Regelungen erlegt werden.

Diese Regelung geht auf einen im Jahr 2000 mit Vertretern der in Hamburg nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände erzielten Konsens zur Novellierung der Jagd- und Schonzeiten in Hamburg zurück. Einem Vorschlag aus den Reihen der Naturschutzvertreter folgend, soll die Ausnahmegenehmigung zur Bejagung in diesen Fällen „schnell und unbürokratisch" erteilt werden.

Witterungsbedingt wurden im letzten Jahr nur wenige Rapsschläge erfolgreich angelegt. Ein überdurchschnittlich hohes Vorkommen von Höckerschwänen Mitte Dezember 2002 bis Anfang Januar 2003 führte, zusammen mit besonders starken Frösten, auf den wenigen Rapsflächen zu einer Gefahr übermäßigen Wildschadens. Zur Vergrämung der Höckerschwäne wurde, entsprechend der o.g. Vereinbarung mit den Vertretern der in Hamburg nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände, nach Ortsbesichtigung unter Beteiligung des Naturschutzvertreters im Jagdbeirat eine auf insgesamt 17 Tage befristete Jagdausübung auf zwei Rapsschlägen der Gemarkung Altengamme zugelassen. Zur Abwehr des drohenden Schadens war diese in der gegebenen Situation erfolgreich.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wie viele Schwäne sind in Altengamme abgeschossen worden?

Es wurden sieben Höckerschwäne erlegt.

2. a) Was ist mit den toten Schwänen passiert?

b) Wurden tote Schwäne zur „Abschreckung" liegengelassen? Wenn ja: Wie viele und wie lange?

Zwei erlegte Höckerschwäne verblieben auf der Fläche; im Übrigen wurde das Wildbret als Nahrungsmittel verwertet.

3. a) Sind in Hamburg schon vor den diesjährigen Problemen in Altengamme andere Probleme durch verändertes Futterverhalten von Wildtieren, das durch gentechnische Veränderungen an Pflanzen ausgelöst wurde, aufgetreten? Wenn ja: Welche und wann?

b) Liegen dem Senat einschlägige Erkenntnisse oder Erfahrungen aus anderen Bundesländern vor?

Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

4. Werden vor dem Aussäen gentechnisch veränderter Pflanzen Auswirkungen auf das Futterverhalten von Wildtieren geprüft?

Ja.

4. a) Wenn ja: Ist das bei dieser Rapssorte passiert? Mit welchen Konsequenzen?

b) Wenn nein: Warum nicht?

Es handelt sich nicht um gentechnisch veränderten Raps. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

5. Teilt der Senat meine Auffassung, dass die unter 4. erwähnte Prüfung zur allgemeinen Folgenabschätzung vor der Ausbringung gentechnisch veränderter Pflanzen gehört?

Ja.

6. Kann der Senat ausschließen, dass es an anderen Stellen in Hamburg zu ähnlichen Problemen wie in Altengamme kommen kann?

Nein.

6. a) Wenn ja: Mit welcher Begründung?

Entfällt.

6. b) Wenn nein: Wo sind ähnliche Entwicklungen zu befürchten? Wird es dann zu ähnlichem Handeln wie in Altengamme führen oder kann der Senat das weitere Töten von (geschützten) Wildtieren ausschließen?

Hierzu wird auf die Antworten des Senats auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drucksachen 17/446, 17/503, 17/563 und 17/1131 verwiesen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.